Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

26.01.2012 - 5 Straßenrechtliche Teileinziehung von Teilbereic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert, dass nach dem Ratsbeschluss über die Aufhebung der Rathausumfahrung nun nach dem Niedersächsischen Straßengesetz noch ein förmliches Teil-Einziehungsverfahren erforderlich ist.

 

Unter Punkt 1 des Beschlussvorschlages wird ausgeführt, dass „die Einziehungsabsicht ortsüblich bekanntzugeben ist, um jedermann Gelegenheit zu geben, Bedenken gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen“. Ortsbürgermeisterin Jahnke möchte wissen, wann diese Einspruchs-Frist beginnt und wie lang sie ist.

§ 8 Abs. 2 Nds. Straßengesetz gibt vor, die Absicht der Einziehung mindestens drei Monate vor der Einziehung selbst ortsüblich bekanntzugeben. Damit  soll sichergestellt werden, dass alle gegen die Einziehung vorzubringenden Bedenken rechtzeitig an den Träger der Straßenbaulast herangetragen werden können.

Die Länge der Frist für Einwendungen ist gesetzlich nicht vorgegeben. Bisher wurde von der Stadt Celle in derartigen Fällen einen Monat Zeit gegeben. Eine Frist von einem Monat ist – auch nach Einschätzung des FD 30, Recht - ausreichend dafür, dass sich die betroffenen Bürger äern können.

 

Die CDU-Fraktion kündigt an, die Teileinziehung abzulehnen, da sie bereits bei dem Beschluss über die Aufhebung der Rathausumfahrung anderer Auffassung gewesen sei. Auch die Fraktion Die Unabhängigen meldet Bedenken gegen die Umsetzung an.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dagegen ndigt an, sie werde der Vorlage freudig zustimmen.

 

Vom Ortsrat Blumlage/Altstadt wird die beabsichtigte Teil-Einziehung ebenfalls positiv beurteilt. Seit der Nachbesserung der Beschilderung sei in dem Bereich um das Alte Rathaus die Zahl der Verkehrssünder bis auf wenige Ausnahmen stark zurückgegangen. Für den bevorstehenden Frühling und Sommer könne die Attraktivität und der Erholungswert in diesem Bereich deutlich gesteigert werden.

 

 

Sodann empfiehlt der Ausschuss für Straßenbau und Verkehr dem Rat mit 5 Ja- zu 4 Nein-Stimmen, entsprechend der Vorlage zu beschließen.

 

 

 

 

 

19:02 Uhr : Ende der gemeinsamen Sitzung mit dem Ortsrat Blumlage/Altstadt

 

19:07 Uhr : Beginn der alleinigen Sitzung des Ausschusses für Straßenbau und Verkehr

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage