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ALLRIS - Auszug

18.10.2012 - 9 Änderung der Wochenmarktsatzung der Stadt Celle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtrat Kassel führt aus, dass mit der vorliegenden Satzung die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden solle, den Weihnachtsmarkt auch auf der Stechbahn veranstalten zu können. Grund hierfür sei die aus gesamtstädtischem Interesse heraus erwünschte Steigerung der Attraktivität des Weihnachtsmarktes, der zuletzt signifikante Einbußen hinnehmen musste. Des Weiteren werde eine bisherige Verwaltungspraxis in der Satzung verankert die sicherstellen soll, dass der Wochenmarkt in der übrigen Zeit nur bis zu 2-mal verlegt wird.

Die Verwaltung habe Gespräche mit den Marktbeschickern geführt, die nicht immer einfach verlaufen seien. Die Marktbeschicker hätten von Beginn an eine Verlegung des Wochenmarktes abgelehnt und im Wesentlichen auf dem Standort Stechbahn bestanden. Diese Argumentation habe sich in Teilen bis jetzt gehalten. Sie würden neben Umsatzeinbußen vor allem befürchten, dass der angestammte Platz des Marktes langfristig wieder genommen werden könne und er dadurch an Attraktivität verliere.

 

Andere Alternativen, wie z. B. eine Verlegung des Marktes auf den Großen Plan, würden ausscheiden. Zum einen befinde sich dort nicht die nötige Infrastruktur (Anschlüsse); diese sei aufgrund einer Entscheidung des Rates auf der Stechbahn, der Schuhstraße und dem Brandplatz installiert worden. Zum anderen re der Große Plan aufgrund feuerschutzrechtlicher Abstands- und Zufahrtsregelungen und der Außen-blierung auch kleiner als die anderen Ausweichflächen und biete somit keinen ausreichenden Platz für den Wochenmarkt. Das gleiche gelter die Straße „Markt“, er alleine würde auch nicht ausreichen.

 

Der Rat sei befugt die Marktsatzung so auszugestalten, wie er es aus gesamtstädtischem Interesse heraus für erforderlich hält. Er entscheide, wie und in welchem Umfang der öffentliche, der Allgemeinheit gewidmete Raum für die Durchführung eines Wochenmarktes oder anderer Veranstaltungen im Rahmen von straßenverkehrsrechtlicher Sondernutzung zur Verfügung gestellt wird. Dabei müsse er die Nutzung der knappen Ressource „öffentlicher Raum“ gegenüber den unterschiedlichen Interessen austarieren; umso mehr, wenn es um eine 1A-Lage gehe. Hierbei seien gesamtstädtische Interessen, die Weiterentwicklung der Stadt, die Versorgungsfunktion des Wochenmarktes, Anliegerinteressen sowie sonstige öffentliche Belange angemessen zu berücksichtigen. Soweit dies unter der Prämisse „Weihnachtsmarkt auf der Stechbahn“glich war, habe die Verwaltung bei der Formulierung der Satzung die Interessen der Marktbeschicker berücksichtigt; der vorliegende Satzungsentwurf bilde dies wie folgt ab:

 

1)     Er ermöglicht die Weiterentwicklung und Steigerung der Attraktivität des Weihnachtsmarktes als über örtlicher- und überregionaler Magnet mit besonderer Bedeutung für die Stadt.

 

2)     Er implementiert in § 2 Absatz 4 auch die bisherige Verwaltungspraxis, wonach die Verlegung des Wochenmarktes in der übrigen Zeit bis zu 2-mal erfolgen kann.

 

3)     Er definiert in § 2 Absatz 4 auch den Wochenmarkt als eine Einrichtung von besonderem öffentlichen Interesse.

 

Das bedeute, dass Verlegungen des Wochenmarktes in der übrigen Zeit nur noch dann erfolgennnen, wenn die andere Veranstaltung ebenfalls im besonderen öffentlichen Interesse liege; das gehe weiter als die bisherige Absprache. Damit werde dem Interesse der Marktbeschicker Rechnung getragen, keine beliebige Verlegung des Marktes erleiden zu müssen. Dies sei auch im Interesse der Stadt. Die Verwaltung und die TSC tten zugesagt, die Marktbeschicker dabei zu unterstützen, ihre Kunden rechtzeitig auf den neuen Standort während der 5-wöchigen Weihnachtszeit hinzuweisen, indem z. B. Flyer zur Verfügung gestellt werden. Der Wochenmarkt werde sich direkt an den Weihnachtsmarkt anschließen.

 

Weiterhin sei die Verwaltung dem Wunsch der Marktbeschicker auch dahingehend gefolgt, den Marktr gastronomische Angebote zu öffnen. Die Marktbeschicker fürchten, dass sich der Charakter des Marktes nachteilig verändern könne. Das sei nachvollziehbar und deshalb empfehle die Verwaltung, bei der seit 2011 praktizierten behutsamen Weiterentwicklung zu bleiben.

 

Nicht Gegenstand der Satzung seien Gebührenfragen. Die Marktgebühren seien zuletzt 2010 für den noch laufenden Haushalt beschlossen worden. Nach Vorliegen der Jahresergebnisse 2011 und 2012 solle Anfang des Jahres 2013 eine Überprüfung erfolgen. Dabei werde auch die Frage der Stromabrechnung diskutiert. Zum Haushalt 2011/2012 sei auf Wunsch der Marktbeschicker der Strompreis von einer pauschalen Gebühr auf eine vollständig verbrauchsabhängige Abrechnung mit Zwischenzählern umgestellt worden. Jetzt sei seitens der Marktbeschicker der Wunsch an die Verwaltung herangetragen worden, r die Abrechnung der Fixkosten der technischen Infrastruktur für die Innenstadt wieder zu einer Pauschalgebühr/Sockelgebühr zurückzukehren. Diesen Wunsch nehme die Verwaltung auf.

 

Im Rahmen der im kommenden Jahr anstehenden Beratungen der Gebührensatzung solle dies und die sich daraus ergebenden Auswirkungen den Marktbeschickern vor den politischen Beratungen umfassend vorgestellt und erläutert werden. Dann werde man auch wissen, wie der Weihnachtsmarkt gelaufen ist. Im Lichte dieser Erkenntnisse werde die Satzung dann inhaltlich nochmals überprüft und ggf. angepasst. Ein entsprechender Passus „Evaluation des Weihnachtsmarktes“ sei in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen worden. Abschließend bittet Stadtrat Kassel um Zustimmung zur neuen Satzung.

 

Ratsherr Blidon trägt vor, dass er der neuen Satzung nicht zustimmen werde, denn er habe nicht den Eindruck, dass in den letzten Wochen ein gedeihliches Zusammenwirken zwischen Verwaltung und Marktbeschickern dahingehend stattgefunden habe, dass ein tragbarer Kompromiss dabei herauskommt. Dies habe sicherlich vielfältige Gründe, doch Ziel müsse es sein, einen größtmöglichen Konsens zwischen den beteiligten Parteien zu finden. Dies  sei derzeit nicht der Fall.

 

Ratsherr Busch berichtet, dass die Marktbeschicker stets für ein umfangreiches Warenangebot sorgen würden. Deshalb hätten sie im Vorfeld viel früher informiert und beteiligt werden müssen, denn es handele sich schließlich um einen massiven Eingriff, wenn der Wochenmarkt für 5 Wochen verlegt werde. Dies hätte fatale Auswirkungen auf die Umsätze der Marktbeschicker. Ein Konsens sei hier sicherlich möglich, daran müsse intensiv gearbeitet werde. Für dieses Jahr sei sicherlich keine gravierende Änderung im Interesse der Marktbeschicker mehr möglich. Ratsherr Busch beantragt, abschließend, bei Ziffer 3 des Beschlussvorschlages das Wort „ggf.“ zu streichen, denn eine Evaluation müsse auf jeden Fall stattfinden mit dem Ziel, die Wochenmarktsatzung zu überarbeiten. Der Oberbürgermeister gibt dazu an, dass er diesen Vorschlag für unproblematisch halte.

 

rgermeister Gevers erklärt, dass hier ein langer Beratungsprozess entstanden sei, da immer wieder Ungereimtheiten, Missverständnisse usw. aufgetreten seien. Er schlage vor, bei zukünftigen Treffen von Marktbeschickern und Vertretern der Verwaltung ein Sitzungsprotokoll zu fertigen, damit bei gewissen Themen später Klarheit herrsche. Nun sei problematisch, dass der diesjährige Weihnachtsmarkt schon bald beginnen werde; die diesbezüglichen Betreiber hätten schon entsprechende Verträge vorliegen. Deshalb sei ein Vorhaben „Einbindung des Wochenmarktes in den Weihnachtsmarkt“r 2012 nicht mehr zu realisieren. Einige Wochenmarktbeschicker hätten grundsätzlich Bereitschaft signalisiert, während der Weihnachtszeit einen Konsens bei den Stellflächen zu finden. Deshalb sollte nach dem Weihnachtsmarkt umgehend diskutiert werden, wie dessen Durchführung gelaufen ist und wie es mit dem Wochenmarkt zukünftig weitergehen soll. Die CDU-Fraktion werde heute zustimmen, doch die Gespräche müssen weitergehen. 

 

Ratsherr Schoeps berichtet, dass es Ziel sein müsse, den Wochenmarkt direkt im Anschluss an den Weihnachtsmarkt anzusiedeln. Dadurch entstünden Potentiale sich gegenseitig Kundenströme zuzuführen. Alles Beteiligten sollten dies als Chance sehen und nicht verängstigt seien. Im Jahr 2013 sollte dann eine Lösung gefunden werden, die für alle Beteiligten tragbar ist; hierfür sei ein ständiger Dialog notwendig.

 

Ratsherr Oliver Müller bringt vor, dass die Idee von der Umgestaltung des Celler Weihnachtsmarktes nicht neu sei. Ob der angedachte Weihnachtsmarkt jedoch ein Alleinstellungsmerkmal für Celle darstelle, sei dahingestellt. Über viele Monate sei mit den potentiell betroffenen Marktbeschickern geredet und diskutiert worden, diese Gespräche seien jedoch nicht immer so optimal verlaufen wie man sich das gewünscht hätte. Beispielsweise habe die Verwaltung im Sommer auf eine Satzungsänderung hingewiesen. Die Marktbetreiber hätten dann um Vorlage dieser Änderungen gebeten, bevor diese im Fachausschuss thematisiert werden. Dieser Bitte sei die Verwaltung jedoch nicht nachgekommen. Weiterhin seien all diese Gespräche ohne Protokollierung und mit permanent wechselnder Gesprächsführung abgelaufen. Generell stelle sich die Frage, ob der Weg der Stadt Celle, auf Events zu setzen statt auf das Wohl der heimischen Wirtschaftsbetriebe zu achten, der richtige ist. Ebenso müsse die Frage nach der Ernsthaftigkeit einer kommunalen Unterstützung der Daseinsfürsorge der Bürger erlaubt sein. Der Wochenmarkt sei nicht nur ein „wirtschaftlicher Betrieb“, er fungiere auch als sozialer Treffpunkt vieler Bürger. Deshalb müsse man abwägen, ob der Schwerpunkt auf Tourismus usw. gelegt werde solle oder ob man sich vermehrt darum kümmert, die alltägliche Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Wenn die sog. „Leuchttürme“ die Menschen vor Ort daran hindern, problemlos ihren Wochenmarkteinkauf zu verrichten, sollte man über den Nutzen von Leuchttürmen nachdenken. Die Stechbahn sei für den Weihnachtsmarkt nicht zwingend erforderlich, der Wochenmarkt könne jedoch nicht immer hin und her geschoben werden. Die Fraktion DIE LINKE/BSG setze sich für eine lebendige und intakte Stadtgesellschaft ein, in der die Akteure aus der Stadt und der Region überlebensfähig bleiben. Lokale Wirtschaftsunternehmen ssten mit kommunaler Unterstützung rechnen können, damit sie zur Daseinsvorsorge der Bürger beitragen können. Deshalb stimme seine Fraktion für die Karotte und gegen das Lametta, denn dieser Beschluss diene nicht dem Ziel Celles Innenstadt zu beleben.
 

Ratsherr Brammer trägt vor, dass es nicht nur die Interessen der Marktbeschicker gäbe. Ein  Weihnachtsmarkt biete für die Bürger viele Attraktionen und Angebote, deshalb könne man es sich nicht leisten, fünf Wochen lang einen zweitklassigen Weihnachtsmarkt zu organisieren. Die könne nicht im Interesse des Allgemeinwohls sein; deshalb gehöre der Weihnachtsmarkt auf die Stechbahn. Es sei durchaus zumutbar, dass der Wochenmarkt für rd. 5 Wochen an anderer Stelle stattfinde. Die SPD-Fraktion werde hier zustimmen.

Beigeordneter Zobel führt aus, dass Ratsherr ller hier forsch propagiert, nicht auf Events zu setzen, sondern vielmehr die heimischen Wirtschaftsbetriebe zu unterstützen. Dann stelle er sich die Frage, warum Ratsherr ller vor kurzem die Durchführung eines Altstadtfestes eingefordert habe, denn das sei ja nun Event pur. Eine lebendige Stadt resultiere nicht nur aus einem Wochenmarkt, sondern dies werde durch die in der Innenstadt lebenden Bürger geprägt. Weiterhin sei der Tourismus für Celle ein wichtiges Standbein und diese immense Bedeutung sollte man im Rahmen dieser Diskussion nicht herunterspielen. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, er würde anonym Einkaufshallen in Celle fördern, seien schon fast bösartig, denn er sei seit über 20 Jahren treuer Besucher des Wochenmarktes. Weiterhin sei es seine Fraktion gewesen, die damals vehement gegen das ECE- und Gedo-Projekt argumentiert hat, um solche Einrichtungen wie den Wochenmarkt vor solchen Konsumtempeln zu schützen. Die Stadt Celle brauche beide Märkte, letztes Jahr sei der Weihnachtsmarkt in der Konzeption ein Flop gewesen. Der neue Standort an der Kirche sei der richtige und deshalb werde seine Fraktion heute der neuen Satzung zustimmen. In 2013 müsse dann an einer optimierten Lösung gearbeitet werden.

Ratsfrau Seitz erklärt, dass sie die Sorgen der Marktbeschicker durchaus verstehen könne. Als regelmäßige Marktgängerin traue sie sich aber auch zu, die bevorzugten Stände wiederzufinden; dies würde sich ohne Weiteres über einen Zeitraum von 5 Wochen einspielen.  

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Danach lässt der Ratsvorsitzende über folgenden geänderten Beschlussvorschlag abstimmen (bei Ziffer 3 des Beschlussvorschlages ist das Wort „ggf.“ zu streichen):

 

1)      Der Rat beschließt die Änderung der Wochenmarktsatzung der Stadt Celle und die zur Wochenmarktsatzung zugehörige Anlage über die Gebühren.
 

2)      Der Rat beschließt die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Marktverkehr in der Stadt Celle.
 

3)      Nach Evaluation der Durchführung des Weihnachtsmarktes auf der Stechbahn wird die Wochenmarktsatzung der Stadt Celle überarbeitet.

 

Diesem Vorschlag stimmt der Rat mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen zu.