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ALLRIS - Auszug

22.03.2012 - 20 Förderrichtlinien oberflächennaher geothermisch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Langhans weist darauf hin, dass sich die in Rede stehende Richtlinie lediglich auf oberflächennahe geothermische Anlagen beziehe; sie schlage vor, auch solarthermische Anlagen mit einzubeziehen. Ratsherr Scherer gibt dazu an, dass er heute über solch einen Änderungsantrag nicht entscheiden könne; für solche inhaltlich umfangreichen Diskussionen seien schließlich die Fachausschüsse da. Bürgermeister Gevers ergänzt, dass der Hinweis von Ratsfrau Langhans bereits in der Klimaschutzrichtlinie stehe, demzufolge sei die vorgeschlagene Ergänzung nicht sinnvoll. Oberbürgermeister Mende schlägt vor, über die heute zur Abstimmung stehende Förderrichtlinie zu entscheiden. Im Nachgang können dann jederzeit Änderungsanträge gestellt werden, die vorher in den Fachausschüssen zu beraten sind. Aufgrund dessen zieht Ratsfrau Langhans ihren heutigen Antrag auf Ergänzung der Förderrichtlinie zurück; sie werde später entsprechende Änderungsanträge einbringen.

 

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Danach beschließt der Rat einstimmig bei 3 Enthaltungen die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von oberflächennahen geothermischen Anlagen gemäß dem der Vorlage BV/0102/12 beigefügten Entwurf.

 

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Anlagen zur Vorlage