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ALLRIS - Auszug

01.02.2012 - 10 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund des sachlichen Zusammenhanges erfolgt die gemeinsame Beratung zu TOP 10 und TOP 11.

 

Die Verwaltung erläutert die Änderung des Bebauungsplanes aufgrund der neu geplanten Umgehungstrasse am Rande des Plangebietes und das Erfordernis der Veränderungssperre.

Die Veränderungssperre muss noch dem zuständigen Ortsrat vorgestellt werden und wird dann nach Ratsbeschluss bekanntgemacht.

Bis dahin ist die Planungssicherheit durch § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB gegeben.

 

 

Dann empfiehlt der Ausschuss zu TOP 10 einstimmig:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Celle "Lüneburger Heerstraße / Nord" wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Anlagen zur Vorlage