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ALLRIS - Auszug

21.02.2012 - 3 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

3.1 Erweiterung der Biogasanlage am Osterkamp (TOP 14.2, 22.11.2011)

Die Verwaltung habe noch keine neuen Informationen. Sobald das Planungsbüro aus Bremen weitere Arbeitsergebnisse bekanntgibt, werde der Ortsrat informiert.

 

3.2 Hochwasserschutz (TOP 14.3, 22.11.2011)

Der Planungsstand umfasse derzeit das Gebiet bis zur Wehranlage der Rathsmühle. Erst ab ca. 2016 sei auch der Bereich Lachtehausen erfasst.

 

3.3 Versiegelung von Retentionsraum im Kreuzungsbereich K 74 / L282 in Lachtehausen (TOP 14.4, 22.11.2011)

Die ordnungsgemäße Berechnung erfolge zum Planfeststellungsverfahren.

 

3.4 Baumschnitt (TOP 14.4, 22.11.2011)

Die geforderten Arbeiten wurden bereits erledigt.

3.5 Standort Windkraftanlagen (TOP 14.6, 22.11.2011)

Die Stadt Celle habe derzeit eine Vorrangfläche für die Nutzung von Windkraft ausgewiesen. Gleichzeitig wird der Ausschluss für die Errichtung von Windkraftanlagen für das übrige Gemeindegebiet festgelegt. Dies gelte derzeit auch für Altenhagen.

 

Die Flächennutzungsplanänderung, die zu dieser Festlegung geführt habe, liege nun ca. 10 Jahre zurück. In der Zwischenzeit haben sich einige Rahmenbedingungen für die Nutzung der Windenergie geändert, so dass eine erneute Überprüfung des Stadtgebietes auf geeignete Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen erforderlich wird. Inwieweit weitere Flächen im Stadtgebiet grundsätzlich dafür in Frage kommen, muss eine Standortanalyse ergeben, an der im Rahmen der Vorbereitung der 82. Flächennutzungsplanänderung gearbeitet werde. Die Ergebnisse dafür liegen noch nicht vor.

 

Die erneuten Prüfungen dienen zudem der Rechtssicherheit im Hinblick auf die künftige Nutzung von Windenergie im Stadtgebiet.

 

3.6 Verrohrung für landwirtschaftliche Entwässerung Schweinebruch (TOP 14.7, 22.11.2011)

Die Zuständigkeit für den wasserwirtschaftlichen Antrag liege bei der Stadt Celle. Der Ortsrat dringt darauf, den Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten.

 

3.7 Sportplatzunterführung (TOP 14.8, 22.11.2011)

Die Stadtverwaltung sehe keine Veranlassung, hier tätig zu werden.

 

Der Ortsrat stellt fest, dass die nach Starkregen unter der Unterführung befindlichen großen Wasseransammlungen ein unüberwindbares Hindernis für Radfahrer und Fußgänger darstellen. Die Verwaltung wird um Aufzeigen von Lösungswegen gebeten.

 

3.8 Lärmbelästigung durch neuen Splittbelag auf der K 74 (TOP 14.10, 22.11.2011)

Die Verwaltung teilt mit, dass der Splittbelag durch den Straßenbaulastträger (Landkreis Celle) aufgebracht worden ist. Zu den Gründen habe der Landrat eine ausführliche Stellungnahme verfasst. Die Stadt sehe aufgrund fehlender Zuständigkeit keinen Grund, einen neuen Flüsterasphalt aufzubringen. Hintergrund seien die hohen Kosten für Flüsterasphalt und die neue Trassenführung, in deren Zusammenhang ein Teil der K 74 stillgelegt werde. Der derzeit noch lautere Belag werde durch die ständige Befahrung leiser.

 

3.9 Ortsteilbereisung – Ergebnisprotokoll

Das Stichwortprotokoll ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.