12.07.2012 - 5 Organisatorische Veränderungen in der Stadtverw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 12.07.2012
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 22:24
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss soeben getagt habe. Dem Rat sei mehrheitlich folgende Beschlussfassung empfohlen worden:
1. Der Rat stellt fest, dass er durch Beschluss vom 26.03.2009 (BV/0055/09) Richtlinien für die Dezernatsstruktur und Aufgabenzuordnungen beschlossen hat.
2. Der Oberbürgermeister hat diese vom Rat gegebenen Richtlinien durch eigene Verfügung zum 01.08.2012 geändert, ohne hierzu die Zustimmung der Vertretung eingeholt zu haben.
3. Der Rat bestätigt diese Richtlinie vom 26.03.2009.
4. Der Rat behält sich rechtliche Schritte zur Sicherung seiner Mitwirkungsrechte vor.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass er die Kommunalaufsicht bereits über den gemäß § 58 Abs. 3 NKomVG vom Rat gefassten Vorbehaltsbeschluss (siehe TOP 4) per Fax berichtet habe, da er diese Entscheidung für rechtswidrig halte. Er habe die Kommunalaufsicht gebeten, unverzüglich zu entscheiden, ob der in Rede stehende Ratsbeschluss zu beanstanden ist. Bis dahin wäre dieser Beschluss nicht auszuführen (§ 88 Abs. 1 Satz 5 NKomVG), da dieser Bericht des Oberbürgermeisters aufschiebende Wirkung hat.
Ratsherr Wilhelms erklärt, dass ihm für diesen Tagesordnungspunkt bisher kein Beschlussvorschlag vorgelegen habe; vielmehr handele es sich hier um eine Mitteilungsvorlage.
Der Ratsvorsitzende gibt dazu an, dass der Tagesordnungspunkt hinreichend bestimmt und die Thematik auch hinreichend bekannt sei; im Übrigen werde lediglich auf eine Mitteilungsvorlage verwiesen, um eine reine Mitteilung der Verwaltung handele es sich nicht. Der Verwaltungsausschuss habe zu dieser Thematik eine Beschlussfassung empfohlen und diese habe der Ratsvorsitzende dem Rat durch Verlesen bekannt gegeben.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass aus der Einladung nicht klar ersichtlich sei, dass bei diesem Tagesordnungspunkt ein Beschluss gefasst werden solle. Hier müsse geprüft werden, ob ein möglicher Ratsbeschluss auch aus diesem Grunde ggf. rechtswidrig ist.
Der Ratsvorsitzende gibt dazu an, dass sich der Rat nach § 4 Buchst. f der Geschäftsordnung u. a. mit folgenden Punkten befassen könne:
f) Beratung und Beschlussfassung über die in der Tagesordnung bezeichneten Verhandlungsgegenstände, dazu jeweils Bericht über die Empfehlungen der Ausschüsse und des Verwaltungsausschusses.
Zu solchen Punkten können dann aus der Mitte des Rates Anträge zur Abstimmung gestellt werden. Im Übrigen sei über dieses Thema heute ausgiebig diskutiert worden, so dass der Sachverhalt umfassend bekannt sein müsste.
Ratsherr Schulze bittet um Auskunft, ob die SPD-Fraktion an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zwingend teilnehmen müsse oder ob sie ggf. auch den Sitzungsraum verlassen könne. Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass jedes Ratsmitglied in seiner Entscheidung frei sei, an einer Abstimmung teilzunehmen. Er rate jedoch allen Mandatsträgern, von ihrem Abstimmungsrecht Gebrauch zu machen, damit der offensichtlich rechtswidrige Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion nicht einstimmig durchgehe.
Ratsherr Blidon regt an, jetzt über den vorliegenden Beschlussvorschlag abzustimmen und dann solle die Kommunalaufsicht diese Angelegenheit rechtlich prüfen.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die Ziffer 3 des o. g. Beschlussvorschlags keinen Sinn mache, da dadurch alle nach dem 26.03.2009 vorgenommenen organisatorischen Veränderungen (z. B. Neustrukturierung des Vergabewesens) ad absurdum geführt würden.
Vor der Abstimmung gibt Beigeordneter Zobel folgende persönliche Erklärung ab:
In bin betroffen über die heutige Führung des Ratsvorsitzes, sie ist parteiisch. Ich erwarte, dass der Ratsvorsitzende die Sitzungen neutral führt und er ggf. auch mal juristischen Beistand annimmt, wenn es geboten ist. Wenn alle heute gefassten Beschlüsse rechtlich geprüft worden sind, hoffe ich, dass der Ratsvorsitzende seine persönlichen Konsequenzen daraus zieht.
Der Ratsvorsitzende gibt dazu an, dass er die Sitzung so geleitet habe, wie es das Amt gebiete und wie es die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen vorsähen. Es sei nicht seine Aufgabe, juristischen Beistand einzuholen.
Danach stellt der Ratsvorsitzende folgenden Antrag zur Abstimmung:
1. Der Rat stellt fest, dass er durch Beschluss vom 26.03.2009 (BV/0055/09) Richtlinien für die Dezernatsstruktur und Aufgabenzuordnungen beschlossen hat.
2. Der Oberbürgermeister hat diese vom Rat gegebenen Richtlinien durch eigene Verfügung zum 01.08.2012 geändert, ohne hierzu die Zustimmung der Vertretung eingeholt zu haben.
3. Der Rat bestätigt diese Richtlinie vom 26.03.2009.
4. Der Rat behält sich rechtliche Schritte zur Sicherung seiner Mitwirkungsrechte vor.
Der Rat stimmt mehrheitlich mit 24 Ja-Stimmen und 19 Nein-Stimmen diesem Antrag zu.
