01.03.2012 - 4 Vorstellung der Arbeit des Frauenhauses Celle e.V.
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 01.03.2012
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Vorsitzende des Vereins Frauenhaus Celle, Frau Wiegel, informiert den Ausschuss über die Arbeit des Frauenhauses. Dieses sei vor 29 Jahren als autonomes Frauenhaus entstanden. Bis heute arbeite das Frauenhaus, getragen durch den eingetragenen Verein, in Selbstverwaltung. Ein besonderes Augenmerk liege auf der Anonymität der Einrichtung. Dies führe dazu, dass in unregelmäßigen Abständen von 5 - 10 Jahren ein Umzug des Frauenhauses erfolgen müsse. Neben dem organisatorischen Aufwand würden für einen solchen Umzug bis zu 30.000 an Kosten anfallen. Um auch zukünftig die Arbeit des Frauenhauses sicherzustellen und das Leistungsangebot ausbauen zu können, etwa durch Einrichtung der Ambulanten Beratungsstelle Feroxia, sei die Stiftung Frauenhaus Celle gegründet worden. Eine in Zukunft vollständige Finanzierung des Frauenhauses durch die Stiftung sei jedoch nicht realistisch. Die aktuelle Finanzierung der Personalkosten für zwei Personalstellen erfolge zu 50% durch das Land und zu je 25% durch den Landkreis und die Stadt Celle. Zur Sicherstellung der vierundzwanzigstündigen Erreichbarkeit des Frauenhauses werden die Stellen durch vier Halbtagskräfte ausgefüllt.
Im Frauenhaus erhalten alle von Gewalt bedrohten Frauen, bei Bedarf auch mit ihren Kindern, Hilfeleistungen. Neben der Unterbringung liege der Schwerpunkt dabei auf der Hilfe zur Selbsthilfe. Hierzu zähle unter anderem die Begleitung bei Behördengängen. Hinsichtlich der Belegungszahlen, der Altersstruktur, dem Migrationsanteil und dem Verbleib der Frauen nach Auszug aus dem Frauenhaus erläutert Frau Wiegel die dem Protokoll beigefügten Unterlagen. Bei einer vollständigen Belegung des Frauenhauses stünde dies immer zumindest als Anlaufstelle zur Verfügung.
Auf Nachfragen aus dem Ausschuss nach den Qualitätsstandards des Frauenhauses weist Frau Wiegel auf die vom Land genehmigten 9 Belegungsplätze, die im Bedarfsfall auf 11 12 erweitert werden können, hin. Ohne Einhaltung von Qualitätsstandards wie etwa Mitarbeiterinnen mit sozialpädagogischer oder psychologischer Ausbildung und Fortbildung durch ständige Supervision würde eine solche Genehmigung nicht erteilt.
Weitere Informationen seien der Homepage www.frauenhaus-celle.de zu entnehmen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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887,6 kB
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