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ALLRIS - Auszug

15.02.2012 - 4 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Die Verwaltung beantwortet Anfragen aus der letzten Sitzung:

 

1.      Landgestütstraße/Einmündung Spörckenstraße (09.11.2011, TOP 15 Nr. 3)
Der verkehrsbehördlichen Fachverwaltung (FD 32) ist bekannt, dass in diesem Bereich ein immenser Parkdruck herrscht. Da im Bereich von Straßeneinmündungen ein gesetzliches Haltverbot besteht, wird eine zusätzliche Beschilderung mit Haltverbotsschildern nicht favorisiert. Im Rahmen des ruhenden Verkehrs wird der Kreuzungsbereich verstärkt überwacht.

Aus Sicht der verkehrsplanerischen Fachverwaltung (FD 66) stellt sich die Situation wie folgt dar:
Die Spörckenstraße (Blickrichtung Nordost) weist linksseitig eine Gehwegbreite von 3,40 m auf, die Fahrbahnbreite beträgt 5,90 m und die rechte Gehwegbreite 1,40 m. Wegen des rechtsseitigen absoluten Halteverbots gibt es hier keine Probleme für den Begegnungsverkehr, Parkverstöße wurden nicht festgestellt, die Gehwegbreiten sind ausreichend.
Die Landgestütstraße hat linksseitig einen Gehweg mit einer Breite von 1,15 m. Das ermöglicht keine ausreichenden Begegnungsmöglichkeiten für Fußnger. Hier wird auf den rechtsseitigen Gehweg verwiesen, welcher mit einer Breite von 2,10 m ausreichend bemessen ist. Die Fahrbahnbreite ist mit 4,50 m sehr schmal, deswegen besteht ein einseitiges absolutes Halteverbot. Begegnungsverkehre sind im Wesentlichen in Zufahrtsbereichen möglich.
In der Spörckenstraße (Blickrichtung Südwest) betragen die Gehwegbreiten 2,20 m auf der linken und 4,70 auf der rechten Seite. Die Fahrbahnbreite beträgt 7,20 m, wobei linksseitig auf der Fahrbahn geparkt wird. Begegnungsverkehre sind hier problemlos möglich. Die Nebenanlagen sind sicher überdimensioniert, das Erfordernis eines kurzfristigen Rückbaus besteht jedoch nicht. Insgesamt besteht auch Sicht des Fachdienstes 66 kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

 

2.      Stichweg Spörckenstraße (Gelände der ehemaligen Maschinenfabrik) (09.11.2011, TOP 15 Nr. 4)
Eine Benennung des Stichweges der Spörckenstraße ist aus Sicht der Fachverwaltung nicht erforderlich. Bei der Bebauung wurden für die 9 Grundstücke die Hausnummern 54A – 54E, sowie 56A – 56D vergeben. Derzeit sind dort 20 Personen gemeldet (37 einschließlich der Hausnummern 54 und 56, Stand 10.01.2012). Bei einer nachträglichen Umbenennung des Stichweges entsteht den Anwohnern erheblicher Aufwand sowie auch Kosten, da z. B. Behörden, Banken, Versicherungen und Versorger durch die Anwohner selbst zu informieren sind. Lediglich die Ummeldung im Melderegister veranlasst die Stadt Celle gebührenfrei selbst, aber auch hierfür sind Personalausweis und KFZ-Schein zur Änderung im Bürgerbüro vorzulegen.
Der Ortsrat wird gebeten, entsprechende Namensvorschläge zu unterbreiten, die mögliche Umbenennung des Stichweges jedoch im Vorfeld mit den betroffenen Anwohnern zu erörtern und abzustimmen.
Der Ortsrat beabsichtigt, die betroffenen Anwohner zu befragen.