Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

04.07.2012 - 5 Beratung des 3. Nachtragshaushaltsplanes für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Verwaltung stellt die Eckpunkte des 3. Nachtragshaushaltsplanes dar.

Die Verbesserung um rd. 5,8 Mio. € ist insbesondere auf die sich aus der regionalisierten Steuerschätzung ergebenden Gewerbesteuermehrerträge von rd. 4,8 Mio. € zurückzuführen.

 

Hervorzuheben sei, dass sich für das Haushaltsjahr 2012 keine Nettoneuverschuldung ergäbe, sondern ein Abbau der investiven Verschuldung von – 1.146.300 € gegenüber einer bisherigen Nettoneuverschuldung von  10.574.400 €.

 

Der Vorbericht, die Veränderungslisten des Ergebnishaushaltes und des IV-Programmes, die Tischvorlagen zum Ergebnishaushalt und zum IV-Programm (Anlagen 1 – 3) werden seitenweise beraten. Veränderungen zum 3. Nachtragshaushaltsplan sind der Anlage 5 und 6 (IV-Programm) zu entnehmen.

 

IV-Programm

 

Maßnahmen des Naturschutzes (Seite 5 VL)

 

Auf Nachfrage erläutert die Verwaltung, dass aufgrund der Kostenübernahmeerklärungen des NLWKN vom 23.12.2011, die Maßnahmen „Verbesserung des Hochmoorstandes im Henneckenmoor“ und „Neuanlage von Amphibienlaichgewässern im Schweinebruch“ im Ansatz geplant sind.

 

Erschließung Baugebiet Schwalbenberg (Seite 10 VL)

 

Auf Nachfrage der Fraktion der Unabhängigen, führt die Verwaltung aus, dass noch im Herbst dieses Jahres die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen soll, damit im Frühjahr 2013 mit dem Endausbau begonnen werden kann.

 

Erschließung Baugebiet Waldfriedhof (Seite 10 VL)

 

Die Erschließung des Baugebietes wird mittelfristig nicht erfolgen und wird deshalb aus dem IV-Programm gestrichen.

 

Umstrukturierung Bauhof

 

Die Prüfung einer möglichen Verlegung des Bauhofes auf das Kasernengelände an der Hohen Wende ist noch nicht abgeschlossen. Die im Haushalt veranschlagten Mittel sind aufgrund der Kostenermittlung zur Realisierung am Standort Neuenhäusen eingestellt und müssten ggf. im Haushaltsplan 2013 angepasst werden.

 

Ergebnishaushalt

 

Auf Nachfrage der Fraktion der Unabhängigen wird zum Protokoll nachgetragen, dass der Ansatz für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen 7.500 € beträgt; der Ansatz für Tagespflegestellen liegt bei 240.000 €.

 

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt mehrheitlich, die 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 9 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 NKomVG zu beschließen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen