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ALLRIS - Auszug

15.02.2012 - 10 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

 

a)      Planungen für neue Windkraftanlagen im Stadtgebiet (TOP 13 c vom 08.11.2011)

Die Verwaltung informiert, dass sich die Änderung des Flächennutzungsplanes im Hinblick auf Windkraftanlagen noch in der Analysephase befinde, das heißt konkret: es können noch keine neuen Standorte benannt werden. Sobald die stadtweite Eignungsprüfung von Flächen abgeschlossen sei, werde die Beteiligungsphase eröffnet. Erst dann werden potentielle Standorte bekannt sein. 

 

b)     Neubau der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Scheuen (TOP 13 i vom 08.11.2011)

Die Verwaltung führt aus, dass der in der Sitzung am 08.11.2011 mitgeteilte Sachstand nach wie vor gelte (Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, d. h. Änderung des F- und B-Planes). Derzeit seien noch interne Abstimmungen zu leisten und die Verwaltung gehe davon aus, dass im Laufe des Jahres die Bauleitplanung fortgeführt werde.

 

c)      Verblassen der rot markierten Querungen für Radfahrer (TOP 13 a vom 08.11.2011)

Die Verwaltung berichtet, dass bei der Kontrolle der roten Markierungen in den 3 Ortsteilen keine sehr abgängigen Flächen aufgefallen seien (Hinweis: eine Fläche gilt immer noch als ausreichend, wenn 50% der roten Markierung vorhanden ist). Zukünftig sollen nur noch an Unfallschwerpunkten solche roten Markierungen für Radfahrer aufgebracht werden, da in der Vergangenheit im Stadtgebiet sehr viele Querungen rot markiert worden seien und somit die Signalwirkung teilweise nicht mehr gegeben war. Beispielsweise seien die Querungen im Bereich „Lange Straße / Celler Straße / Hustedter Weg“ solche Stellen, in dem die roten Markierungen erforderlich sind; diese sollen bei Bedarf stets erneuert werden (Hinweis: diese Flächen sind derzeit in einem guten Zustand).

 

d)     Verwerfungen im Radweg im Bereich der Heimvolkshochschule in Hustedt (TOP 13 f vom 08.11.2011)

Die Verwaltung gibt an, dass die Flächen, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen, kontrolliert worden seien; hier seien keine größeren Verwerfungen festgestellt worden. Teilbereiche lägen in der Zuständigkeit des Landkreises (hier: Straßenmeisterei in Lachendorf) und würden von dort kontrolliert und unterhalten (Hinweis: auf den ersten Blick konnten auch in diesem Bereich keine größeren Schäden festgestellt werden)

 

e)      Hinweisschild „Radfahrer kreuzen“ im Bereich „Lange Straße / Riete“ (TOP 13 b vom 08.11.2011)

Die Verwaltung trägt vor, dass die Straßenverkehrsbehörde die Situation vor Ort in Augenschein genommen habe. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, das gewünschte Verkehrszeichen aus diversen Gründen nicht anzuordnen. Zum einen werde bezweifelt, dass dieses Verkehrszeichen die gewünschte Wirkung erzielen werde, da davon ausgegangen werde, dass die Autofahrer aufgrund des Kurvenverlaufs ihren Blick auf diesen richten und somit ein Großteil der Fahrzeugführer dieses Zeichen gar nicht registrieren würden. Zum anderen solle der Blick der Fahrzeugführer auch möglichst auf diesen Kurvenverlauf verbleiben und nicht durch zusätzliche Beschilderungen noch mehr abgelenkt werden.

 

f)       Umbauarbeiten im Bereich des Hustedter Bahnhofs (TOP 13 e vom 08.11.2011)

Die Verwaltung erklärt, dass r diesen Bereich nicht die Stadt Celle der zuständige Baulastträger sei. Damals sei in Vorgesprächen die Installation einer Lichtsignalanlage für Fußnger angeregt worden, doch dies sei später bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahme nicht berücksichtigt worden.

 

g)     Tempolimit im „Hermannsburger Weg“ in Scheuen (TOP 13 g vom 08.11.2011)

Die Verwaltung informiert, dass die Straßenverkehrsbehörde die geschilderte Problematik in den Sommermonaten mit der Verkehrssicherheitskommission prüfen werde. Die Verwaltung werde später im Ortsrat dazu berichten.

 

h)     Zufahrt zur Standortschießanlage (TOP 13 h vom 08.11.2011)

Die Verwaltung berichtet, dass dieses wiederholt im Ortsrat geschilderte Ärgernis durchaus nachvollziehbar sei, jedoch müsse auch darauf hingewiesen werden, dass grundsätzlich alle öffentlichen Straßen von jedermann genutzt werden können. Die Verwaltung werde erneut Kontakt mit der Bundeswehr aufnehmen, um möglichst eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Auch die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz werde eine entsprechende Ausschilderung erhalten, welche nicht durch die Wohngebiete führe.

 

i)        Schießpark Celler Land – Einhalten der Schießzeiten (TOP 13 d vom 08.11.2011)

Die Verwaltung berichtet, dass auf dem o. g. Gelände bis max. 20:00 Uhr geschossen werde (Mittwoch, Freitag, Samstag und nach Vereinbarung). Neben dem Schießpark Celler Land liege die Standortschießanlage Celle-Scheuen, die von mehreren Schießvereinen und der Bundeswehr genutzt werde. Schießvereine wäre in der Regel bis max. 16:00 Uhr auf dieser Anlage, die Bundeswehr oder NATO-Truppen können darüber hinaus tätig sein, diese Schießübungen würde man jedoch in der örtlichen Presse ankündigen.  

 

j)        Busstrecke im Bereich „Hustedter Weg – Kantor-Schmidt-Straße – Krähenbergweg“ (TOP 6 c vom 05.07.2011 und TOP 7 b vom 08.11.2011)

Die Verwaltung trägt vor, dass grundsätzlich die Einrichtung einer Tempo-30-Zone möglich sei. Die CeBus habe jedoch darauf hingewiesen, dass die abknickenden Vorfahrtsstraßen, die extra für den ÖPNV eingerichtet worden seien, erhalten bleibenssten. In rechtlicher Hinsicht seien jedoch solche abknickenden Vorfahrtstraßen in Tempo-30-Zonen nicht zulässig, hier kämen nur normale Vorfahrtsstraßen in Frage (wahrscheinlich habe der Gesetzgeber an solche Regelungen einfach nicht gedacht). Unter Abwägung aller genannten Aspekte solle deshalb die aktuelle Regelung beibehalten werden.