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ALLRIS - Auszug

06.03.2012 - 4 Verpflichtung beratender Mitglieder

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Wortprotokoll

Stadtrat Kassel verliest den Wortlaut der Verpflichtungserklärung für die beratenden Mitglieder und erläutert die zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen. Anschließend werden die Betreffenden per Handschlag verpflichtet und dokumentieren dieses per Unterschrift beim Protokollführer.

 

Nach einer anschließenden Vorstellungsrunde wird seitens der CDU-Fraktion noch einmal die Frage hinsichtlich der persönlichen Stellvertretung der stimmberechtigten Mitglieder aufgeworfen. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu.

 

Ergänzung:

Wie auch schon in der vergangenen Ratsperiode, gilt nach Rücksprache mit dem Büro des Oberbürgermeisters weiterhin die Regelung, dass nur als Vertreterinnen oder Vertreter benannte Personen die Stellvertretung für stimmberechtigte Mitglieder wahrnehmen können. Hier muss jedoch nicht zwingend die persönliche Zuordnung beachtet werden. In Anlehnung an die Praxis im VA kann im Verhinderungsfall auch ein weiteres benanntes Mitglied der Fraktion oder Gruppe die Vertretung wahrnehmen (keine spezielle Regelung im SGB VIII oder AG KJHG).