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ALLRIS - Auszug

26.06.2012 - 5 Einführung digitaler Ratsarbeit

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende bemängelt die kurzfristige Zusendung der Vorlage. Der Oberbürgermeister äert dazu, dass die Vorlage fristgerecht und im üblichen Verfahren zugestellt worden sei. Durch die Einführung der digitalen Ratsarbeit sei ein Zugriff auf die Vorlagen zukünftig eher möglich.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach, ob der Ratsbeschluss vom 16.12.2011 zwischenzeitlich aufgehoben worden sei. Laut dieses Beschlusses solle den Ratsmitgliedern Tablet-PCs zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Oberbürgermeister geht auf den Sachverhalt der Vorlage ein und erläutert, dass nach Absprache mit dem Fraktionsvorsitzenden die nun vorgelegte Vorgehensweise den individuellen Wünschen der Ratsmitglieder Rechnung trägt und vom Rat in Abänderung der Beschlussfassung vom 16.12.2011 beschlossen werden soll.

 

Die SPD-Fraktion favorisiert hinsichtlich der Hardware die Variante 3 c) mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 544 Euro (Variante 3 a) anstatt 624 Euro.

 

In der weiteren Diskussion werden folgende Fragen geklärt:

 

1.)    nftig gibt es grundsätzlich keine Ratsunterlagen in Papierform (Ausnahme siehe Vorschlag Änderung der Geschäftsordnung).

 

2.)    Die Unterzeichnung der verbindlichen Erklärung zur digitalen Ratsarbeit ist Voraussetzung.

 

3.)    Sollte ein Ratsmitglied bereits über ein IPad verfügen, wird kein Investitionskostenzuschuss gewährt.

 

4.)    Es kann seitens der Verwaltung keine Sammelbestellung vorgenommen werden. Bei Zusammenschluss mehrerer Besteller sind beim Lieferanten Sonderkonditionen denkbar.

 

5.)    Es sei das Betriebssystem IOS 5.1 ausgewählt worden, weil dieses derzeit unter Sicherheitsaspekten zu favorisieren ist. Zudem zeichnen sich die IPads durch Wartungsarmut und sehr lange Akkulaufzeit aus.

 

6.)    Die steuerliche Betrachtung sei seitens des Vorschlages der Verwaltung nicht weiter ins Gewicht gefallen.

 

7.)    Die Ratsmitglieder seien wegen des Versicherungsschutzes selbst in der Pflicht, da der Kommunale Schadensausgleich keine Sachversicherung für Ausrüstungsgegenstände übernimmt.

 

8.)    Die Fraktionsgeschäftsführer, die nicht dem Rat angehören, erhalten keinen Investitionskostenzuschuss.

 

Die FDP-Fraktion schlägt vor, im Januar 2013 ein Resümee zu ziehen.

 

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss dem Rat mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung nachfolgenden geänderten Beschlussvorschlag (Änderung unter Punkt 3):

 

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Beschlussvorschlag:

 

1)      Der Rat der Stadt Celle ändert die Geschäftsordnung des Rates (GO) wie folgt nderungen in Fettdruck):

 

§ 1 Abs. 2 GO:  „Einberufung des Rates“

 

Die Ratsmitglieder werden schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen. Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief, Telefax oder E-Mail unter Hinweis auf die Unterlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Celle. Einzelheiten zur digitalen Ratsarbeit legt der Rat in einer besonderen Richtlinie fest. Die Ratsfrauen und Rats­herren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift, Telefaxverbindung oder E-Mail-Adresse umgehend der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.

 

§ 24 Abs. 1 GO:  „Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse“

 

r den Geschäftsgang und das Verfahren der Ratsausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gelten die Vorschriften des ersten Teils entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen. Die Mitglieder in den Ausschüssen, die nicht dem Rat der Stadt Celle angehören (z. B. die sog. „beratenden Mitglieder“), erhalten die Sitzungsunterlagen in Papierform.

 

§ 25 Abs. 1 GO:  „Geschäftsgang und Verfahren der Ortsräte“

 

r das Verfahren innerhalb der Ortsräte gilt das Verfahren für den Rat entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen. Die Ortsratsmitglieder, die nicht dem Rat der Stadt Celle angehören, erhalten die Sitzungsunterlagen in Papierform.

 

§ 18 Abs. 3 GO:  „Protokoll des Rates“

 

Das Protokoll wird allen Ratsmitgliedern alsbald nach jeder Ratssitzung zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen das Protokoll dürfen sich nur gegen die Richtigkeit der Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs und des Inhalts der Beschlüsse richten. Werden gegen die Fassung des Protokolls Einwendungen erhoben, die sich nicht durch Erklärungen der Protokollführerin oder des Protokollführers, der Oberbürger­meisterin / des Oberbürgermeisters beheben lassen, so entscheidet der Rat.

 

§ 23 GO:  „Protokoll des Verwaltungsausschusses“

 

Das Protokoll wird allen Ratsmitgliedern alsbald nach jeder Sitzung des Verwaltungsausschusses zur Verfügung gestellt. Die Protokolle des Verwaltungsausschusses sind vertraulich zu behandeln und zu verwahren.

 

§ 25 Abs. 2 GO:  „Geschäftsgang und Verfahren der Ortsrät

 

Die Protokolle werden allen Mitgliedern des Ortsrates alsbald nach jeder Sitzung zur Verfügung gestellt. Die Protokolle über nichtöffentlich beratene Angelegenheiten sind vertraulich zu behandeln und zu verwahren.

 

 

2)      Der Rat der Stadt Celle beschließt die beigefügte Richtlinier die digitale Ratsarbeit.

 

3)      Der Rat der Stadt Celle fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung gewährt den Ratsmitgliedern einen Investitionskostenzuschuss für die digitale Ratsarbeit mit IPads 2 / IPads 3 in Höhe von maximal 544 Euro pro Ratsmitglied.

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Anlagen zur Vorlage