07.11.2012 - 3 Nachtschaltung der Ampel und Aufstellung Spiege...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Hehlentor
- Gremium:
- Ortsrat Hehlentor
- Datum:
- Mi., 07.11.2012
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ortsratsmitglied Schiano trägt die Anfrage der CDU-Fraktion vor. Die Anwohner an der Einmündung des Prinzengartens fühlen sich nachts durch das Abbremsen und Anfahren gerade auch von LKWs gestört. Unverständlich sei, dass die Ampelanlage an der Einmündung Sprengerstraße ausgeschaltet sei. Im Zuge der geforderten Nachtabschaltung der Ampel, und durch die in letzter Zeit häufig aufgetretenen Stromausfälle, wird die Verwaltung gebeten, den abmontierten Spiegel vorsorglich wieder anzubringen. Die Verwaltung antwortet, dass die Einrichtung der Ampelanlage vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich gewesen wäre. Eine Nachtabschaltung hätte zur Folge, dass hier in diesem Zeitraum wieder ungesicherte Querungen von Radfahrern erfolgen müssten. Die Lichtsignalanlagen Prinzengarten/B 191 und Sprengerstraße/B 191 sind tagsüber koordiniert, nachts jedoch nicht. Im Bereich Sprengerstraße/B 191 gibt es keinen Unfallschwerpunkt, deshalb ist hier eine Nachtabschaltung unproblematisch. Für den Bereich Prinzengarten/B 191 wird jedoch eine Nachtabschaltung aus den o. g. Gründen nicht befürwortet. Ortsratsmitglied Galda kann die Argumentation der Verwaltung nicht nachvollziehen. Einer der Gründe für den Unfallschwerpunkt lag sicherlich an den Radfahrern, hier vor allem die Schüler, diese würden allerdings nachts nicht fahren. Ortsratsmitglied Bisewski weist darauf hin, dass der ÖPNV nachts ebenfalls nicht fahren würde. Ortsratsmitglied Schiano bittet um Vorlage der Unfallzahlen und deren tatsächliche Uhrzeit, sie gehe davon aus, dass die wenigsten Unfälle zwischen 20 Uhr und 6 Uhr geschehen sind. Ortsratsmitglied Bisewski bemängelt es, dass zur Sitzung kein Verantwortlicher der Fachverwaltung vor Ort sei, der sich den kritischen und berechtigten Fragen auf die Antwort der Verwaltung äußern kann.
