18.10.2012 - 8 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Celle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 18.10.2012
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Dr. Hörstmann trägt vor, dass er allen Beteiligten für die intensive Mitarbeit bei der Erarbeitung einer neuen Hauptsatzung danke; insbesondere die Ortsräte hätten sich konstruktiv eingebracht. Er sei erfreut, dass eine Anregung der UNABHÄNGIGEN bereits mit aufgenommen worden sei (Vorab-Info der Ortsräte - siehe Ergänzungsvorlage BV/0204/12-1-1). Weiterhin beantragt er noch folgende Änderungen bzw. Ergänzungen (Änderungen in Fettdruck):
1) in § 3 Abs. 3 Buchst. a) der neuen Hauptsatzung: Festlegung der Reihenfolge von Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen, Wirtschaftswegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, einschließlich der Straßenbeleuchtung.
2) in § 3 Abs. 3 Buchst. h) der neuen Hauptsatzung: Pflege der Kunst und der Denkmäler in der Ortschaft
3) in § 3 Abs. 3 der neuen Hauptsatzung einen neuen Buchst. k): Die Benutzung und Ausgestaltung der in der Ortschaft liegenden Kinderspiel- und Bolzplätze sowie Dorfgemeinschaftshäuser.
Beigeordneter Rentsch erklärt, dass über einen langen Zeitraum die neue Hauptsatzung erarbeitet worden sei. Die gängige Praxis in den Ortsräten hätte sich bewährt und sollte sich entsprechend in der neuen Satzung widerspiegeln. Alle Ortsräte seien im Vorfeld beteiligt worden, so dass heute die neue Hauptsatzung auf den Weg gebracht werden könne. Deshalb sei er verwundert, dass die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN jetzt in der Ratssitzung wieder mit neuen Vorschlägen komme, die vorher in keiner Weise beraten worden seien. Deshalb plädiere er dafür, über die vom VA empfohlene Version jetzt abzustimmen. Die SPD-Fraktion werde dieser Fassung zustimmen.
Beigeordneter Zobel weist darauf hin, dass mehr als 1 Jahr in diversen Gremien intensiv gearbeitet worden sei. Diese ganzen Mühen seien hinfällig, wenn heute solche Vorschläge von den UNABHÄNGIGEN kommen. Er habe den Eindruck, dass hier heute wieder mehr Kindergarten abgehe als konstruktive Ratsarbeit. Man dürfe nicht einfach solche Änderungen von Entscheidungs- und Anhörungsrechten vornehmen, ohne abschätzen zu können, welche Folgekosten auf die Stadt zukommen. Er empfiehlt ebenfalls, den Vorschlag aus dem VA heute zu beschließen.
Ratsherr Wilhelms erklärt, dass er über die kurzfristig eingebrachten Vorschläge der UNABHÄNGIGEN heute nicht entscheiden könne. Er sei über 26 Jahre Mitglied des Ortsrates Westercelle und ein glühender Verfechter der Rechte für die Ortsräte, denn diese Gremien würden einen wichtigen Beitrag für die Stadt Celle leisten. Man müsse jedoch bei dem Aufgabenkatalog für die Ortsräte mit Augenmaß vorgehen, denn ein willkürliches Übertragen von zusätzlichen Aufgaben sei von den Ortsratsmitgliedern nicht zu schaffen. Die jetzige Neufassung der Hauptsatzung sei ein machbarer Kompromiss.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass der jetzt vorliegende Vorschlag aus dem VA beschlossen werden sollte; weitere Anregungen können jederzeit beraten und ggf. in die Hauptsatzung mit aufgenommen werden.
In der Zeit von 18:55 Uhr bis 19:03 Uhr wird die Sitzung unterbrochen.
Der Oberbürgermeister trägt vor, dass es erklärtes Ziel gewesen sei, die bisher bewährte Praxis in den Ortsräten fortzusetzen. Wenn die Ortsräte jetzt weitere umfangreiche Aufgaben übertragen bekämen, würden noch weitere Ortsratsmitglieder ihr Mandat niederlegen, denn sie hätten ihr Mandat nach der Kommunalwahl unter anderen Voraussetzungen angenommen. Hierzu entgegnet Bürgermeister Dr. Hörstmann, dass viele Ortsratsmitglieder aus den Ortsräten ausgeschieden seien, weil sie verzogen sind. Im Übrigen seien mit einem Ortsratsmandat auch gewisse Pflichten verbunden. Der Oberbürgermeister entgegnet, dass DIE UNABHÄNGIGEN hier neue Aufgaben für die Ortsräte ins Spiel bringen, die die Ortsräte selber gar nicht wollen bzw. vorgeschlagen haben. Danach gibt der Oberbürgermeister eine umfangreiche Aufstellung der bisher ausgeschiedenen Ortsratsmitglieder durch Verlesen bekannt, die deutlich mache, dass die meisten Mandatsträger aus persönlichen bzw. zeitlichen Gründen ausgeschieden seien. Ebenso hätten diverse Nachrücker aus diesen Gründen eine Mandatsübernahme abgelehnt.
Ratsherr Müller erklärt, dass die Vorschläge der UNABHÄNGIGEN sicherlich einen gewissen Charme hätten, über diese könne in der Kürze der Zeit jedoch nicht entschieden werden. Ratsherr Schoeps schließt sich diesen Ausführungen an.
Ratsherr Blidon führt aus, dass der Rat heute mal wieder ein schräges Bild abgebe. Die Hauptsatzung könne jederzeit angepasst werden, deshalb sollten neue Vorschläge erst beraten und dann zur Abstimmung gestellt werden.
Beigeordnete Wiegel gibt an, dass das heute nichts mit konstruktiver Ratsarbeit zu tun habe. Über ein Jahr habe man intensiv an der neuen Hauptsatzung gearbeitet und in allen Ortsräten beraten. Jetzt kommen heute kur vor der Beschlussfassung neue Vorschläge von den UNABHÄNGIGEN, hier fehle es dieser Fraktion an einer ernsthaften Wahrnehmung ihres Ratsmandates.
Nach dem Abschluss der Redebeiträge weist der Ratsvorsitzende auf folgendes hin:
a) Antrag Nr. 123/2011 der UNABHÄNGIGEN, Seite 1:
· Der unter Ziffer 4 formulierte Vorschlag ist im Rahmen der Beratungen abgearbeitet worden. Der Rat muss hierüber nicht mehr separat abstimmen (Hinweis: Auf Nachfrage stimmt Bürgermeister Dr. Hörstmann dieser Vorgehensweise zu).
· Der unter Ziffer 3 formulierte Vorschlag ist vom VA so empfohlen worden und soll in die neue Hauptsatzung übernommen werden (Hinweis: Auf Nachfrage stimmt Bürgermeister Dr. Hörstmann dieser Vorgehensweise zu).
· Der unter Ziffer 2 formulierte Vorschlag ist im gesetzlichen Aufgabenkatalog bereits enthalten; Kinder- und Bolzplätze gehören zu den öffentlichen Einrichtungen, so dass eine explizite Benennung entbehrlich ist (Hinweis: Auf Nachfrage stimmt Bürgermeister Dr. Hörstmann dieser Vorgehensweise zu).
b) Antrag Nr. 4/2012 der UNABHÄNGIGEN, Seite 1:
· Der unter Ziffer 2 formulierte Vorschlag ist vom VA so empfohlen worden und soll in die neue Hauptsatzung übernommen werden (Hinweis: Auf Nachfrage stimmt Bürgermeister Dr. Hörstmann dieser Vorgehensweise zu).
c) Antrag Nr. 123/2011 der UNABHÄNGIGEN, Seite 1, Ziffer 1:
· Antrag: Der in den §§ 93 und 94 NKomVG vorgegebene gesetzliche Aufgabenkatalog von Entscheidungs- und Anhörungsrechten wird vom Rat ohne Einschränkung bestätigt, d. h. es werden keine weiteren Veränderungen beim Umfang und Inhalt dieser Rechte nach § 95 Abs. 1 NKomVG vorgenommen.
Dieser Antrag wird vom Rat mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt.
· Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen der neuen Hauptsatzung werden von der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN beantragt (Änderungen in Fettdruck):
- in § 3 Abs. 3 Buchst. a) der neuen Hauptsatzung: Festlegung der Reihenfolge von Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen, Wirtschaftswegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, einschließlich der Straßenbeleuchtung.
- in § 3 Abs. 3 Buchst. h) der neuen Hauptsatzung: Pflege der Kunst und der Denkmäler in der Ortschaft
- in § 3 Abs. 3 der neuen Hauptsatzung einen neuen Buchst. k): Die Benutzung und Ausgestaltung der in der Ortschaft liegenden Kinderspiel- und Bolzplätze sowie Dorfgemeinschaftshäuser.
Dieser Anträge werden vom Rat mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt.
Danach lässt der Ratsvorsitzende über die neue Hauptsatzung der Stadt Celle in der beratenden Fassung vom 18.10.2012 (inkl. der Ergänzungen aus der Tischvorlage BV/0204/12-1-1) abstimmen. Darin sind auch Regelungen enthalten, die einer 2/3-Mehrheit bedürfen, da sie Umfang und Inhalt der Entscheidungs- und Anhörungsrechte des Ortsrates einschränken. Dies sind:
- § 3 Abs. 4 Buchst. a der neuen Hauptsatzung:
Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Büchereien, Kindergärten, Jugendbegegnungsstätten, Sportanlagen, Altenheime, Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht.
- § 3 Abs. 4 Buchst. b der neuen Hauptsatzung:
Einrichtung eines Schiedsamtes mit der Ortschaft als Amtsbezirk und Wahl der Schiedsperson für dieses Amt, wenn die Ortschaft mindestens 2.000 Einwohner/-innen hat.
- § 3 Abs. 4 Buchst. c der neuen Hauptsatzung:
Unterhaltung und Ausgestaltung der Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht.
- § 3 Abs. 4 Satz 1 der neuen Hauptsatzung:
Nach § 94 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG wäre der Ortsrat in folgender Angelegenheit anzuhören: Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen der Gemeinde, soweit es in der Ortschaft liegt. Dieses Anhörungsrecht wird herausgenommen, § 3 Abs. 4 Satz 1 der neuen Hauptsatzung soll nunmehr wie folgt lauten:
Das Anhörungsrecht der Ortsräte wird abschließend durch § 94 Abs. 1 Nr. 1-4, 6-8 und Abs. 2 NKomVG geregelt.
Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt. Damit sind die nach den §§ 12 Abs. 2 und 95 Abs.1 NKomVG erforderlichen Quoren erreicht worden. Der Rat hat die neue Hauptsatzung in der beratenden Fassung vom 18.10.2012 beschlossen.
