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ALLRIS - Auszug

14.06.2012 - 4 Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsord...

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Wortprotokoll

a)      Einwohnerfrage des Herrn Schleipen

 

Der Ratsvorsitzende gibt die Einwohnerfrage von Herrn Schleipen durch Verlesen bekannt (siehe Anlage 1). Diese Einwohnerfrage beantwortet der Oberbürgermeister wie folgt:

 

zu Frage1:

„Die Frage 1 ähnelt der Frage 2 der Einwohnerfrage des Herrn Schleipen vom 04.05.2012. Diese Frage wurde vom Ratsvorsitzenden in der Ratssitzung vom 22.03.2012 als unzulässig zurückgewiesen, da sie dem Anspruch auf Ernsthaftigkeit nicht gerecht wird. Nunmehr bezieht sich Herr Schleipen auf eine entsprechende UN/Resolution 33/426 aus dem Jahr 1978. Diese Resolution wurde bis heute nicht oder nur teilweise umgesetzt. Zu einer Umsetzung der UN-Resolution, die im Übrigen nur empfehlenden Charakter hat, kam es in Deutschland nie. Die Frage 1 des Herrn Schleipen wird weiterhin dem Anspruch auf Ernsthaftigkeit nicht gerecht.

 

Die Unzulässigkeit der Frage ergibt sich auch aus dem fehlenden kommunalen Bezug. Nach § 17 Abs. 2 lit. b der Geschäftsordnung des Rates sind nur Anfragen zulässig, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden können. Dies ist nicht der Fall. Es ist nicht Aufgabe des Rates der Stadt Celle, UN-Resolutionen umzusetzen.“

 

zu Frage 2:

„Der Betrieb der Weihnachtsmarktbeleuchtung ist auch in diesem Jahr Angelegenheit der Innenstadtakteure. Die Verwaltung geht davon aus, dass aufgrund des Erfolges vom letzten Jahr der Verein Celles Mitte die Beleuchtung wieder organisiert. Zum Betrieb zählt auch der Stromverbrauch, der dankenswerterweise in der jüngeren Vergangenheit immer von der SVO gesponsert wurde. Die Verwaltung vermutet, dass dies auch in diesem Jahr so geregelt werden kann.“

 

zu Frage 3:

„Die Frage richtet sich zwar speziell an Herrn Jens Rejmann, aber wenn ich für die Verwaltung antworten müsste, würde ich das wie folgt tun:

 

Die Verwaltung zieht mit dem für die Straßenplanung notwendig werdenden Abriss des nördlichen Nordwalls keine Zwangsenteignungen in Betracht und ist bestrebt, alle Liegenschaftsangelegenheiten auf dem Verhandlungswege zum Erfolg zu führen. Daher besteht gegenwärtig keine Notwendigkeit, die gesetzlichen Grundlagen von Enteignungsverfahren zu erläutern.“

 

Beigeordneter Zobel trägt vor, dass es wichtigere Themen für Celle gäbe als die Suche nach außerirdischem Leben. Bezüglich der Weihnachtsbeleuchtung erklärt er, dass die Stadt vor einigen Jahren in diverse finanzielle Vorleistungen getreten sei, jetzt sollte der Einzelhandel sich auch mal finanziell beteiligen. Es können solche Ausgaben nicht immer auf den städtischen Haushalt abgewälzt werden. Die Ausführungen des Herrn Schleipen „ich erwarte vom offiziell gewählten Rat der Stadt Celle eine Politik, die den betroffenen Bürger schützt und sich nicht durch Ignoranz der öffentlichen Auseinandersetzung entzieht“ nne er nicht nachvollziehen, da sich seines Erachtens beim Thema „Nordwall“ keine Ratsfraktionen der öffentlichen Diskussion entzogen habe, sondern jede Fraktion habe eine klare Position bezogen.

 

Beigeordneter Rejmann gibt an, dass er über die direkte Ansprache des Herrn Schleipen sehr verwundert gewesen sei. Die Thematik „Nordwall“ habe der Rat mit breiter Mehrheit beschlossen. Herr Schleipen verweist auf Art. 14 Grundgesetz (GG), der grundsätzlich den Schutz des Eigentums gewährleistet. In seinen Ausführungen habe er jedoch nicht erwähnt, dass nach Art. 14 Abs. 3 GG die Entziehung individuellen Eigentums ausnahmsweise zulässig sei, wenn dies aus Gründen des allgemeinen Wohls erforderlich wird. Bevor solch eine drastische Maßnahme jedoch in Betracht komme, müsse zunächst versucht werden, zwischen Verwaltung und Eigentümer eine einvernehmliche Vereinbarung zu erzielen; erst wenn dies nicht gelingt, könne ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden. Deshalb sei die Aussage „inwieweit plane der Rat mögliche Zwangsenteignungen“ so nicht korrekt, denn solch ein Vorgehen ohne vorherige Verhandlungen sei rechtswidrig. 

 

Ratsherr Müller führt aus, dass mit vielen Anwohnern des Nordwalls zuletzt im Jahr 2010 gesprochen worden sei. Sicherlich ginge hier der Terminus „Enteignun zu weit, jedoch könne auch nicht von zielgerichteten Verhandlungen die Rede sein.

 

Danach stellt Herr Schleipen folgende Zusatzfrage: „Im letzten Jahr sind für das Vorhaben „Nordwall“ keine Fördermittel bewilligt worden – was war der Grund dafür und warum besteht die Hoffnung, dass es dieses Jahr erfolgreicher verlaufen wird

 

Der Oberbürgermeister gibt dazu an, dass das Land Niedersachsen jedes Jahr über die Zuteilung von Fördermitteln im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entscheide. Aufgrund der Vielzahl eingereichter Förderanträge könnten niemals alle sofort bewilligt werden, auch wenn die Förderwürdigkeit bzw. die Förderfähigkeit nicht angezweifelt wird. Diese gelte auch für den Äußeren Ring/Nordwall. Insofern bleibe der Stadt Celle nichts anderes übrig, als jedes Jahr die Anträge zu erneuern und auf eine Zuteilung zu hoffen.

 

b)      Einwohnerfrage des Herrn Hahlbrock

 

Der Ratsvorsitzende gibt die Einwohnerfrage von Herrn Hahlbrock durch Verlesen bekannt (siehe Anlage 2). Diese Einwohnerfrage beantwortet der Stadtbaurat wie folgt:

 

zu Frage1:

„Die Fragen beziehen sich auf die Bebauungsplanung Nr. 142 „Stadtquartier Schuhstraße/Nordwall“. Die Frage 1 ist der Einwohnerfrage von Frau Dawn Doneck vom 07.05.2012 aus der Ratssitzung vom 10.05.2012 sehr ähnlich. Die Einwohnerfrage von Herrn Hahlbrock kann ähnlich beantwortet werden.

 

Die Bebauungsplanung wird in mehreren aufbauenden Stufen bearbeitet, bis am Ende des Verfahrens der Satzungsbeschluss und die Bekanntmachung stehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat gerade die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung, die sogenannte  frühzeitige Bürgerbeteiligung durchlaufen. In dieser frühen Phase sind über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Planungsstand hat deshalb einen sehr hohen Abstraktionsgrad und wird erst im Laufe der weiteren Beteiligungsschritte weiter konkretisiert werden können.

 

Grundlage dieser ersten Stufe der Bebauungsplanung sind diverse Planungskonzeptionen und Ratsbeschlüsse. Zuletzt hat die Verwaltung deutlich gemacht, dass auch die Untersuchung zur Abschätzung der Luftschadstoffbelastung mit einbezogen werden muss. Auch die Ergebnisse des kooperativen Wettbewerbes aus 2011 sind Teil des B-Planverfahrens. Hier stellt Herr Hahlbrock nun besonders auf die „Einflussnahme“ durch die Altstadtkonferenz ab.

 

Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs ist es zu einer Bürgerbeteiligung gekommen, die es bis dato in Celle nicht gegeben hat. So ist im Rahmen einer öffentlichen Planungswerkstatt – auch den Teilnehmern der Altstadtkonferenz – Gelegenheit gegeben worden, mit den teilnehmenden Büros in einen offenen Dialog und Meinungsaustausch zu treten. Gleichwohl hatten die teilnehmenden Büros natürlich die bestehenden Ratsbeschlüsse zu respektieren. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass im Mittelpunkt dieser Veranstaltung das Spannungsfeld zwischen Denkmalpflege und Städtebau in der Altstadt stand und nicht die Verkehrsführung am Nordwall.

 

Insoweit ist festzustellen, dass die erste Plankonzeption des Bebauungsplans auch (jedenfalls zum Teil) die Ergebnisse des Wettbewerbes, in dem wiederum wie dargestellt auch die Veranstaltung der Altstadtkonferenz eingeflochten war, berücksichtigt.“

 

zu Frage 2:

„Die genannte Zahl von ca. 17 Mio. € als Ausgaben für das Quartier Nordwall/ Schuhstraße ist inhaltlich nicht nachvollziehbar. Eine konkrete Kostenermittlung für den Bebauungsplanbereich kann erst erfolgen, sobald hierzu eine Entwurfsplanung vorliegt.“

 

Frage 3:

„Wann mit einem Fördermittelbescheid für das Quartier im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm zu rechnen sein wird, kann derzeit noch nicht beurteilt werden, vermutlich im September. Die in Rede stehenden Verkehrsanlagen am Neumarkt und Nordwall sind jüngst durch das Land als förderfähig nach Entflechtungsgesetz anerkannt und in das sog. Mehrjahresprogramm aufgenommen worden. Die Maßnahmen sind bei einer 60 % Förderung vorläufig für 2014 vorgesehen.“

 

Auf Hinweis des Ratsvorsitzenden verzichtet Herr Hahlbrock auf eine Zusatzfrage

 

 

Der Ratsvorsitzende gibt die Einwohnerfrage von Herrn Jentsch durch Verlesen bekannt (siehe Anlage 3). Diese Einwohnerfrage beantwortet der Stadtbaurat wie folgt:

 

„Eine Detailplanung mit exakten Maßen für alle Verkehrsanlagen wird nach den technischen Erfordernissen und – soweit im Einzelfall möglich – nach den einschlägigen DIN-Standards rechtzeitig erarbeitet und dann dem Fördermittelgeber vorgelegt.

 

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Förderung – zum Beispiel nach Entflechtungsgesetz – nur dann in Betracht kommt, wenn es zu einer Verbesserung der verkehrsfunktionalen Leistungsfähigkeit kommt.

 

Über die Förderfähigkeit einzelner konkreter Bestandteile der Verkehrsanlagen entscheidet der Fördermittelgeber allein. Insofern kann hier nicht einfach kausal die Frage in Metern und cm beantworten werden.

 

Unabhängig von der Entscheidung des Fördermittelgebers steht es in dem Ermessen der Stadt Celle, auch von dieser Entscheidung abweichende bauliche Lösungen zu finanzieren und umzusetzen.

 

Eine Zusatzfrage wird nicht gestellt, da Herr Jentsch nicht anwesend ist.

 

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Anlagen