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ALLRIS - Auszug

27.09.2012 - 13 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erheb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Dr. Hardinghaus erläutert die Vorlage, insbesondere hebt er hervor, dass die Gebührenbedarfsberechnung auf der gesetzlichen Grundlage des NKAG erfolge. Durch den harten Winter im Jahr 2010 seien hohe Winterdienstkosten entstanden (rd. 1,8 Mio. Euro). Die Verwaltung habe versucht, diese Mehrbelastungen finanziell abzufedern, z. B. solle die im Jahr 2012 erzielte Überdeckung in Höhe von 134.000,-€ vollständig ins Gebührenjahr 2013 einfließen. Weiterhin werde in diesem Jahr bei der Berechnung durchschnittlicher Winterdienstkosten erstmalig der Durchschnitt der letzten 10 Jahre und nicht mehr der letzten 5 Jahre ermittelt, um solche Kostenspitzen besser aufzufangen. Leider sei trotzdem eine Gebührenerhöhung unvermeidlich und man sei sich bewusst, dass der Bürger weitere finanzielle Belastungen hinnehmen müsse. Der im Fachausschuss formulierte Prüfauftrag an die Verwaltung werde abgearbeitet und die Ergebnisse in diesem Gremium dann vorgestellt. Stadtbaurat Dr. Hardinghaus bittet um Zustimmung zur Änderung der in Rede stehenden Satzung.

 

Ratsherr Busch trägt vor, dass stets für das Wohnen in der Innenstadt geworben werde. Nun würde man den Anliegern jedoch eine exorbitante Steigerung der Straßenreinigungsgebühren zumuten. Die hiesige Altstadt solle stets Celles gute Stube sein und diese müsse sicherlich auch gut gepflegt werden. Doch es könne nicht sein, dass sämtliche Kostensteigerungen auf die Anlieger umgelegt werden, obwohl die Stadt der größte Nutznießer sei, denn diese profitiere u. a. von dem Tourismus. Sicherlich könne nicht die Gesetzeslage geändert werden, jedoch könne man die Rahmenbedingungen modifizieren, indem man z. B. den Anteil der Stadt von derzeit 25% auf 50% erhöht, um somit die Anlieger zu entlasten.

 

rgermeister Gevers berichtet, dass diese Thematik intensiv im zuständigen Fachausschuss diskutiert worden sei. Bereits in der Vergangenheit seien Entlastungen erzielt worden, indem die Anschaffungs- und Betriebskosten erheblich reduziert wurden. Beispielsweise seien Straßen aus den Reinigungsklassen herausgenommen bzw. Reinigungsintervalle verändert worden. Viele Bürger hätten dies als indirekte Gebührenerhöhung empfunden, doch wenn man diese Maßnahmen nicht ergriffen tte, dann wäre die jetzt anstehende Gebührenerhöhung noch höher ausgefallen. Derzeit gebe es keine Alternative zur geplanten Gebührenanpassung, da die hohen Winterdienstkosten umzulegen seien. Zukünftig sollen jedoch neue Wege der Veranlagung gesucht werden, um weitere Kostensteigerungen möglichst zu vermeiden. Die Verwaltung habe einen entsprechenden Prüfauftrag erhalten. In diesem Zuge solle auch die „Hinterliegerproblematik“ nochmals verifiziert werden. Die CDU-Fraktion werde heute zustimmen.

 

Ratsherr Brammer trägt vor, dass er ebenfalls das Dilemma in der in Rede Gebührenbedarfsberechnung sehe; dies hätten seien Vorredner bereits entsprechend aufgezeigt. Es sei aber ein guter Ansatz, dass die Verwaltung weitere Wege suchen solle, die Gebührenberechnung zu optimieren. Ggf. müssten auch andere Reinigungsklassen höher belastet werden.

 

Ratsfrau Seitz gibt an, dass sie die Aussagen des Ratsherrn Busch nicht ganz teilen könne. Die Anlieger in der Stadt seien nicht mit den Einwohnern in den Ortsteilen vergleichbar, denn wenn Leute in die Innenstadt kommen, dann geben sie auch entsprechend Geld aus und von diesen Einnahmen würden Mieter/Eigentümer usw. entsprechend profitieren. Solche Einnahmen stünden den Anliegern in den Ortsteilen grundsätzlich nicht zur Verfügung.    

 

rgermeister Dr. Hörstmann berichtet, dass ein Gebührenhaushalt sicherlich kostendeckend arbeiten müsse. Aber die Innenstadt stehe in repräsentativer Hinsicht allen Celler Bürgern zur Verfügung und deshalb könne es nicht hingenommen werden, dass solch exorbitant hohe Gebührenerhöhungen ausschließlich auf die Anlieger in der Innenstadt umgelegt werden. Ggf. müssten solche Kostensteigerungen auch auf andere Reinigungsklassen umgelegt werden, um eine Entlastung zu erzielen. Es stehe ein Prüfauftrag an die Verwaltung im Raume, demnach scheint es ja andere Wege und Mittel zu geben, um solche finanziellen Belastungen anders zu gestalten. Aus diesem Grunde stellt er einen Antrag, heute die Beschlussvorlage in den zuständigen Fachausschuss zurückzuverweisen, um die Prüfungsergebnisse der Verwaltung abzuwarten verbunden mit dem Ziel, die Reinigungsklasse I zu entlasten. Dieser Antrag zur Geschäftsordnung wird vom Rat jedoch mehrheitlich abgelehnt.

 

Beigeordneter Zobel erklärt, dass die Redebeiträge der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN reiner Populismus seien. Celles Innenstadt sei nicht nur Wohnort, sondern dort finde auch viel Einzelhandel statt und dieser müsse mit veranlagt werden. Wenn Ratsherr Busch das Wohnen in der Innenstadt schlecht rede, dann liege das nicht an den Straßenreinigungsgebühren, sondern dies habe andere Gründe. Der Vorschlag, die Kosten einfach auf andere Reinigungsklassen mit umzulegen, zeuge von schlechtem handwerklichen Geschick, denn dies müsse zunächst mit den dann betroffenen Bürgern kommuniziert werden.

 

Beigeordneter Rejmann trägt vor, dass die Ausführungen der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN schon abenteuerlich seien, denn hier werde quasi eine Sozialisierung der Kosten propagiert. Die Erhöhung des Kostenanteils der Stadt von 25% auf 50% könne nicht ohne Weiteres erfolgen, denn bei so einer Kostensteigerung in Zeiten der Haushaltssicherung müsse schon mit Augenmaß gehandelt werden. Bürgermeister Dr. Hörstmann betreibe reine Klientelpolitik, wenn er die Kosten der Anlieger in der Innenstadt einfach auf die anderen Celler Bürger verteilen wolle.    

 

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Nach dem Abschluss der umfangreichen Diskussion beschließt der Rat mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung die der Vorlage BV/0338/12 als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle. Die Verwaltung wird gebeten, andere Wege der Veranlagung zu prüfen und vorzulegen.