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ALLRIS - Auszug

18.07.2012 - 4 Verpflichtung eines neues Ortsratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Die Ortsbürgermeisterin belehrt Herrn Ralf Krumwiede gemäß § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bezüglich der ihm nach §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet sie ihn gemäß § 60 NKomVG durch Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.