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ALLRIS - Auszug

15.11.2011 - 2 Verpflichtung der Ortsratsmitglieder durch den ...

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Dr. Stumpf belehrt die Ortsratsmitglieder gemäß § 91 i. V. m. § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bezüglich der ihnen nach den §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet er sie durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.