31.05.2011 - 5 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 31.05.2011
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die 1. Stadträtin erklärt auf Hinweis des Ausschussvorsitzenden, dass man zur Ratssitzung am 09.06.2011 eine Aufteilung der Vorlage BV/0261/11 ÖPP Neubau der Feuerwehrhauptwache in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil vornehmen wird.
Dem begründeten Interesse der Öffentlichkeit an diesem wichtigen Thema und die Kontrolle durch die Öffentlichkeit soll damit Rechnung getragen werden.
Als Grundsatz für Beratung in den Ratsgremien gelte, dass nur dann der Ausschluss der Öffentlichkeit gerechtfertigt sei, wenn "das besondere wirtschaftliche Interesse" geschützt werden müsse. Soweit die "Detailinformationen" Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, sei allerdings die Öffentlichkeit in jedem Fall auszuschließen.
Das ÖPP Verfahren stelle sich rückblickend wie folgt dar:
Am 17.12.2009 beschloss der Rat ein ÖPP-Verfahren zum Bau der Feuerwehrhauptwache durchzuführen. Die Beratungsgesellschaft VBD sollte das Verfahren begleiten. Im Weiteren wurde eine Projektgruppe aus Mitgliedern der Verwaltung und der Feuerwehr etabliert. Eine Lenkungsgruppe aus Vertretern des Verwaltungsvorstandes und der Politik wurde zu Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung (Meilensteine) einberufen. In der letzten Sitzung am 27.05. sei die finale Bewertung der eingereichten Angebote und die Wirtschaftlichkeit des ÖPP-Verfahrens vorgestellt worden. Nach der Beschlussfassung im Rat am 09.06.2011 sei eine Rügefrist von 2 Wochen einzuhalten, bevor ein Vertragsabschluss unter Vorbehalt der Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Sport möglich sei. Die Genehmigung erwarte man bis zum 30.06.2011.
Die SPD-Fraktion weist daraufhin, dass das Verfahren unter strikter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durchzuführen sei, um Regressforderungen beteiligter Bieter vorzubeugen. Für eine nachvollziehbare Entscheidung, sei es aber auch notwendig, die Öffentlichkeit über die Entscheidungsgründe, soweit dies rechtlich machbar sei, zu informieren.
Seitens der FDP-Fraktion und der Verwaltung wird deutlich gemacht, dass sich die Verwaltung durch das durchgeführte ÖPP-Verfahren gebunden habe. Eine andere, als die sich aus dem Verfahren resultierende, Entscheidung zu treffen, hieße die Stadt Celle der Gefahr erheblicher Schadensersatzansprüche auszusetzen.
Auf Nachfrage von Herrn Schoeps erklärt die Verwaltung, bei einem Baubeginn im August / September dieses Jahres rechne man mit einer Fertigstellung der Feuerwehrhauptwache November 2012.
