13.11.2012 - 2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Integrationsausschusses
- Gremium:
- Integrationsausschuss
- Datum:
- Di., 13.11.2012
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ratsfrau Jung merkt an, die in der Tagesordnung vorgesehene Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.06.2012 sei falsch, es handele sich um die Niederschrift der Sitzung vom 11. September 2012.
Frau Klukon nimmt Bezug auf die Sitzung vom 11.09.2012 und führt aus, der Fachdienst Schulangelegenheiten habe erklärt, Asylbewerberinnen und Asylbewerber können Leistungen zur Finanzierung der Mittagsverpflegung in Schulen wie folgt in Anspruch nehmen:
Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die Geldleistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Nehmen Schülerinnen und Schüler an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule teil, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten erstattet. Es verbleibt lediglich ein Eigenanteil in Höhe von 1 Euro pro Essen. Ein Antrag ist beim Landkreis Celle zu stellen.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (Gutscheinempfänger) erhalten, haben keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Allerdings zahlt das Land für diesen Personenkreis weiterhin einen Mittagessenzuschuss in Höhe von 0,74 pro Essen und die Stadt Celle einen Zuschuss in Höhe von 1,26 (wie vor Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets), so dass auch für diesen Personenkreis ein Eigenanteil von 1 Euro verbleibt. In diesen Fällen können sich die Anspruchsberechtigten direkt an die Schule wenden.
Das Protokoll der Sitzung vom 11.09.2012 öffentlicher Teil wird mit einer Enthaltung genehmigt.
