27.06.2012 - 9 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Hehlentor
- Gremium:
- Ortsrat Hehlentor
- Datum:
- Mi., 27.06.2012
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Sprengerstraße:
Die Verwaltung teilt mit, dass Grundvoraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges erfüllt werden müssen. U.a. müssten bis zu 500 KFZ und bis 100 Fußgängerpro Stunde die Straße befahren bzw. überqueren. In diesem Bereich ist die Straße zu beiden Seiten weit einsehbar, es liegt kein Unfallschwerpunkt vor, es ist kein Schulweg und es besteht bereits eine Straßenverengung auf Höhe „An der Baumschule“. Die Verwaltung hält es momentan nicht für erforderlich einen Fußgängerweg einzurichten.
b) Petersburgstraße – Radfahrweg entgegen der Fahrtrichtung:
Die Fahrzeugführer werden durch zwei Zusatzschilder unter dem Schild Einbahnstraße darauf hingewiesen, dass Fahrradfahrer die Straße in gegenläufiger Richtung nutzen können. Auf Höhe Bäcker Krause und Joeys ist ebenfalls ein entsprechendes Schild für Radfahrer angebracht.
c) Spielplatz Bereich Haeslerstraße:
Die defekte Schaukel ist entsorgt und durch eine neue ersetzt worden. Auf dem Spielplatzgelände befinden sich drei Parkbänke.
d) Verkehrsschild Tempo 30 in der Braunhirschstraße:
Das Verkehrsschild ist für den Autofahrer gut sichtbar auf Höhe der Gärtnerei Nieber angebracht, die Mindesthöhe von 2,20 m ist berücksichtigt. In der Straßenverkehrsordnung ist festgehalten, dass ein Verkehrsteilnehmer mit einer Geschwindigkeitsreduzierung rechnen muss, wenn er die Hauptstraße verlässt. Die Braunhirschstraße ist nur einspurig zu befahren und verengt sich durch parkende Autos, d.h. der Autofahrer müsste sofort erkennen, dass er in eine Nebenstraße gefahren ist.
e) Regelung Tempo 30 Münzstraße / Braunhirschstraße:
Die Regelung von Tempo 30 in der Münzstraße und in der Braunhirschstraße haben unterschiedliche Anordnungsgründe. Die Münzstraße ist eine 30er Verkehrszone in einem Wohngebiet, in der Braunhirschstraße wurde auf Grund des Lärmaktionsplanes eine 30er Strecke für einen bestimmten Bereich festgelegt. Würde die Braunhirschstraße auch eine 30er Zone sein, würde die rechts vor links Regelung auf Höhe Münzstraße greifen, was eventuell unnötige Rückstaus verursachen würde. Das zweite Tempo 30 Schild in der Braunhirschstraße ist somit erforderlich.
f) Haupteingang AKH – Baustelle auf Fuß- und Radweg:
Die Baustelle am Haupteingang des AKH im Bereich des Fuß- und Radweges wird am 30.06.2012 abgebaut.
g) Parksituation Kirschenweg:
Das die Mitarbeiter der SVO auch den Kirschenweg zum Parken nutzen ist bekannt. Inwiefern die eigenen Parkflächen genutzt werden ist nicht bekannt. Grundsätzlich kann aber niemandem ohne weiteres untersagt werden, öffentlichen Raum nicht zu nutzen.
h) Wittinger Straße Nr. 4 – Fußgängerüberweg:
Die VSK hat bereits eine Empfehlung ausgesprochen, eine verkehrsbehördliche Anordnung wurde bereits getroffen und eine Sperrfläche ist aufgebracht.
