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ALLRIS - Auszug

08.03.2012 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines bera...

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Wortprotokoll

Frau Dr. Schmitt belehrt Frau Linda Anne Engelhardt als beratendes Mitglied über die ihr nach §§ 40-42 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) obliegenden Pflichten und verpflichtet sie gemäß § 43 i.V. mit § 54 Abs. 3 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetzte zu beachten; anschl. erkennt Frau Engelhardt ihre Verpflichtung durch Unterschrift an.