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ALLRIS - Auszug

13.11.2012 - 4.1 Maßnahmen zur Verkehrslenkung nach Fertigstellu...

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Wortprotokoll

Das OVG Lüneburg hat mit Beschluss vom 27.09.2012 die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen den Mittelteil der Ostumgehung bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens angeordnet. Damit kommt es derzeit zu keinen weiteren Baumaßnahmen im 3. Bauabschnitt der Umgehung.

 

Aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung des OVG in der Hauptsache wird weder die Landesstraßenbauverwaltung noch die Stadt Celle als mittelbar beteiligte Behörde eine Stellungnahme abgeben.

 

Die SPD-Fraktion erläutert und begründet ihren Antrag und teilt mit, dass sie kein Verständnis dafür habe, dass sich die Stadt Celle auf die Position der Landesstraßenbauverwaltung zurückziehe. Der Antrag betreffe allein die Situation nach Fertigstellung des 2. Bauabschnittes der Ostumgehung und die Frage der Verkehrslenkung.