19.05.2011 - 9 Antrag Nr. 42/2011 der CDU-Fraktion/FDP-Fraktio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 19.05.2011
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Vom Stadtbaurat wird ergänzend ausgeführt, dass die Stadt Celle von Investorenseite für die Erstellung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes sehr gelobt werde. Dieses Konzept weise die Fläche nicht als zu entwickelnde Einzelhandelsfläche aus. Die Position der Stadt würde auch nachhaltig geschwächt werden, wenn bereits jetzt Ausnahmen zu diesem Konzept zugelassen würden.
Auf die Frage der CDU-Fraktion, weshalb die Fläche noch nicht veräußert worden sei, wird mitgeteilt, dass diese zu Sondergebietskonditionen angeboten werde. Die Fraktion führt weiter aus, dass ein frühes Abweichen vom Leitbild nicht zwingend die Position der Stadt schwäche sondern auch Anerkennung für flexible Handhabung hervorrufen könne. Des weiteren solle hier kein neuer Baumarkt angesiedelt sondern lediglich ein bestehender verlagert werden. Der südliche Stadtbereich aber auch die angrenzenden Gemeinden des Landkreises könnten solch eine Ansiedlung vertragen. Auch sei die Verkehrssituation vertretbar. Die Fraktion habe heute erst von einem Projektentwickler bestätigt bekommen, dass ein konkretes Ansiedlungsinteresse bestehe.
Hierauf entgegnet der Stadtbaurat, dass gerade Garßen vom EZK profitiert habe. Weitere Investitionen seien in die Real-Märkte geflossen, dies bestätige die Wichtigkeit des EZK.
Dr. Haack beantragt darauf unter Hinweis auf die Geschäftsordnung die investorenbezogene Diskussion in den nichtöffentlichen Teil zu vertagen.
Die Verwaltung führt aus, dass mit dem betreffenden Unternehmen mehrfach Umsiedlungspläne aber auch verschiedene andere Standorte im Stadtgebiet ebenso wie die Erweiterung am derzeitigen Standort diskutiert wurden. Näheres könne hierzu im nichtöffentlichen Teil ausgeführt werden.
Die SPD-Fraktion betont, dass grundsätzlich Abweichungen vom EZK vorstellbar seien. Zuvor sollten allerdings die vielen verschiedenen Randbedingung geklärt sein. Ein Beschluss könne daher nicht mitgetragen werden.
Auf die Anmerkung der FDP-Fraktion, dass das öffentliche Interesse von Seiten der Verwaltung in diesem Fall sehr hoch gehalten werde und dieses dann auch für die Biogasanlagen gelten sollte, entgegnet die Verwaltung, dass dieser Vergleich nicht gezogen werden könne. Die Zulässigkeit dieser Ansiedlung richte sich nach der Baunutzungsverordnung, weil die beabsichtigte Größe unterhalb der Großflächigkeit liege. Die Fraktion ergänzt, dass der Investor sich nur deshalb an die Politik gewandt habe, weil er in der Verwaltung wiederholt gescheitert sei. Die Verwaltung stellt klar, dass sich die Argumentation auf das in diesem Fall vorhandene öffentliche Interesse beziehe und durch Urteile des BVerwG und des OVG Lüneburg gestützt werde.
Zur Frage der CDU-Fraktion nach einer eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit und einer möglichen Parzellierung führt die Verwaltung aus, dass eine grundsätzliche Einschränkung durch die Hochspannungsleitung bestehe und auch für einen Baumarkt gelte.
Die Fraktion Die Unabhängigen Bürger für Celle hält die Abweichung vom EZK für immens und bitte um Vertagung in den nichtöffentlichen Teil. Wenn ein Interesse von Geobetrieben bestehe, wäre es falsch diese Fläche an einen Baumarkt zu vergeben. Die CDU-Fraktion schlägt darauf vor, die Angelegenheit zur Entscheidung in den VA zu verweisen, da die bauordnungsrechtlichen Bedenken der Verwaltung dezidiert zu besprechen seien.
Der Ausschuss beschließt daraufhin einstimmig die Angelegenheit zur Beschlussfassung in den VA zu verweisen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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365,1 kB
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