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ALLRIS - Auszug

05.09.2012 - 4 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

 

a)      Geschwindigkeitskontrollen in der „Langen Straß und „Felicitas-Rose-Straß (TOP 8 a vom 03.07.2012)

Die Verwaltung trägt vor, dass beim Landkreis Celle die o. g. Geschwindigkeitskontrollen beantragt worden seien; diesen Maßnahmen müsse die Polizei Celle noch zustimmen. Sobald Ergebnisse vorliegen, werde im Ortsrat darüber berichtet.

 

b)     Defekte Laterne vor dem Haus Birkenweg Nr. 33 in Groß Hehlen (TOP 8 b vom 03.07.2012)

Die Verwaltung berichtet, dass die o. g. Störung am 03.08.2012 von einer Fachfirma behoben worden sei.

 

c)      Windkrafträder in Hustedt / Ausweisung von neuen Vorrangflächen (TOP 8 c vom 03.07.2012)

Die Verwaltung gibt folgenden aktuellen Verfahrensstand bekannt:

 

Am 06.10.2011 habe der Rat der Stadt Celle die Einleitung der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Nachgang zu diesem Beschluss sei damit begonnen worden Flächen zu ermitteln, die für die Nutzung von Windenergie nicht in Frage kommen und zu denen ggf. Abstände einzuhalten sind (z.B. Wohnbauflächen). Basierend auf diesen Informationen wurden Arbeitskarten mit Ausschlussgebieten ermittelt, die im Umkehrschluss Hinweise auf möglicherweise geeignete Flächen geben sollen. Zwei wichtige Aspekte haben sich in der Zwischenzeit für die Weiterbearbeitung der Flächennutzungsplanänderung ergeben:

 

1.      Die zunächst diskutierte weitgreifende Möglichkeit einer Ansiedlung von Windkraftanlagen in Waldgebieten sei im Rahmen der Anpassung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) deutlich eingeschränkt worden und sei damit nur auf bereits vorgeprägten bzw. nachgenutzten Flächen möglich. Die Gefahr einer unkontrollierten Überformung des Außenbereichs wurde damit bereits auf der Ebene des Landesraumordnungsprogramms unterbunden.

 

2.      Am 11.10.2011 hat der Kreistag des Landkreises Celle die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms beschlossen. Im Beschluss werde u.a. deutlich herausgestellt, dass im Rahmen dieser Neuaufstellung auch die Festlegung der Vorrangstandorte für Windenergienutzung vorgenommen werden soll. Nachdem die Festlegung der Vorrangstandorte für raumbedeutsame Windkraftanlagen auf der Ebene der Regionalplanung erfolgen wird, sei ein weiteres Vorantreiben der Flächennutzungsplanänderung nur in Abstimmung mit der Planung des Landkreises sinnvoll. Diese Abstimmung stehe noch aus.

 

r die Stadt Celle sei die weitere Ausarbeitung der Arbeitskarten insoweit wichtig, als diese die Sprachfähigkeit der Stadt Celle im Hinblick auf die weitere Ausarbeitung des RROP gehrleistet.

 

d)     Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Scheuen (NABK) (TOP 8 d vom 03.07.2012)

Die Verwaltung berichtet, dass die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Celle und dem Land Niedersachsen zur Errichtung einer Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) in wichtigen Punkten (u. a. Wirtschaftlichkeitsprüfung) noch geregelt werdensse. Die Abstimmung in diesem Verfahren zwischen den beteiligten Ministerien und der Stadt Celle laufe derzeit noch; die Arbeiten zur Bauleitplanung tten zwischenzeitlich begonnen. In Anbetracht der Größe des Projektes werde sich die Bearbeitung noch Jahre hinziehen. Ortsratsmitglied Heindorff bittet um Auskunft, ob die Finanzierung in Frage stehe. Die Verwaltung erklärt, dass dies nicht der Fall sei. Es müsse u. a. noch festgelegt werden, wer die Baumaßnahme federführend umsetzt (entweder das Staatl. Baumanagement oder die zuständigen Fachdienste der Stadt Celle). 

 

e)      Schaukasten in Groß Hehlen (TOP 8 e vom 03.07.2012) 

Die Verwaltung informiert, dass der alte Schaukasten nicht mehr aufgestellt werden sollte, sondern es sollte ein neuer beschafft werden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung seien jedoch die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel gestrichen worden, so dass eine Neuanschaffung erst Anfang 2013 erfolgen könne. Der neue Standort sei wieder der Göpelweg, jedoch nun ca. 5-6 m vom bisherigen Standort entfernt in Richtung B 3.

 

f)       Schaukasten in Scheuen (TOP 8 f vom 03.07.2012) 

Die Verwaltung tgt vor, dass eine Fachfirma beauftrag worden sei, die alte Scheibe auszutauschen.

 

g)     Klappernder Gully- oder Kanaldeckel vor dem Haus Nr. 14 im Buchholzberg in Groß Hehlen (TOP 8 h vom 03.07.2012)  

Die Verwaltung informiert, dass die in Frage kommende Schachtabdeckung zwischenzeitlich repariert worden sei.

 

h)     Ampelanlage „Celler Straße / Zur Alten Schmiede“ (TOP 8 i vom 03.07.2012)    

Die Verwaltung berichtet, dass für diese Ampelanlage die Straßenmeisterei (Land) zuständig sei. Eigentlich solle die Anlage in der Zeit von 20:30 Uhr bis 5:30 Uhr abschalten, ein Gewitterschaden habe diese Zeitschaltregelung wohl deaktiviert. Die Nachtschaltung sei zwischenzeitlich wieder hergestellt worden.

 

i)        Überprüfung der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen im Jahr 2011 (TOP 8 j vom 03.07.2012)    

Die Verwaltung informiert, dass die im Jahr 2011 vom Ortsrat vorgeschlagenen Leuchten alle deaktiviert worden seien, um Kosten zu sparen.

 

j)        Verlängerung der Schießzeiten an Werktagen beim Schießpark in Scheuen

Die Verwaltung trägt vor, dass bisher der Schießpark Scheuen folgende Betriebszeiten hatte:

 

-          Mo. bis Sa. = von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

-          Sonn- und Feiertags = von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

Im Juni 2012 habe die Jägerschaft des Landkreises Celle eine Verlängerung der Schießzeiten an Werktagen um eine Stunde bis 20:00 Uhr beantragt. Eine Prüfung des Antrages habe ergeben, dass insgesamt keine nachteiligen Auswirkungen i. S. des § 16 (1) Bundesimmissionsschutzgesetz hervorgerufen werden und ein Genehmigungsvorbehalt nicht bestehe, d. h. diese Verlängerung ist lediglich anzeigepflichtig. Der Betreiber wurde vorsorglich darauf hingewiesen, dass weitere Verlängerungen der Schießzeiten ggf. unter einem Genehmigungsvorbehalt stehen.