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ALLRIS - Auszug

14.06.2012 - 7 Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Oberbürgermeister Mende belehrt das neue Ratsmitglied Stephan Ohl nach § 54 Abs. 3 i. V. m. § 43 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bezüglich der ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten und verpflichtet Herrn Ohl durch Handschlag. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.