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ALLRIS - Auszug

18.09.2012 - 5 Räumlichkeiten für den Seniorenbeirat für die D...

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Wortprotokoll

Zunächst stellt Dr. Lindemann den Antrag des Seniorenbeirates vor. Er weist nochmals darauf hin, dass es nicht nur um die Veranstaltungen des Seniorenbeirates in der Begegnungsstätte gehe sondern auch um die Vielzahl der sonstigen Veranstaltungen für Senioren.r mögliche Ersatzräume bestehe das Erfordernis einer Barrierefreiheit und einer zentralen Lage. Die möglichen Ersatzlösungen seien noch zu diskutieren. In diesem Zusammenhang sollte dann auch geprüft werden, ob nicht ein täglicher Bustransport der Kindergartenkinder in eine übergangsweise zu nutzende Ersatzeinrichtung möglich sei.

 

Die Verwaltung informiert den Ausschuss anschließend über den bisherigen Planungsablauf. Bei der getroffenen  Entscheidung seien die Interessen der Kindertagesstätte und der Seniorenbegegnung abzuwägen gewesen.  Sie weist darauf hin, dass es sich bei der Nutzung der Begegnungsstätte als Kindertagesstätte lediglich um eine zeitlich befristete Übergangslösung handele. Die Umbaumaßnahmen werden sich daher nach noch ausstehender Einigung mit dem Landesjugendamt auf den von dort geforderten Umfang beschränken. Erst nach Einigung mit dem Landesjugendamt sei auch eine Kostenkalkulation möglich. Die Betriebserlaubnis werde  dann zeitlich befristet und von der Dauer der Sanierungsmaßnahmen im Schlösschen abhängig sein. Eine Alternative zu dieser vorrübergehenden Umnutzung bestehe nicht. Beim Französischen Garten handelt es sich um ein Gartenbaudenkmal in dem unter anderem die Aufstellung von Containern als Kindergartenersatz nicht zulässig sei. Einglicher  Bustransport der Kinder in eine Ersatzeinrichtung sei weder den Kindern noch den Eltern zuzumuten.

 

Aus dem Ausschuss wird nach der Zahl der in der Begegnungsstätte stattfindenden Veranstaltungen gefragt.

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass dort neben der Seniorenbegegnung eine Vielzahl von gastronomischen Veranstaltungen stattfinde. Deren genaue Zahl und die Art der Veranstaltungen seien nur den Pächtern bekannt. Diese Angaben haben aber bei der Interessenabwägung keine Auswirkungen da es sich um rein kommerzielle Veranstaltungen handele. Es sei auch nicht Aufgabe der Verwaltung, hierfür Ersatzlösungen zu finden. Dies Erfordernis beschränke sich auf die Veranstaltungen der Seniorenbegegnung. Hierüber werde man, wie von Beginn an vorgesehen. mit dem Seniorenbeirat als gewählte Seniorenvertretung Gespräche führen.

 

Auf einstimmigen Beschluss des Ausschusses wird die Sitzung von 18.30 Uhr bis 18.50 Uhr für Zuhörerfragen unterbrochen.

 

Anschließend beschließt der Ausschuss in Abänderung des Antrages einstimmig:

 

Der Verwaltung wird empfohlen, für den Zeitraum der Renovierung des Schlösschens unter Einbeziehung des Seniorenbeirates geeignete Räumlichkeiten für eine seniorengerechte, möglichst barrierefreie Nutzung zu finden.