13.06.2012 - 10 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Mi., 13.06.2012
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Verwaltung beantwortet Anfragen aus der letzten Sitzung wie folgt:
Zu TOP 5 Nr. 2
Sperrung der Schwicheldtstraße und Guizettistraße zur Durchfahrt für LKW
Die Verwaltung führt aus, dass öffentlich gewidmete Straßen grundsätzlich jedem Verkehrsteilnehmer zur Nutzung offen stehen. Eine Einschränkung dieses Rechtes bedarf eines konkreten und schwergewichtigen Grundes. Das in dem Bereich geltende Verbot für LKW in der Zeit von 22:00 6:00 Uhr wurde 1990 aufgestellt. Hintergrund hierfür war, dass Lieferfahrzeuge für zwei ansässige Firmen das Ziel vor Betriebsöffnung erreichten und den Motor laufen ließen. Anwohner beschwerten sich entsprechend. Versuche der Firmeninhaber auf die Lieferfirmen einzuwirken schlugen fehl. Die einzige Möglichkeit, die alle Beteiligten damals sahen, war die Aufstellung der Verbotsbeschilderung. Beantragt war dies von den örtlichen Firmeninhabern.
Aus heutiger Sicht ist die Beschilderung fraglich. Nach 24 Jahren wäre zunächst grundsätzlich zu prüfen, ob dieses Problem immer noch entstehen würde, wenn die Beschilderung abgebaut wird. Sollte dies der Fall sein, so läge ein Verstoß gegen § 30 I StVO vor, welcher unnötigen Lärm und vermeidbare Abgase von Fahrzeugen verbietet. Hier wäre dann ordnungsrechtlich vorzugehen. Falls nicht, könne die Durchfahrt nicht verwehrt werden.
Somit muss schon die aktuelle Regelung als fraglich eingestuft werden. Bei einer offiziellen Überprüfung der Ausweitung wäre aus dargestellten Gründen mit einem Abbau der gesamten Beschilderung zu rechnen.
Zu TOP 5 Nr. 3
Sichtbarkeit des Verkehrsschildes Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) in der Emi-grantenstraße
Die Beschilderung bedarf nach Mitteilung der Verwaltung keiner weiteren Verbesserung. Problem ist die Nichtakzeptanz des Verkehrszeichens Verkehrsberuhigter Bereich und nicht die Höhe.
Zu TOP 5 Nr. 4
Sperrung der Straße Am Holzhof für den Schwerlastverkehr
Laut Auskunft der Fachverwaltung gilt auch hier wie oben bereits ausgeführt der Grundsatz, dass Straßen jedem Verkehrsteilnehmer offen stehen. Konkrete und schwergewichtige Gründe für eine Sperrung können bisher nicht gesehen werden, zumal auch der hauptsächliche Verkehr über die Neuenhäuser Straße fließt. Des Weiteren befinden sich dort gewerbliche Betriebe sowie die Ausfahrt des städtischen Bauhofes.
Zu TOP 5 Nr. 5
Wasseransammlung bei Starkregen im Bereich der Bordsteinabsenkung Spörckenstraße/Kreuzung Windmühlenstraße
Die Verwaltung informiert darüber, dass das Problem noch in diesem Jahr behoben werde.
Zu TOP 5 Nr. 7
Verschmutzungen, Zerstörungen und ruhestörender Lärm auf dem Spielplatz Im Schmaul
Die Verwaltung teilt mit, dass mit den gemeldeten Verhaltensweisen der Nutzer gegen § 5 Abs. 2 u. 3 der Spielplatzsatzung verstoßen wird. Momentan ist es jedoch nicht zu leisten, dort Personal hinzuschicken. Die Fachverwaltung bittet Herrn Ehlers, wie auch schon in der Vergangenheit, eventuell mit dem Personenkreis zu sprechen und positiv auf diesen einzuwirken.
Zu TOP 5 Nr. 8
Müllberg auf einem Grundstück in Höhe des Güterbahnhofes in der Neuenhäuser Straße
Laut einer Information des Abfallzweckverbandes ist eine Verfügung zur Räumung ergangen. Eigentümer des Grundstückes ist die DB Net AG.
Zu TOP 11 Nr. 1
Bürgersteigabsenkung in der Guizettistraße im Bereich der Einmündung zur Speicherstraße
In dem Bereich Guizettistraße/Einmündung Speicherstraße sind bereits Bordsteinabsenkungen rechts und links vorhanden. Die Fachverwaltung könne sich vorstellen, dass der Bereich gegenüber der Guizettistraße in der Speicherstraße auf Landkreisseite gemeint sei. Dort befinden sich derzeit Parkplätze. In der Vergangenheit habe diesbezüglich auch ein Ortstermin mit dem Betreiber des Guizettiparks stattgefunden. Für eine Bürgersteigabsenkung müssten die Parkplätze aufgegeben werden. Aufgrund des hohen Parkdrucks sieht die Fachverwaltung keine Möglichkeit zur Umsetzung der Maßnahme.
Frau Kampe ergänzt, dass sie sich die Situation vor Ort angesehen habe. In etwa 30 Meter Entfernung sei eine Hofeinfahrt; dort sowie auch gegenüber befinden sich Bordsteinabsenkungen, so dass eine Querung möglich ist.
Zu TOP 11 Nr. 2
Beeinträchtigungen durch ein Baugerüst beim ehemaligen Gesundheitsamt an der Hannoverschen Straße/Sägemühlenstraße
Das Baugerüst ist mittlerweile entfernt.
Zu TOP 11 Nr. 3
Sanierungsbedürftige Mauer an der Hannoverschen Straße an der Grenze zur Polizei (zwischen Schwedenbrücke und Kreuzung)
Die Verwaltung teilt mit, dass es sich bei der Mauer um Eigentum des Landes Niedersachsen handelt. Hier ist das staatliche Baumanagement zuständig. Das Baumanagement wird die Situation überprüfen.
Zu TOP 11 Nr. 4
Frühzeitigere Herausgabe der Liste der Jubilare.
Dieses Thema ist beim Treffen der Ortsbürgermeister/innen am 14.03.2012 behandelt worden.
Auszug aus dem Protokoll:
Der Oberbürgermeister bringt das Thema der Alters- u. Ehejubiläen vor, da der Wunsch geäußert worden sei, diese früher als bisher bekannt zu geben. Da es in der Vergangenheit auch zu Gratulationen an Verstorbene gekommen sei, solle an der bisherigen Praxis, die sich auch bewährt hat, festgehalten werden. Ortsbürgermeisterin G. Hachmöller würde eine frühere Bekanntgabe vor der Urlaubszeit bevorzugen, dies soll auch so erfolgen.
Frau Kampe führt ergänzend aus, dass seitens des Standesamts unverzüglich bei Bekanntwerden des Sterbefalls eines Celler Bürgers/einer Bürgerin, für den ein Alters- oder Hochzeitsjubiläum unmittelbar bevorgestanden hätte, eine diesbezügliche Information sofort an die zuständigen Mitarbeiterinnen gegeben werde. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Sterbefall in Celle eingetreten ist und dem Standesamt bereits angezeigt wurde.
Zu TOP 11 Nr. 5
Information über geplante Baumaßnahmen im Stadtteil
Die Verwaltung teilt mit, dass der Ortsrat vorab über den Haushalt (Investitionsmaßnahmen) bzw. auch durch Vorstellung der Maßnahme in einer Ortsratssitzung informiert wird. Der/die jeweilige Ortsbürgermeister/in erhält rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme eine Bauanzeige. Diese könnte z. B. auch im Schaukasten ausgehändigt werden. Über Maßnahmen von Dritten (SVO, Telekom u.a.) kann die Fachverwaltung nicht berichten. Hier müssten diese selbst gebeten werden, in den dortigen Verteiler mit aufgenommen zu werden.
Desweiteren verliest die Verwaltung die Bauanzeige vom 29.03.2012. Demnach wird vom Fachbereich 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen - beabsichtigt, die Baumaßnahme Erneuerung des Brückenüberbaues der Fuhsebrücke Celler Badeland durchzuführen. Die Arbeiten sollen voraussichtlich am 23.07.2012 begonnen werden. Bauzeit: 23.07.2012 bis 31.08.2012.
