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ALLRIS - Auszug

30.03.2011 - 10 2. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende begrüßt Frau Dr. Strohmeier und erteilt ihr das Wort. Frau Dr. Strohmeier stellt sich kurz vor und erläutert dann eingehend die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss.

Danach solle der vorhandene Gebäudebestand genutzt werden, ein Abriss und Neubau sei nicht geplant, auch keine weitere Versiegelung, da die Fläche ohnehin zum Großteil versiegelt sei.

Der Bestand von Fledermäusen in diesem Gebiet mache eine artenschutzrechtliche Prüfung notwendig.

Die SPD-Fraktion begrüßt diese Planung und fragt nach möglichen Altlasten. Die Verwaltung entgegnet, dass die Bodenbelastung im Verfahren geprüft werde.

 

Die CDU-Fraktion begrüßt die Planung ebenfalls und erkundigt sich nach den Möglichkeiten, auf dem Gelände einen Lebensmittelvollversorger unterzubringen.

Die Verwaltung entgegnet, im Interesse der Nachnutzung sei hier von einem anderen Planungsauftrag auszugehen. Ein Antrag auf Neuausweisung des Gebietes in SO für Einzelhandel liege nicht vor. Die HQ-100 Problematik müsse hier  berücksichtigt werden. Die Nutzung reduziert auf den vorhandenen Geländebestand sei daher die einzig sinnvolle Lösung.

 

Der Ausschuss gibt mehrheitlich mit 1 Gegenstimme folgende Beschlussempfehlung:

 

 

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Beschlussvorschlag:

r das Gebiet „77er Straße – Postgelände“ (s. Umgrenzung im Übersichtsplan) wird die Aufstellung eines Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Es wird keine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage