15.05.2012 - 5 Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
- Datum:
- Di., 15.05.2012
- Status:
- gemischt (Protokoll freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Ergänzungsvorlage. In die Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung sind einige Anregungen aus der letzten Beratung im Ausschuss eingeflossen.
Fragen aus dem Ausschuss werden beantwortet.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen greift nochmals das von ihr bereits in der letzten Sitzung vorgeschlagene pauschalierte Verfahren auf. Bei der Stadt Nordhorn werde dieses bereits angewendet.
Die Verwaltung konnte hierzu folgendes ermitteln:
Die Stadt Nordhorn/der Rat hat per Aufhebungssatzung in seiner Sitzung am 14.06.2007 die recht aktuelle Straßenausbaubeitragssatzung vom 20.02.1997, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 16.12.2002, außer Kraft gesetzt/ersatzlos aufgehoben. Die Entscheidung erfolgte mit knapper Stimmenmehrheit. Im Zuge der Aufhebung wurde der Steuerhebesatz 2008 von 320 auf neu 348 Punkte von 100 erhöht. Im Ergebnis erbrachte dieses eine Mehreinnahme von rd. 500.000 . Eine Zweckbindung erfolgte nicht. Im Personalbereich wurde eine Stelle frei, die umorganisiert wurde. Seit dieser Umstellung sind in Nordhorn deutlich weniger Straßen saniert und erneuert worden als vorher. Der Haushalt der Stadt ist einigermaßen konsolidiert. Die Aufsichtsbehörde hat bisher nicht gerügt. Der Landesrechnungshof spricht sich dagegen für die Wiedereinführung der Satzung aus. Aktuell gibt es in Nordhorn keine derartigen Bestrebungen, die Satzung wieder einzuführen. Momentan wird eine Art Straßenkataster in ein Datenbanksystem überführt, welches selbständig eine Rangfolge der zu sanierenden Straßen vorschlägt. Dies System ist ständig zu aktualisieren. Diese Maßnahme folgte aus der eingeführten Prodoppik und den Abschreibungsverfahren.
Die CDU-Fraktion kritisiert, dass nicht weitere Änderungen eingeflossen sind, wie etwa die von ihr vorgeschlagene Gewährung eines Nachlasses bei Abschluss eines Ablösevertrages nach § 14 der Satzung. Dies sei von der Verwaltung aus Gründen der Haushaltskonsolidierung abgelehnt worden. Diese Sicht sei jedoch einseitig, man müsse aber auch die Bürgerinteressen im Blick behalten.
Die CDU-Fraktion stellt daher den Antrag, unter § 14 der Neufassung ergänzend aufzunehmen, dass den Beitragspflichtigen bei Abschluss eines Ablösungsvertrages grundsätzlich ein Nachlass, ggf. in Höhe von 3 %, gewährt werden soll.
Da dieser Vorschlag bisher nicht Gegenstand der Fraktionsberatungen war beantragt der Ausschussvorsitzende, heute keine Beschlussempfehlung abzugeben, sondern die Entscheidung auf die VA- und Ratssitzungen am 12.06. bzw. 14.06.2012 zu vertagen und den Vorschlag der CDU in der Zwischenzeit in den Fraktionen zu beraten.
Beide Anträge werden einstimmig angenommen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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