12.07.2012 - 4 Beschluss des Rates gemäß § 58 Abs. 3 NKomVG zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 12.07.2012
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 22:24
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ratsherr Dr. Knigge weist darauf hin, dass der Rat heute folgenden Beschluss fassen solle:
Vor dem Hintergrund, dass der Oberbürgermeister der Auffassung ist, dass er allein für die Richtlinien für die Dezernatsstruktur und Aufgabenzuordnung zuständig sei, beschließt der Rat, dass er sich im Einzelfall die Beschlussfassung über Dezernatsstruktur und Aufgabenzuordnung vorbehält.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass er einen solchen Beschluss für rechtswidrig halte. Nach § 85 Abs. 3 Satz 1 NKomVG sei die Geschäftsverteilungshoheit als Teil der Organisationshoheit grundsätzlich eine eigenständige Aufgabe des Oberbürgermeisters. Der Rat und der Verwaltungsausschuss könnten insoweit keinen Vorbehalt ausüben. Der Rat dürfe jedoch die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters nur insoweit einschränken, indem er zur Führung der Verwaltung und damit auch zur Geschäftsverteilung Richtlinien erlässt (§ 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG in Verbindung mit § 85 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 NKomVG). Die Richtlinienkompetenz des Rates dürfe jedoch im Ergebnis nicht dazu führen, dass der Rat substantiell in den eigentlichen Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters eingreift. Es müsse weiterhin gewährleistet sein, dass der Oberbürgermeister umfassend Einfluss auf die Organisation nehmen kann. Falls solch ein rechtswidriger Beschluss durch den Rat gefasst werde, werde der Oberbürgermeister gemäß § 88 Abs. 1 Satz 4 NKomVG der Kommunalaufsicht unverzüglich über diesen Sachverhalt berichten. Dies habe zur Folge, dass dieser Beschluss zunächst nicht auszuführen sei (§ 88 Abs. 1 Satz 4 NKomVG). Die Kommunalaufsicht habe dann unverzüglich zu prüfen, ob der Beschluss zu beanstanden ist (§ 88 Abs. 1 Satz 5 NKomVG). Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass er sich nicht in seinen Rechten beschneiden lasse, denn er sei verantwortlich, wie die Verwaltung geführt werde. Einerseits werde ihm von den Fraktionen vorgehalten, dass bestimmte Angelegenheiten Chefsache seien; andererseits solle ihm die Kompetenz zur Leitung der Verwaltung vorenthalten werden. Durch solche rechtswidrigen Beschlüsse lasse er sich nicht zermürben oder gar aus Celle vertreiben.
Beigeordneter Zobel trägt vor, dass es hier nicht mehr um die Sache, sondern nur noch um den Kopf des Oberbürgermeisters gehe. Er teile die Einschätzung des Oberbürgermeisters, dass das Initiieren solch einer Sondersitzung nicht der richtige Weg sei, die betreffenden Fraktionen hätten sich auch direkt an die Kommunalaufsicht wenden können. Dies sei alles reine Schmierenkomödie.
Beigeordneter Rejmann erklärt, dass hier die CDU einen rechtswidrigen Beschluss herbeiführen wolle. Dabei könne der Oberbürgermeister unterhalb der Dezernatsstruktur organisatorische Veränderungen vornehmen, ohne dass der Kernbestand der Richtlinienkompetenz berührt werde. Unter dem damaligen Oberbürgermeister Dr. h. c. Biermann seien auch solche Veränderungen vorgenommen worden und da sei es von der CDU kommentarlos hingenommen worden. Heute werde solch eine Entscheidung heftig kritisiert und das zeige, dass sich die CDU ausschließlich von politischen Motiven leiten lasse. Die SPD-Fraktion lehne das in Rede stehende Vorhaben der CDU ab, sie sollten besser die Kommunalaufsicht einschalten, um den Beschluss des Oberbürgermeisters prüfen zu lassen.
Ratsherr Blidon äußert die Befürchtung, dass der heutige Sitzungsverlauf allen Beteiligten schaden werde. Hier gebe es unterschiedliche Meinungen und Rechtsauffassungen und es müsse nun geklärt werden, ob die vom Oberbürgermeister getroffene Entscheidung mit geltendem Recht übereinstimme. Es gehe hier nicht darum, dem Oberbürgermeister zu schaden; man müsse ihm jedoch vorhalten, dass er eine Entscheidung getroffen habe, ohne den Rat vorher mit einzubinden. Man sollte nun aufeinander zugehen, ohne dass einer das Gesicht dabei verliert; ansonsten werde hier keiner gewinnen.
Bürgermeister Gevers weist darauf hin, dass der Rat der Stadt Celle mit dem Beschluss über die Vorlage BV/0055/09 einen Dezernatsverteilungsplan beschlossen habe. Dieser Geschäftsverteilungsplan stelle hinsichtlich seines wesentlichen Kerns eine Richtlinie im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG i. V. m. § 85 Abs. 3 Satz 1 NKomVG dar. Der Oberbürgermeister stelle darauf ab, dass er durch seine organisatorischen Änderungen nicht in den wesentlichen Kern des Zustands der Dezernate eingegriffen habe. Er habe öffentlich beim Dämmerschoppen der Wirtschaft am 11.07.2012 geäußert, dass ihm die Wirtschaftsförderung so wichtig sei, dass er sie jetzt selbst übernehmen werde. Dies deute doch sehr darauf hin, dass hier ein Eingriff in den wesentlichen Kern der Dezernate vorliege. Weiterhin solle 1. Stadträtin Dr. Schmitt als gelernte Juristin den Fachdienst Hochbau- und Gebäudewirtschaft übernehmen, obwohl hier eine Leitung mit anderer beruflicher Ausbildung (z. B. ein Architekturstudium) sinnvoller wäre. Sicherlich habe die 1. Stadträtin vor geraumer Zeit schon mal dieses Ressort geleitet, zu dieser Zeit habe diesem Bereich jedoch ein Fachbereichsleiter mit entsprechend fachlich passender Ausbildung vorgestanden. Dies sei jetzt nicht mehr der Fall. Lange Zeit habe man vertrauensvoll mit dem Oberbürgermeister zusammengearbeitet, dann habe der Fraktionsvorsitzende der SPD jedoch öffentlich den Kopf des Stadtbaurats gefordert, so dass es dem Genannten derzeit unmöglich sei, einen neuen adäquaten Arbeitsplatz zu finden. Abschließend stellt Bürgermeister Gevers folgenden Antrag:
1. Der Rat stellt fest, dass er durch Beschluss vom 26.03.2009 (BV/0055/09) Richtlinien für die Dezernatsstruktur und Aufgabenzuordnungen beschlossen hat.
2. Der Oberbürgermeister hat diese vom Rat gegebenen Richtlinien durch eigene Verfügung zum 01.08.2012 geändert, ohne hierzu die Zustimmung der Vertretung eingeholt zu haben.
3. Der Rat bestätigt diese Richtlinie vom 26.03.2009.
4. Der Rat behält sich rechtliche Schritte zur Sicherung seiner Mitwirkungsrechte vor.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass er sehr frühzeitig die Fraktionsvorsitzenden über die von ihm geplanten Änderungen informiert habe. Im Übrigen könne er von der 1. Stadträtin als allgemeine Vertreterin des Oberbürgermeisters sehr wohl erwarten, dass sie grundsätzlich alle Fachdienste innerhalb der Verwaltung und somit auch den Fachdienst Hochbau- und Gebäudewirtschaft führen könne. Hier stehe ihr mit dem zuständigen Fachdienstleiter Herrn Prietzel ein ausgewiesener Fachmann zur Seite. Kern der vom Rat im Jahr 2009 beschlossenen Richtlinie war die Wiedereinführung eines Baudezernats. Dies bleibe auch unangetastet. Weiterhin sei er verwundert, dass kein Ratsmitglied bei der durch ihn kürzlich erlassenen Organisationsverfügung zur Neuorganisation des Vergabewesens protestiert habe; dies sei so hingenommen worden. Jetzt solle hier in die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters eingegriffen werden und dies werde er nicht hinnehmen.
Ratsfrau Fiss teilt mit, dass sich der Rat durch sein Handeln lächerlich mache; dies zeige die Berichterstattung in der örtlichen Presse. Sowas habe sie noch nie erlebt und die Ratsmitglieder sollten vielmehr Vorbilder für die Bürgerinnen und Bürger sein und deren Interessen vorrangig vertreten.
Ratsherr Müller weist darauf hin, dass der Oberbürgermeister vor geraumer Zeit das Thema Herstellung einer Übergabestelle zum Wasserversorgungsnetz der Stadtwerke Celle GmbH im Ortsteil Boye zur Versorgung der Celler Land Frischgeflügel GmbH in Wietze auf die Tagesordnung des Rates gebracht habe, obwohl hier der Rat originär gar nicht zuständig gewesen sei. Ihm sei jedoch dieses Thema sehr wichtig gewesen. Demzufolge hätte der Oberbürgermeister auch die organisatorischen Veränderungen in der Stadtverwaltung im Rat thematisieren können, da sie weitreichende Veränderungen nach sich ziehen. Der Oberbürgermeister gibt dazu an, dass Ratsherr Müller bei der Neuorganisation des Vergabewesens keine Nachfragen gestellt habe; heute verlange er gleich eine Thematisierung im Rat. Im Übrigen gehe es beim Thema Geflügelmast vorrangig um politische Standpunkte. Bei der Frage, wer für die in Rede stehenden organisatorischen Veränderungen zuständig sei, gehe es hingegen ausschließlich um Organzuständigkeiten.
Ratsherr Schoeps trägt vor, dass der Bereich Hochbau einem Architekten vorbehalten bleiben müsse; demzufolge sei hier die Richtlinienkompetenz des Rates betroffen. Er schlägt vor, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern erst eine Klärung durch die Kommunalaufsicht herbeizuführen.
Beigeordneter Dr. Bischoff gibt an, dass ein bisschen Selbstkritik beim Oberbürgermeister angebracht wäre. Es sei unerträglich, was über die Person Dr. Hardinghaus in der Öffentlichkeit geredet werde, dies grenze schon an eine Mobbing-Kampagne. Da sei für den Stadtbaurat derzeit eine Jobsuche schier aussichtslos. Hier werde immer nur vom Fachdienst Hochbau- und Gebäudewirtschaft gesprochen, den die 1. Stadträtin nun übernehmen solle. Der Oberbürgermeister habe ihr aber auch die Wirtschaftsförderung und den Sportbereich entzogen, dann dürfe er sich nicht wundern, wenn dies beim Rat entsprechend aufstößt. Hier zeige Oberbürgermeister Mende eine Gutsherrenart wie sein Vorgänger Dr. h. c. Biermann.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass er bezüglich der Personalie des Stadtbaurats stets den Schulterschluss mit dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion Herrn Gevers gesucht habe. Dieser wusste um die Situation und diese habe sich sukzessive verschlechtert. Zum Schluss habe selbst der Vorsitzende der CDU-Fraktion eine Abwahl des Stadtbaurats nicht mehr kategorisch ausgeschlossen. Den Begriff Mobbing-Kampagne weise der Oberbürgermeister zurück, vielmehr sei in vielen Fraktionen der Eindruck entstanden, dass hier ein Problemfall vorliege. Selbst Beigeordneter Dr. Bischoff habe in der Ratssitzung am 10.05.2012 zum Thema Außerplanmäßige Auszahlung für den Neubau der Feuerwehrhauptwache geäußert: Kann man nicht mal einen Fehler zugeben und eingestehen, dass hier etwas vergessen wurde!
Bürgermeister Dr. Hörstmann berichtet, dass bei den Gesprächen bezüglich der Personalie des Stadtbaurats stets Vertraulichkeit vereinbart worden sei. Dies sei dann aber seitens der SPD durch Beigeordneten Rentsch bzw. Oberbürgermeister Mende aufgegeben worden und dies habe zur Eskalation der ganzen Situation geführt. Hier müsse nun geprüft werden, ob die Rechte des Rates ggf. beschnitten worden sind.
Nach den umfangreichen Wortbeiträgen stellen die Ratsmitglieder Seitz und Kohnert, die beide bei diesem Tagesordnungspunkt nicht zur Sache gesprochen haben, den Antrag auf Schließen der Rednerliste und Schluss der Debatte (§ 8 Abs. 1 b der Geschäftsordnung des Rates). Diesem Antrag stimmt der Rat einstimmig zu.
Bürgermeister Gevers gibt folgende persönliche Erklärung ab:
Der Oberbürgermeister hat gerade aus vertraulichen Sitzungen und Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden berichtet. Dies ist schon sehr bemerkenswert. Weiterhin habe ich nie gesagt, dass Stadtbaurat Dr. Hardinghaus abgewählt werden soll.
Abschließend stellt der Ratsvorsitzende folgenden Antrag des Ratsherrn Dr. Knigge zur Abstimmung:
Vor dem Hintergrund, dass der Oberbürgermeister der Auffassung ist, dass er allein für die Richtlinien für die Dezernatsstruktur und Aufgabenzuordnung zuständig sei, beschließt der Rat, dass er sich im Einzelfall die Beschlussfassung über Dezernatsstruktur und Aufgabenzuordnung vorbehält.
Diesem Antrag stimmt der Rat mehrheitlich mit 24 Ja-Stimmen und 19 Nein-Stimmen zu.
Danach wird auf Antrag des Oberbürgermeisters und mehrheitlichen Beschluss des Rates die Sitzung unterbrochen, da der Oberbürgermeister gemäß § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Celle den Verwaltungsausschuss kurzfristig unter Verkürzung der Ladungsfrist einberufen wird.
In der Zeit von 00:05 bis 00:45 Uhr ist die Sitzung unterbrochen.
