15.03.2012 - 7 Änderung der Förderrichtlinien des Klimaschutzf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 15.03.2012
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt.
Die FDP-Fraktion vertritt die Auffassung, dass die gesamte Förderung 49 % der zuschussfähigen Aufwendungen nicht überschreiten dürften und daher hiervon keine Ausnahmen möglich sein sollten. Die FDP-Fraktion bittet, hierüber gesondert abzustimmen.
Der Ausschuss empfiehlt mit 7 Ja-Stimmen, einer Neinstimme und einer Enthaltung:
Die Förderrichtlinie des Klimaschutzfonds Celle vom 16.12.2010 lässt unter Nr. 3.3 Ausnahmen zu einer 49%igen Förderung zu.
Danach empfiehlt der Ausschuss entsprechend der Vorlage einstimmig:
Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 2. Nds. Kommunalverfassungsgesetz die Änderung der Förderrichtlinie des Klimaschutzfonds Celle vom 16.12.2010 in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,9 kB
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