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ALLRIS - Auszug

04.07.2012 - 7 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Die Verwaltung beantwortet Anfragen aus der letzten Sitzung wie folgt:

 

a. Verkehrssituation im Ortsteil

1.        Die Ortsbürgermeisterin gibt den Hinweis an die Fachverwaltung, dass in der Ludwig-Hölty-Straße zwischen 10 und 14 Uhr zu schnell gefahren werde. Die Verwaltung wird gefragt, ob es Möglichkeiten der Kontrolle und Abhilfe gäbe.
Der Landkreis hat auf Anfrage 6-mal in der Straße im 30er-Bereich gemessen. Der prozentuale Anteil der Verstöße ist so gering, dass es zunächst zu keinen weiteren Messungen kommen wird.

Messung am 19.03.2012, 06:11 – 10:11 Uhr, 336 durchgefahrene Fahrzeuge, 4 Verstöße (2 x 40 km/h, 1 x 43 km/h, 1 x 46 km/h)
Messung am 19.03.2012, 13:09 – 14:15 Uhr, 88 durchgefahrene Fahrzeuge, 2 Verstöße (2 x 40 km/h)
Messung am 13.04.2012, 08:27 – 10:00 Uhr, 170 durchgefahrene Fahrzeuge, 5 Verstöße (1 x 40 km/h, 2 x 41 km/h, 1 x 43 km/h, 1 x 44 km/h)
Messung am 17.04.2012, 07:30 – 08:45 Uhr, 103 durchgefahrene Fahrzeuge, 7 Verstöße (1 x 40 km/h, 2 x 41 km/h, 1 x 42 km/h, 1 x 43 km/h, 1 x 45 km/h, 1 x 47 km/h)
Messung am 17.04.2012, 09:16 – 10:30 Uhr, 132 durchgefahrene Fahrzeuge, 2 Verstöße (1 x 40 km/h, 1 x 51 km/h)
Messung am 17.04.2012, 13:43 – 14:45 Uhr, 102 durchgefahrene Fahrzeuge, 5 Verstöße (2 x 40 km/h, 1 x 41 km/h, 1 x 43 km/h, 1 x 49 km/h).

 

2.        Im Krähenberg aus Richtung Wilhelm-Heinichen-Ring kommend gilt bis zur Fußngerampel Tempo 30. Danach ist wieder die normale Ortsgeschwindigkeit von
50 km/h erlaubt. Der Ortsrat fragt an, ob die Tempo 30km /h Zone weiter geführt werden kann, da sich im Verlauf des Krähenberges ein Kindergarten und eine Grundschule befinden.
Die Verwaltung prüft bereits eine Reduzierung der Geschwindigkeit in dem gesamten Gebiet (zwischen Marienwerderallee und Krähenberg dazu noch Garnseeweg) auf 30 km/h. Da von einer solchen Regelung aber besonders die CeBus betroffen wäre, muss hier noch auf die Stellungnahme gewartet und deren Interessen berücksichtigt werden.

Anmerkung aus dem Ortsrat: In der Berlinstraße fahre CeBus auch in der Tempo 30 Zone.

 

3.        Die Lauensteinstraße und die Hattendorfstraße werden mit Fahrzeugen der „Johanniter“ zugeparkt. Geklärt werden solle, ob die „Johanniter“ keine eigenen Parkplätze vorhalten müssten. Die Ortsbürgermeisterin sagt zu, die Hilfsorganisation auf die Situation anzusprechen.

Die Baugenehmigung für Lauensteinstrasse 16 ist von 1938 und galt für den gesamten Wohntrakt. Stellplätze sind im Innenhof vorgesehen und vorhanden. Nur gab es 1938 noch nicht so viele Autos, so dass die Anzahl der Stellplätze heutigen Ansprüchen womöglich nicht genügt.  Allerdings gilt hier der Bestandsschutz. Alles ist abschließend und rechtmäßig geregelt.

 

Die Ortsbürgermeisterin ergänzt, dass der Leiter der Johanniter nach einer Lösung suche.

 

b. Soziale Situation im Ortsteil

In der Neustadt 16 wohnen Herr Rolf-Dieter Gestmann (genannt „Rollo“) sowie 12 weitere Personen. Nach Ansicht des Ortsrates sind die Wohn- bzw. Lebensverhältnisse nicht hinnehmbar. Die Verwaltung wird gefragt, ob dort eine Intervention der Fachverwaltung geplant sei.

FB 4 hatte einen Hausbesuch durchgeführt. Die Frage wie jemand wohnt kann nicht wirklich erzwungen werden, da hätten wir viel „aufzuräumen“.

 

c. Bauliche Situation im Ortsteil

Im Amselstieg gibt es ein Grundstück (Solaranlage), das mit einem 1,80 m hohen Zaun, der oben mit militärischen Drahtgeflecht (sogenannter Natodraht) gesichert wäre, umgeben sei. Der Ortsrat fragt an, ob dies erlaubt oder ortsüblich sei.

Draht auf einer Zaunanlage darf nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und z. B. spielende Kinder gefährden. Daher ist Draht - insbesondere NATO-Draht - so anzuordnen, dass er erst ab einer Höhe von mindestens 1,80 m ab Geländeoberkante angebracht wird und an keiner Stelle über die Grundstücksgrenze ragt.

Die Verwaltung hat die Einfriedung überprüft, ein Einschreitungsverlangen der Bauaufsicht ist nicht gegeben.

 

d. Kanalbetrieb

Dem Ortsrat ist aufgefallen, dass Laubfangkörbe aus den Gullys entfernt worden seien. Er fragt an, warum dies so sei.

Die Laubfangkörbe sind aus den so genannten „Naßschlammabläufen“ entfernt worden. Diese haben einen Schlammfang wo sich der Straßendreck sammelt, das Wasser läuft seitlich oberhalb des Schlammfangs in den Regenwasserkanal. Bei den so genannten „Trockenschlammabläufen“ ist der Ablauf im Bodenteil. Damit der Dreck und das Laub nicht in den Regenwasserkanal kommen ist ein Schmutzfängereimer oder Laubfang eingesetzt. Diese Eimer verbleiben aus den genannten Gründen in den Abläufen.

Grund der Maßnahme:

Mit der Anschaffung des neuen Schlammsaugefahrzeugs im Mai 2010 für die Straßenablaufreinigung (Gullyreinigung), wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit das alte „Celler System“ bei den Straßenabläufen den heutigen modernen Reinigungssystemen angepasst.

Das Fahrzeug fährt maximal noch mit 2 Mann Besatzung. Der dritte Mann, bis dahin für das Herausnehmen und das Einsetzen der Eimer zuständig, wurde eingespart. Da auch der Arbeitsgang entfällt, schafft das Fahrzeug mit nur 2 Mann Besatzung  eine höhere Anzahl von Strenabläufen zu reinigen.

Selbstverständlich werden bei Neubaumaßnahmen auch keine Eimer mehr eingebaut.

Diese Maßnahmen betreffen das gesamte Stadtgebiet.

 

e. Lauensteinplatz

Die SPD/WG/Die Linke u. Bündnis90/Die Grünen bitten die Verwaltung zu prüfen, ob bei der Neugestaltung des Lauensteinplatzes das Aufstellen von zwei Seniorenspielgeräten möglich wäre, welche dafür in Frage kämen und wie hoch die Kosten dafür wären (siehe Anlage zum Protokoll).

Die Aufstellung von Seniorenspielgeräten auf dem Lauensteinplatz wird abgelehnt.

Im Stadtpark am Rathaus stehen seit mehreren Jahren sogenannte Senioren-Geräte, die nicht genutzt werden.

Des Weiteren gibt es noch zahlreiche Gründe, diese Geräte nicht am Lauensteinplatz aufzustellen, die hier nur kurz umrissen werden:

·         Der Ort ist ungeeignet, da viele zu viele Zuschauer vorhanden sind; hier ist keine unbeobachtetes trainieren möglich.

·         Ein Parcours sollte aus einer ausreichend großen Zahl von Geräten bestehen – dies ist aus Platzgründen nichtglich.

·         Die Eignung und Akzeptanz von solchen Geräten ist grundsätzlich in Frage zu stellen.

Die Kosten für die Geräte belaufen sich z. B. beim einem Sitz- und Handrand aus Edelstahl auf 3.990 €, Laufband 7.999 €, Pendel 2.949 € zuzüglich Frachtkosten.

Der Ortsrat könne sich gerne für Kinderspielgeräte im Bereich der Sandkiste engagieren. Geplant ist der Einbau von zwei Trampolinen, die bislang aus Kostengründen nicht realisiert werden konnten.

 

Nach Erörterung bittet der Ortsrat mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die Verwaltung zu prüfen, ob die Geräte aus dem Stadtpark auf dem Lauensteinplatz aufgestellt werden können.

 

e. Lauensteinplatz

Der Ortsrat hat in der letzten Sitzung um einen Vortrag der Fachverwaltung zu den Punkten: Zeitplan konkret, Finanzierungsplan, Bodenbeläge, Parkplätze, Südumfahrung gebeten.

Zu den Bodenbelägen: Der Fußweg bis zur Welfenalle bekommt ein rotes Pflaster ansonsten wird der gelbe Stein verwendet, der dort schon liegt. Die Straße wird asphaltiert.

 

 

Desweiteren gibt die Verwaltung nachfolgende Bauanzeige bekannt:

Bauanzeige vom 29.03.12

Der Fachbereich 6 – Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen – beabsichtigt, die folgende Baumaßnahme auszuführen:

Oberflächenbehandlungen auf bituminösen Fahrbahnen im Stadtgebiet Celle

Hier: Behrenskamp (ohne Wendehammer bis Fuhrberger Straße), Oesterleystraße (von Bienhold bis Nr. 26), Bienholdstraße, Kaulbachweg (ein Teilstück beginnend an der Bienholdstraße).

Die Arbeiten sollen voraussichtlich am 01.06.2012 begonnen werden. Bauzeit: 2 Monate.