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ALLRIS - Auszug

10.05.2012 - 4 Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsord...

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Wortprotokoll

Der Ratsvorsitzende gibt die Einwohnerfrage von Herrn Hahlbrock durch Verlesen bekannt (siehe Anlage 1). Diese Einwohnerfrage beantwortet der Oberbürgermeister wie folgt:

 

zu Frage1:

Im Rahmen des derzeitigen Relaunchs des Internetauftritts der Stadt Celle, denken wir auch über die Einführung eines Newsletters und den verstärkten Einsatz von RSS-Feeds nach.

 

Zu Frage 2:

Gemäß §1 Absatz 3 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Celle sind „öffentliche Bekanntmachungen und Hinweise auf die Verkündung von Verordnungen“ in der Celleschen Zeitung zu veröffentlichen. Das ist auch beim Bebauungsplan Nr. 142 der Stadt Celle „Stadtquartier Schuhstraße/Nordwall“  fristgerecht, das heißt am Sonnabend, 14. April 2012, geschehen.

Zudem kann der B-Plan auch auf der Homepage der Stadt Celle im Internet über das Ratsinformationssystem eingesehen werden. Als zusätzlichen Service bieten wir auf selbiger Homepage unter der Rubrik „Celle News“ einen dritte Fundstelle für „Amtliche Bekanntmachungen“ an. Auch dort ist der genannte B-Plan zu finden.

 

zu Frage 3:

Die Verwaltung setzt grundsätzlich auf Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung. Dazu gehören die vorgenannten Beispiele von Veröffentlichungen. Dazu gehören ebenso die öffentlichen Sitzungen, Planauslegungen, Pressemitteilungen und Veröffentlichungen in diversen Medien, Bürgerbeteiligungsverfahren, Einwohnerversammlungen, Ortsteilbegehungen, Projekte wie Stadtleitbild und Planspiel Innenstadt in der Vergangenheit und vieles, vieles mehr.

nftig werden sicher auch verstärkt neue Medien Einzug halten. Die Stadt Celle engagiert sich derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in sozialen Netzwerken. Entsprechend sind wir nicht auf Facebook und Twitter aktiv. Sollte der Landesdatenschutzbeauftragte künftig dazu „Grünes Licht“ geben, so werden wir uns auch dort aktiv beteiligen.

 

Danach stellt Herr Hahlbrock folgende Zusatzfrage: „Vor geraumer Zeit ist das Kinderbetreuungsgesetz in Kraft getreten. Danach muss ab dem Jahr 2013 für jedes Kind unter 3 Jahren ein Kindergartenplatz bereitgestellt werden. Ich frage daher, ob die Stadt Celle diesen Anspruch erfüllen wird und wenn nicht, warum dann soviel Geld für das Vorhaben im Bereich des Nordwalls ausgegeben wird.“

Diese Zusatzfrage beantwortet der Oberbürgermeister wie folgt: „Die Stadt Celle wird die gesetzliche Quote von 35% erreichen; nach derzeitigem Stand wird sogar mit einer Quote von rd. 42% gerechnet. Ob dies ausreichen wird, könne man erst sehen, wenn entsprechende Ansprüche gestellt werden. Insgesamt gehen wir davon aus, dass ausreichende und qualitativ gute Plätze zur Verfügung stehen werden.“ Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass sich gemäß § 17 Abs. 4 der Geschäftsordnung eine Zusatzfrage grundsätzlich auf den Gegenstand der Einwohnerfrage beziehen müsse.

 

 

Der Ratsvorsitzende gibt die Einwohnerfrage von Herrn Vasterling durch Verlesen bekannt (siehe Anlage 2). Diese Einwohnerfrage beantwortet der Stadtbaurat wie folgt:

 

„Diese Einwohnerfrage betrifft 2 Baumaßnahmen:

 

1. Einmündung Lüneburger Straße/Georg-Wilhelm-Straße/Lüneburger Heerstraße

 

Die Lüneburger Straße lief bisher in einem sehr spitzen Winkel auf die Georg-Wilhelm-Straße/Lüneburger Heerstraße zu. Das führte dazu, dass Fahrzeuge mit z. T. unangemessen hohen Geschwindigkeiten auf die Lüneburger Heerstraße einbogen. An dieser unübersichtlichen Stelle passierten deshalb viele Unfälle, an denen häufig auch Radfahrer beteiligt waren, die wegen der vorhandenen Verkehrsführung von Kfz-Fahrern übersehen wurden.

 

Durch die neue Verkehrsführung wird die Lüneburger Straße rechtwinklig auf die Georg-Wilhelm-Straße/Lüneburger Heerstraße geführt. Hierdurch werden die Sichtbeziehungen verbessert und gefährlich hohe Fahrgeschwindigkeiten ausgeschlossen. Darüber hinaus wird die Verkehrssicherheit durch eine Querungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers über die Lüneburger Heerstraße erhöht. Alle vor dem Ausbau möglichen Fahrbeziehungen bleiben auch nach dem Ausbau erhalten, auch größere Fahrzeuge inkl. Gelenkbusse können den Knoten problemlos passieren.  

 

2. Einmündung Sprengerstraße/Lüneburger Straße

 

Diese Maßnahme ist Bestandteil des seit einigen Jahren laufenden ÖPNV-Beschleunigungsprogramms an Signalanlagen. Im Zusammenhang mit ebenfalls in diesem Bereich erforderlichen Fahrbahnsanierungsmaßnahmen wird die bisher nicht nutzbare Fläche der großen Mittelinsel zugunsten der westlichen Nebenanlagen zurückgebaut. Zusätzlich entstehen Parkplätze in Längsaufstellung auf der Ostseite vor dem SVO-Gelände.

 

Beide Maßnahmen wurden in den zuständigen Ratsgremien erörtert und beschlossen. Die Kosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf ca. 250.000,- €; wobei diese beiden Bauvorhaben nicht explizit als Einzelmaßnahme im Haushaltsplan stehen, sondern diese Mittel sind unter dem Titel „ÖPNV-Beschleunigung“ im Finanzhalt und unter dem Titel „Unterhaltung von Gemeindestraßen“ im Ergebnishaushalt veranschlagt. Beide Maßnahmen wurden auch im Ortsrat vorgestellt.“

 

Danach stellt Herr Vasterling folgende Zusatzfrage: „Wie viele Unfälle sind in dem genannten Bereich passiert?“ Diese Zusatzfrage beantwortet der Stadtbaurat wie folgt: „Innerhalb eines Jahres sind 9-10 Unfälle mit Radfahrern registriert worden; somit ist dieser Bereich als Gefahrenschwerpunkt einzustufen.“ 

 

 

Der Ratsvorsitzende gibt bekannt, dass eine Einwohnerfrage von Herrn Schleipen vorliegt (siehe Anlage 3). Zu den gestellten Fragen 2 + 3 gibt er an, dass aus Anlass der Kommunalwahl sich Bürgerinnen und Bürger zur Kandidatur für den Rat der Stadt Celle zur Verfügung gestellt hätten um ernsthaft daran mitzuwirken, die Zukunft der Stadt nach ihren Grundüberzeugungen zu gestalten. Solche Fragen, die jetzt unter der Überschrift „galaktischer Frieden“ gestellt werden, werden diesem Anspruch an Ernsthaftigkeit nicht gerecht, soweit solche Begriffe wie „UFO-Landeplatz“ und „prellianische Vollmeise“ zum Gegenstand der Einwohnerfrage gemacht werden. Die gewählten Bürgerinnen und Bürger haben auch nach ihrer Wahl in den Rat der Stadt Celle das Recht ernst genommen zu werden, so wie sie selbst ihre Arbeit in diesem Gremium ernst nehmen. Mit diesen Fragen lasse Herr Schleipen den Respekt vor den kommunalen Volksvertretern vermissen.

Der Oberbürgermeister dankt dem Ratsvorsitzenden r diese Ausführungen und ergänzt, dass zwar grundsätzlich solche Nonsens-Fragen nicht verboten seien, jedoch seien sie auch nicht zielführend und würden im Kern das Ansehen des Rates beschädigen. Die Ratsmitglieder würden nicht zulassen, aus dem Rat ein Cabaret oder eine Volksbelustigung zu machen. Insofern würde er die beiden in Rede stehenden hypothetischen Fragen 2+3 nicht beantworten. Die Frage 1 beantwortet der Oberbürgermeister wie folgt:

 

„Mit der Ratsentscheidung vom 11.9.2003 wurde das Verkehrskonzept für die Innenstadt beschlossen. Dieses Verkehrskonzept beinhaltet den „Inneren Ring“ im Ein-Richtungsverkehr um die Altstadt und den „Äeren Ring“ im Zwei-Richtungsverkehr um den größeren Innenstadtbereich. Dieser Grundsatzbeschluss ist seitdem nicht geändert worden. Insbesondere für den „Äeren Ring“ und damit auch für die Gegenläufigkeit des Nordwalls sind nach Fertigstellung des „Inneren Rings“ in 2005 die Planungen fortgeführt worden und auch jeweils in öffentlichen Fachausschusssitzungen vorgestellt und nachfolgend auch vom Rat der Stadt Celle beschlossen worden. Im Jahr 2009 und zuletzt im Februar 2012 ist die Verkehrsführung im Nordbereich der Altstadt weiter konkretisiert und vom Rat beschlossen worden. Unverändertes Kernstück, bei jedem Planungsschritt, ist die Erweiterung des Verkehrsraumes zugunsten der Gegenläufigkeit des Nordwalls.“

 

Herr Schleipen erklärt, dass er den Rat sehr wohl ernst nehme und er fühle sich heute ein wenig zurückgesetzt. Aber ggf. seien seine Fragen derzeit noch nicht gesellschaftsfähig. Seine Zusatzfrage lautet wie folgt: „Durch den Schwerlastverkehr im Nordwall würden die dortigen Häuser Schaden nehmen. Sei schon ermittelt worden mit welchen Schäden zu rechnen sein wird, wenn der Nordwall in beide Richtungen befahrbar ist Der Oberbürgermeister gibt dazu an, dass aktuell keine dezidierten Erkenntnisse dazu vorliegen würden. Im Rahmen des Planungsverfahrens werde dieser Aspekt mit geprüft und es sei nicht auszuschließen, dass die Gegenläufigkeit des Nordwalls ggf. Auswirkungen auf das dortige Umfeld haben wird.

 

 

Der Ratsvorsitzende gibt die Einwohnerfrage von Frau Doneck durch Verlesen bekannt (siehe Anlage 4). Diese Einwohnerfrage beantwortet der Stadtbaurat wie folgt:

 

„Soweit ersichtlich beziehen sich die Fragen auf die Bebauungsplanung Nr. 142 „ Stadtquartier Schuhstraße/Nordwall“.

 

Die Bebauungsplanung wird in mehreren aufbauenden Stufen bearbeitet, bis am Ende des Verfahrens der Satzungsbeschluss und die Bekanntmachung stehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat gerade die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung, die sogenannte  frühzeitige Bürgerbeteiligung durchlaufen. In dieser frühen Phase sind über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Planungsstand hat deshalb einen sehr hohen Abstraktionsgrad und wird erst im Laufe der weiteren Beteiligungsschritte weiter konkretisiert werden können.

 

Grundlage dieser ersten Stufe der Bebauungsplanung sind u.a. Planungskonzeptionen aus dem Beginn der Bebauungsplanung (Jahr 2007/08) mit den kleinen Quartierslösungen zwischen Schuhstraße und Nordwall, der Ratsbeschluss aus 2009 hinsichtlich der Verkehrsführung und die damit beschlossene Erweiterung des Verkehrsraumes, die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung „Innenstadt“ aus 2009 und Ergebnisse des kooperativen Wettbewerbes aus 2011. Aus diesen Ansätzen zusammen wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung des Bebauungsplanes eröffnet.

 

Insoweit ist es richtig, dass die erste Plankonzeption nur zum Teil den Ergebnissen des Wettbewerbes entspricht (zu Frage 1).

 

Es gibt keine Vorgabe, nur die Ergebnisse des Wettbewerbes allein in die Bauleitplanung einfließen zu lassen (zu Frage 2).

 

Nach derzeitigem Planungsstand wird ein Kerngebiet mit deutlicher Ausprägung zum Wohnen geplant. Ausschließlich reine Wohnquartiere sind nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Verträglichkeit der zu erwartenden Immissionen sind weitere Planungsschritte abzuleisten und zu bewerten. Innerstädtische Flächen auch für Wohnen unterscheiden sich hierbei deutlich von Wohnlagen auf der grünen Wiese (zu Frage 3).

 

Selbstverständlich wird angestrebt, die verschiedenen Planungen zu einem sinnvollen Ergebnis zusammen zu führen, dies kann zunächst in dieser frühen Phase der Planung aber noch nicht abschließend  bewertet werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Beteiligungsprozesse der Bauleitplanung aktiv zu begleiten. Den weiteren Planungsschritten und vor allem letztlich der Abwägung aller Belange durch den Rat der Stadt Celle vor dem Satzungsbeschluss bleibt es vorbehalten, die dann durch den Bebauungsplan beabsichtigte städtebauliche Ordnung herbeizuführen. Nicht immer wird dies zur Zufriedenheit aller führen (zu Frage 4).“

 

Auf Hinweis des Ratsvorsitzenden verzichtet Frau Doneck auf eine Zusatzfrage, da ihre Frage an die Ratsmitglieder gerichtet gewesen sei; mit der Verwaltung habe sie diese Themen schon hinreichend erörtert. Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass aus der Mitte des Rates keine weiteren Stellungnahmen zu dieser Einwohnerfrage abgegeben werden.

 

 

Der Ratsvorsitzende gibt die Einwohnerfrage von Frau Hepper durch Verlesen bekannt (siehe Anlage 5). Diese Einwohnerfrage beantwortet der Stadtbaurat wie folgt:

 

Zu Frage 1:

„Im Stadtgebiet und somit auch in der Innenstadt und in den Parkanlagen werden Bäume nicht planmäßig gefällt, sondern überwiegend nur dann entfernt, wenn es zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Dabei handelt es sich immer um geschädigte, kranke oder nicht mehr standsichere Bäume. Nur in Ausnahmefällen z.B. für Neubaumaßnahmen oder Flächenumgestaltungen werden gesunde Bäume gefällt. Wie viele Bäume in den letzten 10 Jahren gefällt wurden, konnte in der Kürze der Zeit und der wenig konkreten Gebietsbeschreibung nicht ermittelt werden. In der Regel erfolgen seitens der Verwaltung Nachpflanzungen junger Bäume. In den denkmalgeschützten Parkanlagen werden dabei die gartendenkmalpflegerischen Empfehlungen der „Hennebo-Gutachten“ berücksichtigt, wobei dann im Einzelfall auch einmal auf eine Nachpflanzung verzichtet wird.“

 

Zu Frage 2:

r gesunde Bäume ist Efeubewuchs nicht schädlich und wird deshalb auch nicht entfernt. Efeu benötigt immer einen längeren Zeitraum, um einen Baum zu umranken. Der Baum hat somit Zeit, sich an das zusätzliche Gewicht der Efeupflanze zu „gewöhnen“ und reagiert selbst mit verstärktem Wachstum auf die Belastung. Die Trägerpflanze wird weder durch die Umrankung noch durch das Dickenwachstum „errgt“. Auch schädigen die Haftwurzeln den Baumstamm nicht z.B. durch Nährstoffentzug.

 

Zu Frage 3:

Um einen Baum vom Efeubewuchs zu „befreien“, würde man wie folgt vorgehen: zuerst wird der Efeuhauptstrang durchgetrennt, damit die Efeupflanze von der Wasser- und Nährstoffversorgung durch die Bodenwurzeln abgeschnitten ist, danach rde ca. 3 Monate abgewartet damit die Triebe des Efeus eingehen und vertrocknen und zuletzt müsste dann der vertrocknete Efeu aus dem Baum entfernt werden. Je nach Größe des Baumes und des Standortes ist natürlich auch der zeitliche Aufwand unterschiedlich, kann aber durchaus bis zu 7 Arbeitsstunden betragen.

 

Danach stellt Frau Hepper folgende Zusatzfrage: „Wann wird der Rat eine Baumschutzverordnung beschließen, die u. a. dem Klimaschutz hirneichend Rechnung trägt, der zunehmenden Bodenversiegelungen entgegen wirkt usw.?“ Diese Zusatzfrage beantwortet der Stadtbaurat wie folgt: „Eine konkrete Aufarbeitung der Baumschutzsatzung befindet sich derzeit nicht in Planung. Es werde momentan im Rahmen eines integrierten Klimaschutzkonzeptes ein Klimaaktionsplan für die Stadt Celle erarbeitet; diese Planungen befinden sich im Beratungsgang der zuständigen Ratsgremien. Möglicherweise können hier Akzente durch den Rat gesetzt werden.“ 

 

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