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ALLRIS - Auszug

06.07.2011 - 4 Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Oberbürgermeister Mende belehrt das neue Ratsmitglied Ralf Busch gem. § 42 Nds. Gemeindeordnung (NGO) bezüglich der ihm nach §§ 25-27 NGO obliegenden Pflichten und verpflichtet ihn durch Handschlag. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.