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ALLRIS - Auszug

27.06.2012 - 10 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Celle

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ortsbürgermeister erläutert die oben aufgeführte Vorlage.

 

Ortsratsmitglied Többens beruft sich auf § 94 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) - Veräerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen der Gemeinde, soweit es in der Ortschaft liegt -. Dieser Punkt soll nun laut Hauptsatzung gestrichen werden, so dass der Ortsrat nicht erfahren würde, ob etwas verkauft oder verpachtet werde. Er finde, dass der Ortsrat darüber informiert sein sollte und bittet um Aufnahme dieses Punktes in der Hauptsatzung.

 

Der Ortsbürgermeister unterstützt diesen Beitrag, da es um Grundsatzangelegenheiten gehe und bezieht sich auf die Beispiele „Verkauf Stangenwald Witzlebenstraße“ und „Verpachtung und damit Umnutzung der Allerwiesen zur Pferdekoppel in Boye“.

 

Weiter weist Ortsratsmitglied Többens darauf hin, dass die Verwaltung auch der Ziffer 3 des Antrages-Nr. 123/2011 der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN (vorgezogene Information bei Bauleitplanungen) nicht entsprechen möchte. Auch dieser Punkt solle in die Hauptsatzung aufgenommen werden.

 

Der Ortsrat beschließt einstimmig wie folgt:

 

o   Der Ortsrat spricht sich dafür aus, die gesetzliche Regelung des § 94 NKomVG aufgrund negativer Erfahrungen in der Vergangenheit – in der Hauptsatzung zu übernehmen.

 

o   § 3 Abs. 4 d) der neuen Hauptsatzung – Änderung der Einstufung von Straßen, Wegen und Plätzen in Reinigungsklassen oder bei deren Herausnahme aus den Reinigungsklassen I-III im Rahmen der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle – soll so gefolgt werden.

 

o   Dem Antrag-Nr. 123/11 Ziffer 3 – Vorlagen der Verwaltung, mit denen ein Verfahren eingeleitet wird, das zu einem späteren Zeitpunkt dem Anhörungsrecht des Ortsrates unterliegt, werden dem Ortsrat zeitgleich mit der Zuleitung an den Rat zur Kenntnis gegeben (vorgezogene Information); das gilt insbesondere für Vorlagen im Bereich der Bauleitplanung, mit denen das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingeleitet wird – soll entsprochen werden.
 

o   Dem Antrag-Nr. 123/11 Ziffer 4 – Wiederholung des Gesetzestextes – soll nicht entsprochen werden.

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Anlagen zur Vorlage