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ALLRIS - Auszug

29.02.2012 - 22 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Die Verwaltung beantwortet Anfragen aus der letzten Sitzung:

 

1. Anfrage der SPD – Schuh- und Altkleiderbehälter Westmarkt (23.11.11, TOP 16.1)
Besteht die Möglichkeit, die auf dem Westmarkt stehenden Schuh- bzw. Altkleiderbehälter neben die schräg gegenüberstehenden Altglascontainer zu stellen?

Zu den Betreibern wurde Kontakt aufgenommen, da zum Teil keine Genehmigung vorliegt. Laut Fachverwaltung seien mittlerweile 3 Container entfernt worden. Eine Anfrage eines neuen Betreibers liege vor.

Siehe dazu auch TOP 11 e.) der Niederschrift.

 

2. Parkplatz Westmarkt (23.11.11, TOP 16.2)

In dem Bereich bei Edeka, Bäckerei und Frisör wird zu dicht an den Gebäudegrenzen geparkt, so dass dort für Fußnger (und Kinderwägen) erhebliche Einschränkungen entstehen. Der Ortsrat bittet die Verwaltung Möglichkeiten zur Abhilfe aufzuzeigen.

Der Fachdienst Allgemeine Ordnung (FD 32) sieht mit seinen Mitteln keine Möglichkeit zur Abhilfe, weist aber vorsorglich auf den dort stattfindenden Wochenmarkt hin und auf evtl. entstehende Behinderungen durch Maßnahmen wie z.B. Abpollerung.

Eine Stellungnahme aus dem Fachdienst Tief- und Landschaftsbau (FD 66) liegt noch nicht vor.

 

3. Zugbrückenstraße 39 (23.11.11, TOP 16.3)

Dort liegen Äste auf dem Parkstreifen. Die Stadt verkaufe dort Bäume und die Käufer lassen die Äste zurück.

Die Fläche liegt in einer Grünanlage mit Wäldchen. Im Wald wird nach forstwirtschaftlichen Gründen gewirtschaftet, d. h. die Äste bleiben vor Ort. Dennoch wurde veranlasst, die Äste abfahren zu lassen.

 

4. Zugbrückenstraße/Hähnchengrill (23.11.11, TOP 16.4)

Das Stromkabel des Hähnchengrills verläuft ohne Abdeckung über den Fußweg (holt den Strom beim Bäcker). Ortsratsmitglied Pauls wird dies mit dem Betreiber klären. Die Verwaltung wird gebeten die Eigentumsverhältnisse zu klären, welche Flächen dort privat und welche Flächen öffentlich sind.

Die Fläche ist gewidmet und somit öffentlich. Der Händler bedarf deshalb auch einer Ausnahme- und Sondernutzungsgenehmigung, für welche entsprechende Gebühren erhoben werden. Der Händler ist im Besitz einer gültigen Genehmigung – auch für das Jahr 2012.