Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

27.06.2012 - 17 Mitteilungen der Verwaltung

Reduzieren

Wortprotokoll

Die Verwaltung gibt nachfolgende Bauanzeigen bekannt:

 

-          Oberflächenbehandlungen auf bituminösen Fahrbahnen im Stadtgebiet Celle. In Klein Hehlen sind nachfolgende Straßen betroffen: Bonifatiusstraße, An der Leegde (beginnend vor Haus Nr. 2, nach SVO Juli 2012), Johann-Strauß-Weg, Lisztstraße, Bachstraße und jeweils ohne Wendehammer Tschaikowskyweg, Heinrich-Schütz-Weg, Schumannweg, Regerweg. Wirtschaftweg: Weghaus (mittleres Teilstück).
Die Arbeiten sollen voraussichtlich am 01.06.2012 begonnen werden. Bauzeit: 2 Monate.

-          Erschließung Baugebiet „Am Kieferngrund“ in Klein Hehlen (B-Plan Nr. 143, I. Teil).
Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Juni begonnen werden. Bauzeit: Juni 2012 bis Dezember 2012.


Weiterhin beantwortet die Verwaltung beantwortet Anfragen aus der letzten Sitzung des Ortsrates vom 29.02.2012 (TOP 11):

 

a.) Dichtbepflanzung des Lärmschutzwalls am Wilhelm-Heinichen-Ring (Anfrage vom 15.02.2012)

Herr Schulz bittet um Mitteilung, wann die Maßnahme umgesetzt wird.

 

Wird noch mitgeteilt.

 

b.) Ampelschaltung Kreuzung Bremer Weg und Groß-Hehlener-Kirchweg während

des Schützenfestes Klein Hehlen

Der Ortsbürgermeister bittet, dort am Pfingstwochenende die Ampelschaltung durchlaufen zu lassen, um die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich für Fußnger, insbesondere für Schützenfestbesucher, zu gewährleisten.

 

Ist laut Fachverwaltung umgesetzt worden.

 

c.) Wegeverbindung auf dem Westmarkt zwischen Blumenshop und Edeka

Die CDU-Fraktion regt an, die gepflasterte Wegeverbindung aufzunehmen und neu zu verlegen, da die ca. 10 Platten (1 Reihe) am Rande des Pflanzbeetes (vor dem Wasserhahn) eine erhebliche Stolpergefahr darstellen, sofern es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt. Sollte es sich um eine private Wegeverbindung handeln, müsste ggf. der Eigentümer von der Stadtverwaltung in die Pflicht genommen werden.

 

Die Fachverwaltung habe, da es sich um einen privaten Gehweg handelt, den Eigentümer angeschrieben.

 

d.) Werbeträger für Firmen des Westmarktes

Der Ortsrat wurde mehrfach angesprochen, ob die Möglichkeit besnde, vor dem Lärmschutzwall, außerhalb des Sichtdreiecks im Kreuzungsbereich Wilhelm-Heinichen-Ring/Witzlebenstraße einen Werbeträger der Firmen des Westmarktes aufzustellen (analog zum Telefunkengelände), da die vorhandenen Werbeträger nunmehr durch denrmschutzwall verdeckt werden und das Zentrum für den Durchgangsverkehr nicht mehr wahrnehmbar ist. Der Ortsrat bittet um Überprüfung.

 

Eine einheitliche Gestaltung der Hinweisschilder nach inzwischen bewährtem und einheitlichem Muster wird vom Fachdienst Stadtentwicklungsplanung begrüßt. Die Installation eines Werbeträgers analog zum Werbeträger für das Telefunkengelände kann jedoch nicht in Aussicht gestellt werden. Ein entsprechender Träger würde hier die geeignete Dimension sprengen. Eine Alternative re die Errichtung eines neuen  Werbeträgers durch die Firma Infografik, wie sie bei den Gewerbegebieten in jüngerer Vergangenheit (z. B. Bruchkampweg (Altencelle) oder Westercelle) erfolgt ist. Der Ort der Aufstellung wäre hierzu mit Fachdienst Tief- und Landschaftsbau (Herrn Rominger) abzustimmen. Der Stadt Celle würden dabei keine Kosten entstehen. Für die Miete würde ein Betrag pro Werbendem anfallen, der unter anderem die regelmäßige Überprüfung und Reinigung des Werbeträgers beinhaltet. Die aktuellen Kosten pro Werbetafel werden derzeit abgefragt.

 

e.) Altkleidercontainer

Der Ortsrat regt an, dem Fachdienst Allgemeine Ordnung als Stellplatz für Altkleidercontainer in der Witzlebenstraße, den Platz der Altglassammelstelle in der Leberstraße zu empfehlen. Einen im Interesse des Verwertungsunternehmens gewünschten Stellplatz auf dem Westmarkt lehnt der Ortsrat ab.

 

Der Empfehlung des Ortsrates werde nachgekommen.

 

f.) Sicherheitsvorkehrungen von Jagdbeauftragten

Der Ortsrat fragt an, welche Sicherheitsvorkehrungen Jagdbeauftragte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit (hier Erpeljagd in der Vorweihnachtszeit 2011) im Ortsteil Klein Hehlen einhalten müssen, da Hundehalter indirekt zu ehrenamtlichen Treibern wurden und ihnen freundliche Aufklärung verwehrt wurde.

 

Antwort der Jagdbehörde (Landkreis Celle, Herr Meyer):

Es gibt verschiedene Jagdformen. Grundsätzlich haben die Jagdberechtigten die Jagd so auszuüben, dass weder Personen noch Sachen gefährdet bzw. beschädigt werden.

 

g.) Instandsetzung einer Auffahrt in Klein Hehlen, Händelstr. 12-14 (Anlage – Antrag vom 29.02.2012)

Ortsratsmitglied Schulz bittet um Veranlassung der notwendigen Schritte zur Beseitigung dieser Gefahrenquelle für Fußnger und Radfahrer.

 

Grundstückszufahrten sind Sache des Grundstückseigentümers, d. h. der Bereich vom Bordstein bis zur Grundstücksgrenze muss durch den jeweiligen Eigentümer unterhalten werden. Der Eigentümer ist von der Fachverwaltung schriftlich aufgefordert worden, die Zufahrt reparieren zu lassen.

 

Aus dem Ortsrat wird angemerkt, dass die Reparatur noch nicht erfolgt sei.

 

h.) Hundekot auf Grünflächen Brahmsstraße und An der Beeke

Ortsratsmitglied Pauls bittet um Prüfung hinsichtlich der Verunreinigung durch Hundekot, ob hier eine Box für Hundekotbeutel angebracht werden kann, da sich dort häufig spielende Kinder aufhalten.

 

Boxen für Hundekotbeutel werden grundsätzlich aus Mitteln des Ortsrates beschafft. Der Ortsrat muss zudem die Bestückung sicherstellen.

Kosten: 150,00 Euro für eine Box.

 

Aus der Bürgeranhörung:

i.) Querungshilfe Witzlebenstraße –he Westmarkt

Ein Bürger aus der Leberstraße bittet um Errichtung einer Querungshilfe im Bereich der dortigen Bushaltestelle. Vor allem auch ältere Personen hätten dort Schwierigkeiten, die Straße zu überqueren. Der Ortsrat bittet die Fachverwaltung – losgelöst von TOP 15 – um Prüfung.

 

Ist derzeit noch in der Prüfung.