24.08.2011 - 3 Beschluss einer Spielplatzsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Vorwerk
- Gremium:
- Ortsrat Vorwerk
- Datum:
- Mi., 24.08.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Ortsbürgermeisterin berichtet, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu Fremdnutzungen der Spielplätze gekommen sei. So träfen sich häufig Jugendliche in den Abendstunden, um dort Alkohol zu trinken und auch mal den Grill anzuzünden. Die neue Satzung verbiete dies künftig und sei auch gleichzeitig regulierendes Instrument. Wer zukünftig gegen die Benutzungsregeln verstoße, müsse mit einem Platzverweis rechnen oder könne mit einer Geldstrafe belegt werden.
Die Verwaltung merkt an, dass der Ortsrat von den vorgeschlagenen Öffnungszeiten abweichen könne, falls dies notwendig erscheint. Er herrscht jedoch Einigkeit darüber, dass dem Vorschlag der Satzung zunächst gefolgt werden solle.
Ortsratsmitglied Knoop fügt an, dass der Spielplatz am Klaus-Groth-Weg in einem tollen Zustand sei. Damit dies auch so bleibe und die neuen Benutzungsregeln auch umgesetzt werden können, sollten genügend Müllbehälter aufgestellt werden.
Ortsratsmitglied Zink stellt die Frage in den Raum, wer denn die neuen Verbote durchsetzen solle und ob diese Satzung auch für den Bolzplatz auf dem Sportplatzgelände gelte.
Eigeninitiative und auch Zivilcourage seien hier gefragt, entgegnet Ortsratsmitglied Knoop.
Im Folgenden empfiehlt der Ortsrat dem Rat der Stadt Celle, die Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38 kB
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2
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(wie Dokument)
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30,5 kB
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