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ALLRIS - Auszug

07.02.2012 - 3 Verpflichtung des beratenden Mitgliedes, Herrn ...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Wilfried Ritzke, KSB, als beratendes Mitglied. Er unterrichtet ihn gemäß § 71 Abs. 7 Satz 4 i. V. mit den §§ 54 Abs. 3 und 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über die ihm nach den §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten.

Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht.