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ALLRIS - Auszug

01.03.2012 - 5 Antrag des Frauenhauses Celle e.V. auf Gewährun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zunächst erläutert die Verwaltung die Vorlage. Das  Schreiben des Amtsgerichts Lüneburg –Registergericht- wurde der Vorlage irrtümlich beigefügt.

 

Im Hinblick darauf, dass die Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen bereits eingestellt werden und lediglich deren Auszahlung zu beschließen ist, wird aus den Reihen der CDU-Fraktion angeregt, zukünftig auf eine jährliche Beratung im Sozialausschuss zu verzichten.

 

Die Verwaltung schlägt daraufhin vor, den Beschlussvorschlag um den folgenden zweiten Satz zu ergänzen: Der Ausschuss verzichtet darauf zukünftig jährlich über die Personalkostenförderung zu entscheiden und empfiehlt, die Förderung in Höhe des 25%  Anteils an der vom Land gewährten Förderung für zwei Stellen zu leisten.

 

Die Ergänzung des Beschlussvorschlages erfolgt einstimmig.

 

Von der Ausschussvorsitzenden wird die getrennte Abstimmung der beiden Beschlussvorschlagssätze beantragt.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss anschließend einstimmig:

Dem Frauenhaus Celle e.V. wird im Haushaltsjahr 2012, vorbehaltlich der Bewilligung des Landeszuschusses, ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 25% der tatsächlichen Kosten für zwei Stellen gewährt.

 

Ergänzend  empfiehlt der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss bei einer Enthaltung:

Der Ausschuss verzichtet darauf zukünftig jährlich über die Personalkostenförderung zu entscheiden und empfiehlt, die Förderung in Höhe des 25%  Anteils an der vom Land gewährten Förderung für zwei Stellen zu leisten.

 

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Anlagen zur Vorlage