Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

22.03.2012 - 4 Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsord...

Reduzieren

Wortprotokoll

Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt übergibt der Oberbürgermeister eine Unterschriftenliste in Sachen „Straßenreinigungsgebühren“ an den stellv. Ratsvorsitzenden; darin wird zum Ausdruck gebracht, dass etliche Bürgerinnen und Bürger mit der Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle nicht einverstanden sind. Der Oberbürgermeister führt aus, dass es sich hier um eine Angelegenheit des Rates handele; diese Thematik sei durch alle Ratsgremien gegangen und einmütig beschlossen worden. Die Verwaltung habe sich an diese Beschlüsse zu halten und entsprechend umzusetzen.

Der stellv. Ratsvorsitzende nimmt den o. g. Vorgang entgegen und erklärt, dass alle Fraktionsvorsitzenden eine Kopie erhalten werden, um in ihren Fraktionen darüber beraten zu können. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass heute zu diesem Thema keine Aussprache möglich sei; deshalb bitten Bürgermeister Dr. Hörstmann und Ratsfrau Fiss darum, diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu nehmen. 

 

Der stellv. Ratsvorsitzende gibt die Einwohnerfrage von Herrn Hahlbrock durch Verlesen bekannt (siehe Anlage 1). Diese Einwohnerfrage beantwortet Stadtbaurat Dr. Hardinghaus wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Im Zusammenhang mit der Realisierungsempfehlung des Rates vom 09.02.2012, den Nordwall wie im Entwurf dargestellt, für einen Zweirichtungsverkehr auszubauen, müssten keine Fördergelder für die Allerbrücke zurückerstattet werden.

 

Zu Frage 2:

 

Im schlimmsten Fall stünde eine Rückzahlung von bis zu 3,62 Mio. Euro zu befürchten.

 

Zu Frage 3:

 

Im Zusammenhang mit dem B-Plan 142 „Stadtquartier Schuhstraße/Nordwall“ wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung derzeit vorbereitet. Nach den Osterferien sind die Entwürfe öffentlich einsehbar. Anregungen und Bedenken können dann vorgebracht werden. Letztlich wird es wieder eine Angelegenheit der Ratsgremien sein, wie mit den Ergebnissen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung umzugehen sein wird. 

 

Bezüglich der Antwort zur Frage 3 bittet Herr Hahlbrock um Klarstellung, ob eine öffentliche Bürgerbefragung stattfinden werde. Dies verneint Stadtbaurat Dr. Hardinghaus.

Danach stellt Herr Hahlbrock folgende Zusatzfrage: „Die Stadt Celle hat den Abriss des Gebäudes am Nordwall 18 bereits ausgeschrieben. Wenn nun später die verkehrliche Baumaßnahme am Nordwall nicht kommen sollte, wer wird dann dafür verantwortlich gemacht, dass Vermögen der Stadt Celle vernichtet worden ist, da zu früh abgerissen wurde.“ Auf Nachfrage des Stadtbaurates erklärt sich Herr Hahlbrock damit einverstanden, dass diese Frage bei der nächsten Einwohnerfrage mit beantwortet werde.

 

Der stellv. Ratsvorsitzende gibt die Einwohnerfrage von Herrn Schleipen durch Verlesen bekannt (siehe Anlage 2). Diese Einwohnerfrage beantwortet Stadtbaurat Dr. Hardinghaus wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Mit Schreiben vom 01.08.2011 ist seitens der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr der Stadt Celle für den Ausbau des Nordwalls die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm für 2013 bestätigt worden. Gleichzeitig wurde in diesem Schreiben angekündigt, die zuwendungsfähigen Kosten mit 60 % zu fördern.

 

Aus formalen Gründen ist für einen vorgezogenen Abriss ein Einzelantrag erforderlich, auch wenn die Abrechnung der anteilig förderfähigen Kosten erst im Nachhinein über die Vorlage von Verwendungsnachweisen im Zusammenhang mit den Gesamtkosten für die Maßnahme erfolgt. Im Übrigen bleibt noch anzumerken, dass jeder Eigentümer genehmigungsfrei Gebäudeabbrüche jederzeit vornehmen kann.

 

Zu Frage 2:

 

Die gegenwärtige Verkehrsbelastung im Nordwall beträgt ca. 10.500 Kfz./Tag. Bei Einrichtung eines Zweirichtungsverkehrs würde die Verkehrsbelastung auf ca. 17.500 Kfz./Tag zunehmen. Nach vollständiger Fertigstellung der B 3 (neu) würde sich dieser Wert auf ca. 13.600 Kfz./Tag reduzieren.

 

Zu Frage 3:

 

Gemessen an der Beschlusslage des Rates ist dieses Szenario nicht sehr wahrscheinlich. Insofern ist die Frage eher hypothetischer Natur. Sollte ein derartiges Szenario dennoch eintreten, würde die Stadtverwaltung Vorschläge zur weiteren immobilienwirtschaftlichen und auch städtebaulichen Verwertung erarbeiten müssen. Etwaige Überlegungen werden aber gegenwärtig nicht angestellt.

 

Danach stellt Herr Schleipen folgende Zusatzfrage: „Wann soll mit dem Abriss des Gebäudes am Nordwall 18 begonnen werden?“ Diese beantwortet Stadtbaurat Dr. Hardinghaus wie folgt:

 

„Die Ausschreibung laufe derzeit, ein genaues Datum für den Abriss stehe noch nicht fest.“

 

Der stellv. Ratsvorsitzende gibt die Einwohnerfrage des Gewerbeforums Neustadt – Heese – Lauensteinplatz e.V. durch Verlesen bekannt (siehe Anlage 3). Diese Einwohnerfrage beantwortet Stadtbaurat Dr. Hardinghaus wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Bereits in 2009 wurde vom Fachdienst Stadtentwicklung im Rahmen der Anliegerbeteiligung und auch mit Vertretern des Gewerbeforums der Diskussionsprozess über die Neu- und Umgestaltung des Lauensteinplatzes begonnen. Neben vielen anderen Themen wurde in zahlreichen Sitzungen auch intensiv diskutiert, ob die Südumfahrung des Lauensteinplatzes erhalten bleiben soll oder nicht; zum Beispiel am 27.01.2009 und am 03.03.2009.

 

Die eindeutige Mehrheit der Beteiligten sprach sich für den Rückbau und die Schließung der Südumfahrung aus. Dieses war die Grundlage der weiteren Detailplanung für die Fachverwaltung, deren Umsetzung aktuell im 1. Bauabschnitt erfolgt.

 

Die Detailplanung und die Umsetzungsschritte wurden der Öffentlichkeit in der Einwohnerversammlung am 29.10.2010 vorgestellt und dem Ortsrat am 15.06.2011 erläutert. Außerdem ist die Maßnahme dem Straßenbau- und Verkehrsausschuss ausführlich vorgestellt und schließlich im Rahmen des Haushaltes vom Rat beschlossen worden. Soweit die Begründung der Verwaltung.

 

Zu Frage 2:

 

In mehreren Schreiben und Gesprächen haben sich Vertreter des Gewerbeforums an die Verwaltung und den Oberbürgermeister gewandt und sich dafür eingesetzt, die Südumfahrung aufrecht zu erhalten.

 

Die Fachverwaltung hat daraufhin noch einmal Möglichkeiten überprüft, ob diesem Wunsch gefolgt werden kann. Letztlich bleibt jedoch als Ergebnis festzuhalten, dass die Südumfahrung nicht umgesetzt werden kann, weil man ansonsten die anderen qualitativen Verbesserungen konterkarieren rde.

 

Natürlich bleibt die Möglichkeit der Anlieferung – wie in Fußngerzonen üblich – erhalten. Das gilt auch für die Umfahrungsmöglichkeiten für die Feuerwehr. Eine Optimierung von Behinderten- und Kurzzeit-Parkplätzen ist erfolgt, so dass es auch nicht – wie zum Teil behauptet wird – zu einer Verschlechterung der Parkmöglichkeiten am Lauensteinplatz kommen wird.

 

Danach stellt Herr Murawski-Betz als 1. Vorsitzender des Vereins folgende Zusatzfrage: „Welche Bewertung hat die Umfrage des Gewerbeforums, bei der sich rd. 500 Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt der Südumfahrung ausgesprochen haben, bei den Planungen der Verwaltung gefunden? Bei den Info-Veranstaltungen der Stadt seien lediglich rd. 30-40 Personen anwesend gewesen.“ Diese Zusatzfrage beantwortet der Stadtbaurat Dr. Hardinghaus wie folgt:

 

Die Verwaltung habe – wie bereits erwähnt – alle Möglichkeiten und Vorschläge (u. a. auch den Erhalt der Südumfahrung) geprüft. Die Südumfahrung könne jedoch nicht umgesetzt werden, da ansonsten die anderen in Rede stehenden Vorteile nicht mehr realisierbar seien.

 

rgermeister Dr. Hörstmann trägt vor, dass bei der Entwicklung des Lauensteinplatzes die Interessen des Gewerbes zu berücksichtigen seien. Die Verwaltung sollte nochmals überdenken, ob doch noch weitere Parkmöglichkeiten geschaffen werden können, denn der Verlust von 12 Stellplätzen sei einfach zu großr die dort ansässigen Geschäfte.

 

Reduzieren

Anlagen