10.07.2012 - 4 87. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 10.07.2012
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Lichtblau, Planungsbüro Instara, erläutert die geplanten Erweiterungen der bereits bestehenden Biogasanlage entsprechend der Beschlussvorlage und geht auf Nachfragen des Ortsrates ein:
- Vorfluter
Als Vorfluter dient der Lachtegraben. Sollte auf den Vorfluter zurückgegriffen werden, gilt das sog. Verschlechterungsverbot. Das bedeutet, dass nur absolut reines Regenwasser eingeleitet werden darf. Silageabwässer, bzw. Sickerwässer dürfen nicht in den Vorfluter gelangen. Das wird durch getrennte Wasserkreisläufe sichergestellt. Bisher wurde der Vorfluter nicht in Anspruch genommen.
- Zuwegungsertüchtigung
Bereits beim Bau der bestehenden Anlage wurden entsprechende vertragliche Regelungen getroffen. Betreiber Meine erläutert dazu, dass der überwiegende Zulieferverkehr über den Bosteler Weg geführt werden müsse. Die dabei zu querende Brücke sei bereits vor Inbetriebnahme der Biogasanlage ertüchtig worden. Auch nach Erweiterung der Anlage bleiben die Transportverhältnisse unverändert. Ergänzend führt Herr Lichtblau aus, dass die Stadt Celle diesbezüglich konkrete Vorgaben machen werde, die der Betreiber dann umzusetzen hat.
- Geflügeltrockenkot
Hier wird insbesondere das Lagerproblem mit der damit verbundenen möglichen Geruchsbelästigung und der im Hühnerkot enthaltenen evtl. antibiotikaresistenten Bakterien angesprochen. Diese Fragen werden durch das Veterinäramt im Genehmigungsverfahren beantwortet.
- Sicherheitstechnik
Fragen der Sicherheitstechnik sind im Genehmigungsverfahren nachzuweisen. Bei der bestehenden Anlage ist das bereits geschehen - die Erweiterung wird ebenso geprüft. Für den Fall, dass das produzierte Gas keine Abnehmer findet, könne es 8 – 12 Stunden gelagert werden. Nach dieser Pufferzeit springt eine Fackel zur Gasverbrennung an.
- Ausgleichsflächen
Die durch die Erweiterung entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind auszugleichen. Die Anlage selbst könne durch Bepflanzungen optisch abgegrenzt weden. In weiterer Entfernung können Ausgleichsflächen oder auch sog. Ausgleichspools gesetzt werden.
- Hochwasserschutz
Das Anlagengelände ist gegen Hochwasser bzw. Havarie abgesichert.
Der Ortsrat lehnt den u. a. Beschlussvorschlag bei drei Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung ab.
Beschlussvorschlag:
Dem Konzept der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Biogasanlage Lachtehausen“ sowie dem Konzept des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Celle „Erweiterung der Biogasanlage Lachtehausen“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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605,4 kB
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2
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528,2 kB
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708,9 kB
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