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ALLRIS - Auszug

13.09.2012 - 11 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erheb...

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Wortprotokoll

Der Stadtbaurat erinnert daran, dass die Kommune verpflichtet ist, kostendeckende Gebühren zu erheben. Der harte Winter in 2010 hat ein Kostenvolumen von 1,8 Mio. € verursacht, welches nun auf die Gebührenhöhe durchschlägt. Zur Abminderung der notwendigen Erhöhung sind die voraussichtlichen Überdeckungen aus dem Jahre 2012 bereits in den Gebührenhaushalt 2013 hinein gerechnet worden. Außerdem wird der Durchschnitt der Winterdienstkosten auf die letzten 10 Jahre bezogen und nicht mehr - wie in den Jahren zuvor - auf 5 Jahre.

 

Aufgrund der gesenkten Reinigungsintervalle in den Reinigungsklassen II und III wird die Reinigungsklasse I aufgrund der gewichteten Frontmeter zwar korrekt an den Gebühren beteiligt, jedoch steigt dadurch in diesem Jahr der Prozentsatz im Vergleich zu den Gebührenklassen II und III deutlicher an. Allerdings wird in der Reinigungsklasse I auch werktäglich gereinigt.

 

Der Ausschussvorsitzende greift das Unbehagen des Ausschusses über die Gebührenhöhe im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung auf, indem er zu bedenken gibt, inwieweit der sommerliche und der winterliche Reinigungsdienst voneinander getrennt werden nnen.

 

Nach Aussage der Verwaltung stellt der gewichtete Frontmeter in Bezug zu der jeweiligen Reinigungsklasse ein von den Gerichten als angemessen beurteilter Verteilungsmaßstab für die Gebühren. In Zukunft könnte die praktizierte Winterdienstleistung auf die Gebührensatzungsstruktur durchaus Relevanz erhalten. In § 3 der Straßenreinigungssatzung ist der Gebührenmaßstab definiert,: Danach trägt die Stadt 25 % der gesamten Straßenreinigungskosten.

 

Wie der Ausschussvorsitzende feststellt, gibt es im Moment keine Alternative zur vorgeschlagenen Gebührenerhebung. Insofern sei zu überlegen, wie die Gebührenerhebung nftig anders gehandhabt werden könne.

 

Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Vorlage mit einer Ergänzung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung einstimmig:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle. Die Verwaltung wird gebeten, andere Wege der Veranlagung zu prüfen und vorzulegen.

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Anlagen zur Vorlage