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ALLRIS - Auszug

15.05.2012 - 3 Verpflichtung des beratenden Mitgliedes des Sen...

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Wortprotokoll

Stadtbaurat Herr Dr. Hardinghaus begrüßt als beratendes Mitglied im Ausschuss Herrn Hans-Wolfgang Saager als Vertreter des Seniorenbeirates. Per Handschlag verpflichtet er ihn für die Dauer der Legislaturperiode, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die geltenden Gesetze zu beachten.

Er unterrichtet ihn über die ihm nach den §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten. Herrn Saagers Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht.