27.09.2012 - 4 Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsord...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 27.09.2012
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt die Einwohnerfrage Nr. 1 von Herrn Schleipen durch Verlesen bekannt (siehe Anlage). Diese Frage beantwortet Beigeordneter Rentsch wie folgt:
"Die Baumaßnahmen am Äußeren Ring usw. werden durch das Entflechtungsgesetz gefördert. Für Förderungen nach dem Entflechtungsgesetz, früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), gelten die Richtlinien des Landes Niedersachsen zur Durchführung des GVFG (RGVFG) vom 09.11.1977. Nachzulesen im Niedersächsischen Ministerialblatt von 1977, Nr. 57, S. 1498 ff. Diese Richtlinien galten in 2011 wie auch in 2012."
Danach stellt Herr Schleipen folgende Zusatzfrage:
Herr Rentsch hat meine Frage nicht vollständig beantwortet, denn ich wollte u. a. wissen, welche Richtlinie in 2011 nicht eingehalten worden ist.
Hierzu gibt Beigeordneter Rentsch an, dass er diese Frage schon beantwortet habe und verweist auf seine zuvor gegebenen Ausführungen.
Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt die Einwohnerfrage Nr. 2 von Herrn Schleipen durch Verlesen bekannt (siehe Anlage). Diese Frage beantwortet 1. Stadträtin Dr. Schmitt wie folgt:
Die Stadt Celle hält nur wenige Immobilien im Eigentum, in denen es Wohnungsleerstände gibt. Bei jedem Objekt gibt es unterschiedliche, individuelle Beweggründe, derzeit nicht zu vermieten. Generell lassen sich folgende Gruppen unterscheiden:
· Wohnraumleerstände in zeitnah zu veräußernden Verkaufsobjekten: Ca. 730 m² in 4 Objekten. Es handelt sich um Teilleerstände, d.h. keines der Gebäude steht völlig leer.
· Wohnraumleerstände in Abrissobjekten (Nordwall/Allerhalbinsel) Ca. 1.614 m² in 6 Objekten, davon 3 Vollleerstand.
· Wohnraumleerstand in Tauschobjekten (Teilleerstand) ca. 190 m², 2 Objekte [Schuhstraße 5/Nordwall 61, optionale Tauschoption mit anzukaufenden Objekten am Nordwall. Bezug: FDP-Antrag 47/2012 vom 12.06.12]
· Sonstige Leerstände (Teilleerstände) ca. 205 m² in 2 Objekten. Dienen als Ersatzangebotsflächen für umzusetzende Mieter aus Abrissobjekten.
Für jedes Objekt gibt es individuelle Beweggründe, nicht zu vermieten. Bei einigen Objekten spricht auch deren Zustand gegen eine Vermietung. Der Renovierungsaufwand für eine Herrichtung sowie die Instandhaltung wäre mit Bezug zur städtischen Haushaltssituation unverhältnismäßig. Die Stadt kann gegenwärtig keine Mietangebote offerieren. Externe Anfragen nach Mietraum könnten nicht positiv beantwortet werden. Die Kasernengebäude an der Hohen Wende befinden sich nicht in städtischem Eigentum, sondern gehören der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt die Einwohnerfrage Nr. 3 von Herrn Schleipen durch Verlesen bekannt (siehe Anlage). Diese Frage beantwortet Ratsherr Müller wie folgt:
Nach dem Einbau der Turbinen und dem Fluten der Wasserkraftanlage werde die Anlage feinjustiert. Parallel dazu soll ein Immissionsgutachten in Auftrag gegeben werden. Dieses Gutachten gibt Aufschluss darüber, ob die Rathsmühle z. B. als Arbeitsstätte geeignet ist. Erst danach lassen sich mögliche Nutzungen festlegen. Er wünsche sich verschiedene Betreibermodelle, die Verwaltung favorisiere ja eine museale Nutzung. Wenn das Gutachten und anschließend von der Verwaltung vorgelegte Betreibermodelle zur Verfügung stehen, könne auf einer einheitlichen Grundlage diskutiert werden; dies sei in der Vergangenheit ja nicht immer so gelaufen. Im weiteren Verfahren werde sicherlich auch noch über den Aspekt Verkauf bzw. Teilverkauf politisch gestritten. Er persönlich sei nicht an einer Nutzung dieser Immobilie interessiert.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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51,8 kB
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