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ALLRIS - Auszug

02.02.2012 - 3 Überplanmäßige Aufwendungen im Rahmen des Neuba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage und weist daraufhin, dass die Aufwendungen für die Verlagerung der Minigolfanlage auf die Herrenwiese und die wegen krankheitsbedingter Ausfälle und des Fachdienstleiterwechsels erforderliche Fremdvergabe des Vertrags-, Qualitäts-, und Termincontrollings auch angefallen wären, wenn die Stadt Celle die Feuerwehrwache selber errichtet hätte; der Mehrbedarf mithin nicht dem PPP-Verfahren geschuldet ist.

 

Auf Nachfrage der FDP-Fraktion wird zum Protokoll nachgetragen, dass bei einer konventionellen Realisierung der Feuerwehrhauptwache mit 21,22 Mio. € hätte gerechnet werden müssen. Selbst bei Zurechnung der Fremdvergabe zu den Kosten des PPP-Verfahrens ergibt sich ein Barwertvorteil des PPP-Modells in Höhe von rd. 3,71 Mio. €.

 

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daraufhin einstimmig, überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für die Ausübung des Vertrags-, Qualitäts-, und Termincontrollings im Rahmen des Neubaus der Feuerwehrhauptwache nach § 117 NKomVG in Höhe von 67.500 € zu bewilligen.