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ALLRIS - Auszug

03.05.2012 - 4 Personalauswahlentscheidungen;Antrag Nr. 10/201...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Fraktion „Die Unabhängigen“ nimmt die Vorlage zur Kenntnis und verweist auf eine Stellungnahme des Antragstellers im Verwaltungsausschuss am 09.05.2012.

 

Die WG-Fraktion geht davon aus, dass ihr Antrag missverstanden worden sei. Sie stellt klar, dass sie nicht gegen das anonymisierte Bewerbungsverfahren sei, sondern zur besseren Entscheidungsfindung eine Gesamtübersicht der eingegangenen Bewerbungen wünsche. Es wird auf Seite 2 Abs. 3 Satz 1 der Vorlage Bezug genommen: „Die Person, die die erste Sichtung der Unterlagen vornimmt, begründet ihren Vorschlag im Rahmen einer Übersicht aller eingegangenen Bewerbungen.“ Alternativ wird die Frage aufgeworfen, ob man Akteneinsicht nehmen könne.

 

Der Oberbürgermeister stellt noch einmal fest, dass das Bewerbungsverfahren so durch die Politik bestimmt worden sei. Die erwähnte Liste sei von der Gleichstellungsbeauftragten erstellt worden. Die Möglichkeit der Akteneinsicht besteht und ist im § 58 Abs. 4 NKomVG geregelt.

 

Mit 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen empfiehlt der Ausschuss dem Rat nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

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Das bisherige Verfahren hat sich bewährt und soll fortgesetzt werden. Im Übrigen werden die Anträge Nr. 10/2012 der Fraktion Die Unabhängigen und Nr. 30/2012 der WG-Fraktion abgelehnt.

 

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Anlagen zur Vorlage