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ALLRIS - Auszug

12.07.2012 - 8 Einführung digitaler Ratsarbeit

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Oberbürgermeister erläutert das Vorhaben anhand der vorliegenden Beschlussvorlagen. Aller Voraussicht nach werden nicht alle Ratsmitglieder den neuen Weg mitgehen, mit der Lösung des Druckkostenzuschusses sei jedoch eine sinnvolle Alternative gefunden worden, damit das Vorhaben nicht gänzlich scheitere. Er bittet um Zustimmung zur Einführung der digitalen Ratsarbeit.

 

rgermeister Dr. Hörstmann bittet um Auskunft, was mit den drei Fraktionsgeschäftsführern, die nicht dem Rat angehören, zukünftig passieren werde. Da diese keinen Investitionskostenzuschuss bekommen würden, regt er an, dass sie - wie z. B. auch die beratenden Mitglieder in den Ausschüssen – weiterhin die Sitzungsunterlagen in Papierform erhalten. Der Oberbürgermeister signalisiert hier Zustimmung.

 

Ratsfrau Schrader führt aus, dass sie seit 2006 im Rat sei und diese Papierflut so nicht erwartet hätte. Grundsätzlich begrüße sie es sehr, wenn weniger Papier verbraucht werde. Sie befürchte jedoch, dass die demnächst neu angeschafften Geräte in 2-3 Jahren schon wieder veraltet sein werden; ebenso sei das Risiko der Beschädigung noch nicht zufriedenstellend geklärt. Weiterhin können zusätzliche Kosten durch Gebühren usw. entstehen. Trotz dieser Bedenken werde die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hier zustimmen.

 

Ratsherr Wilhelms trägt vor, dass er über die breite Zustimmung zu diesem Vorhaben, die sich schon im Vorfeld abgezeichnet habe, sehr erfreut sei. Es sei sinnvoll, ein einheitliches Betriebssystem zu verwenden. Die vorgeschlagenen Geräte hätten sich in der Praxis schon bewährt. Die SPD-Fraktion werde hier zustimmen.

 

Auf Anregung von Bürgermeister Dr. Hörstmann schlägt Ratsvorsitzender Falkenhagen vor, den Beschlussvorschlag der Vorlage BV/0240/12-1 wie folgt zu ergänzen (Ergänzung in Fettdruck):

 

§ 24 Abs. 1 GO:  „Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse“

 

r den Geschäftsgang und das Verfahren der Ratsausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gelten die Vorschriften des ersten Teils entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen. Die Mitglieder in den Ausschüssen und die Fraktionsgeschäftsführer, die nicht dem Rat der Stadt Celle angehören (z. B. die sog. „beratenden Mitglieder“), erhalten die Sitzungsunterlagen in Papierform.

 

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Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei 1 Gegenstimme wie folgt:

 

1)      Der Rat der Stadt Celle ändert die Geschäftsordnung des Rates (GO) wie folgt nderungen in Fettdruck):

 

§ 1 Abs. 2 GO:  „Einberufung des Rates“

 

Die Ratsmitglieder werden schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen. Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief, Telefax oder E-Mail unter Hinweis auf die Unterlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Celle. Einzelheiten zur digitalen Ratsarbeit legt der Rat in einer besonderen Richtlinie fest. Die Ratsfrauen und Rats­herren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift, Telefaxverbindung oder E-Mail-Adresse umgehend der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.

 

§ 24 Abs. 1 GO:  „Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse“

 

r den Geschäftsgang und das Verfahren der Ratsausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gelten die Vorschriften des ersten Teils entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen. Die Mitglieder in den Ausschüssen und die Fraktionsgeschäftsführer, die nicht dem Rat der Stadt Celle angehören (z. B. die sog. „beratenden Mitglieder“), erhalten die Sitzungsunterlagen in Papierform.

 

§ 25 Abs. 1 GO:  „Geschäftsgang und Verfahren der Ortsräte“

 

r das Verfahren innerhalb der Ortsräte gilt das Verfahren für den Rat entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen. Die Ortsratsmitglieder, die nicht dem Rat der Stadt Celle angehören, erhalten die Sitzungsunterlagen in Papierform.

 

§ 18 Abs. 3 GO:  „Protokoll des Rates“

 

Das Protokoll wird allen Ratsmitgliedern alsbald nach jeder Ratssitzung zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen das Protokoll dürfen sich nur gegen die Richtigkeit der Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs und des Inhalts der Beschlüsse richten. Werden gegen die Fassung des Protokolls Einwendungen erhoben, die sich nicht durch Erklärungen der Protokollführerin oder des Protokollführers, der Oberbürger­meisterin / des Oberbürgermeisters beheben lassen, so entscheidet der Rat.

 

§ 23 GO:  „Protokoll des Verwaltungsausschusses“

 

Das Protokoll wird allen Ratsmitgliedern alsbald nach jeder Sitzung des Verwaltungsausschusses zur Verfügung gestellt. Die Protokolle des Verwaltungsausschusses sind vertraulich zu behandeln und zu verwahren.

 

§ 25 Abs. 2 GO:  „Geschäftsgang und Verfahren der Ortsräte“

 

Die Protokolle werden allen Mitgliedern des Ortsrates alsbald nach jeder Sitzung zur Verfügung gestellt. Die Protokolle über nichtöffentlich beratene Angelegenheiten sind vertraulich zu behandeln und zu verwahren.

 

2)      Der Rat der Stadt Celle beschließt die Richtlinie für die digitale Ratsarbeit in der Fassung vom 06.07.2012.

 

3)      Der Rat der der Stadt Celle fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung gewährt den Ratsmitgliedern einen Investitionskostenzuschuss für die digitale Ratsarbeit mit IPads 2/IPads 3 (WLAN, UMTS zzgl. ITunes-Guthaben) in Höhe von maximal 544,- Euro pro Ratsmitglied.

 

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Anlagen zur Vorlage