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ALLRIS - Auszug

13.10.2011 - 4 Bebauungsplan Osterloh - Bericht über den Sachs...

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Dr. Stumpf erörtert die Vorgeschichte. Er habe Oberbürgermeister Mende aufgrund der für Außenstehende unklaren Ratsvorlagen gebeten, den Ortsrat vor dem Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Celle zu beteiligen. Dies ist zwar nicht erfolgt, stelle aber auch keine Rechtsverletzung dar.

 

Herr Schröder teilt mit, dass es sich bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 um die Erweiterung der Biogasanlage in Osterloh handele. Dem liegt zugrunde:

 

  1. Ein Investor hat das Recht, einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beantragen. Die zuständige Gemeinde hat dann die Verpflichtung, diesen Antrag über die Einleitung eines entsprechenden Planverfahrens dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
  2. Der Investor verpflichtet sich, alle Planungs- und Erschließungskosten Kosten zu tragen.
  3. Die Stadt Celle begleitet das Vorhaben.
  4. Der Investor sucht sich ein Planungsbüro; hier das Planungsbüro instara aus Bremen.

 

Herr Lichtblau, Planungsbüro instara, erläutert, dass es sich bei dem betreffenden Gebiet um ein bebautes Biogasanlagengrundstück handele, das als Sondergebiet mit konkretem Vorhabenbezug – die Erweiterung der Leistung der Biogasanlage – ausgewiesen werden solle. Er stellt klar, dass es sich nicht um ein Gewerbegebiet handele, auf dem dann später alles Mögliche ausgewiesen werden könne. Der Rahmen für das Sondergebiet werde so gesteckt, dass die Leistung der bestehenden Biogasanlage erhöht werden kann. Dabei behalte man sich, für eine dauerhafte Entwicklungsperspektive des Betriebes, eine gewisse Flexibilität vor, z. B. sollen optional Nebenanlagen zur Weiterleitung des Biogases möglich sein. An baulichen Veränderungen werden ein 4. Rundbehälter und kleinere bauliche Anlagen dazukommen. Mit der Leistungssteigerung verbunden sei ein höherer Substratbedarf, womit eine größere Lagerfläche für Silage einhergehe. Diese werde aber aufgrund der engen Umgrenzung nicht im Plangebiet errichtet, sondern hierfür müsse noch Standort an anderer Stelle gesucht werden.

 

Ortsbürgermeister Dr. Stumpf fragt nach, ob sich durch die geplante Änderung des Baugesetzbuches die Aufstellung des Bebauungsplanes erübrigen würde. Demnach hätte man als privilegierter Landwirt die Möglichkeit, auch so die Leistung der Biogasanlage auf bis zu 2 MW zu erhöhen

 

Herr Lichtblau erläutert, dass hier die im Baugesetzbuch neu definierte Leistungsgrenze von 2 MW thermisch gelte, was ungefähr der derzeitigen Kapazität von 500 kW elektrisch entspreche. Darüber hinaus dürfe die Erzeugung von Biogas eine Menge 2,3 Mio. Normkubikmeter pro Jahr nicht übersteigen. Der Investor in Osterloh wolle über diese Leistungsgrenze hinaus produzieren, so dass die Erweiterung seiner Anlage auch durch die aktuelle Änderung des Baugesetzbuches nicht abgedeckt werde und ein Bebauungsplan erforderlich werde, hier eben ein Vorhabenbezogener.

 

Nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates wird die Sitzung von 19:55 Uhr bis 20:15 Uhr für Bürgerfragen unterbrochen.

 

Nach Meinung des Ortsbürgermeisters stecke in den Nebensätzen der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss das Problem: Nämlich dass Trocknungsanlagen gebaut werden können, und dass Gewerbebetriebe mit Abwärme versorgt werden sollen. Die Versorgung der Anlieger in Osterloh sei demnach nicht der Kernpunkt.

 

Investor Liskien erläutert sein Vorhaben:

  1. Für den Betrieb der Anlage seien ausschließlich nachwachsende Rohstoffe zulässig; d. h. fremdartige Stoffe wie z. B. Tierkadaver oder Lebensmittelreste seien ausgeschlossen.
  2. Die Versorgung von Gewerbebetrieben in Altencelle mit Abwärme sei derzeit nicht wirtschaftlich und werde nicht weiter verfolgt.
  3. Gewerbebetriebe sollen vor Ort nicht angesiedelt werden.
  4. Die Versorgung der Osterloher Bürger mit Nahwärme sei zwar denkbar, jedoch müsse er als Investor die Infrastruktur wie z. B. Leitungen vorhalten. Diese dürfen aber auch von anderen Energieversorgern für deren Kunden in Osterloh genutzt werden. Zudem habe er eine jährliche Konzessionsabgabe von 100 € pro Jahr und Haushalt an die Stadt Celle zu zahlen. Das sei für ihn nicht wirtschaftlich.

 

Nach der Aussprache nimmt der Ortsrat die Aussagen zur Kenntnis. Der Ortsbürgermeister bittet alle Beteiligten, bei der weiteren Planung besondere Sensibilität walten zu lassen.